RS UVS Oberösterreich 1993/02/02 VwSen-100837/5/Fra/Ka

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Veröffentlicht am 02.02.1993
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Rechtssatz

Aufhebung des Straferkenntnisses der belangten Behörde, wenn diese den Einspruch des Berufungswerbers zu Unrecht nur als einen solchen gegen die Strafhöhe und nicht auch als einen Einspruch gegen die Strafbarkeit gewertet hat.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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