Rechtssatz: Wird gegen den Beschuldigten in der Strafverfügung als erste Verfolgungshandlung eine Tat vom 9.9.1995, 16.36 Uhr, vorgehalten, obwohl die Tat am 9.9.1994, 16.36 Uhr, begangen wurde, ist Verfolgungsverjährung eingetreten, da für eine taugliche Verfolgungshandlung die Angabe der richtigen Tatzeit innerhalb der sechsmonatigen Verfolgungsverjährungsfrist erforderlich ist (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs.1 Oberösterreichisches Natur- und Landschaftsschutzgesetz 1982 - O.ö. NSchG 1982, LGBl. Nr. 80 idF LGBl. Nr. 72/1988 bedürfen ua folgende Vorhaben unbeschadet nach anderen Gesetzen erforderlicher behördlicher Genehmigungen - soferne nicht die §§ 5, 6 oder 9 anzuwenden sind - zu ihrer Ausführung einer Bewilligung der Behörde: 1. Bauvorhaben im Sinne des § 41 Abs.1 lit.a bis d der O.ö. Bauordnung, LGBl. Nr. 35/1976, es sei denn, daß sie in einer geschlossenen Ortsch... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs.1 Oberösterreichisches Natur- und Landschaftsschutzgesetz 1982 - O.ö. NSchG 1982, LGBl. Nr. 80 idF LGBl. Nr. 72/1988 bedürfen ua folgende Vorhaben unbeschadet nach anderen Gesetzen erforderlicher behördlicher Genehmigungen - soferne nicht die §§ 5, 6 oder 9 anzuwenden sind - zu ihrer Ausführung einer Bewilligung der Behörde: 1. Bauvorhaben im Sinne des § 41 Abs.1 lit.a bis d der O.ö. Bauordnung, LGBl. Nr. 35/1976, es sei denn, daß sie in einer geschlossenen Ortsch... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine verwaltungsstrafrechtliche Verurteilung nach § 32 Abs 1 WRG kann dann nicht erfolgen, wenn sich die Verfolgungshandlungen gegen den Beschuldigten innerhalb der einjährigen Verfolgungsverjährungszeit des § 137 Abs 9 WRG auf die wesentlichen Tatbestandselemente "unmittelbaren oder mittelbaren Beeinträchtigung der Gewässerbeschaffenheit" nicht bezogen haben. (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als Geschäftsführer der Hans W GesmbH. bis zum 24. Juni 1994 unterlassen, die Getränkesteuer für den Betrieb in Wien, R-straße, für die Zeit von 1) Jänner 1992 bis Dezember 1992 im Betrag von S 61.655,-- und 2) Jänner 1993 bis Dezember 1993 im Betrag von S 126.962,-- einzubekennen und zu entrichten. Sie haben dadurch die Getränkesteuer in Wien in der Zeit vom 1) 11. Februar 1993 bis 24. Juni 1994 mit dem... mehr lesen...
Beachte VwSen-310021/3/Ga/La vom 31.05.1995 Rechtssatz: Der Berufungswerber macht zunächst geltend, daß wegen des Sammelns von Druckgaspackungen gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren beim Landesgericht W. zu Zl. XX, schon anhängig sei und daher gemäß § 39 Abs.1 Einleitung AWG keine Zuständigkeit der Verwaltungsstrafbehörde vorliege. Dieser auf die Subsidiarität zielende Einwand läßt allerdings nicht erkennen, ob das bezeichnete und offenbar noch nicht mit einer Entscheidung rech... mehr lesen...
Rechtssatz: Hält die Erstinstanz innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist dem Beschuldigten lediglich ..."Sie haben ... wie dies am 25.11.1993 festgestellt wurde, auf dem öffentlichen Weg 294/8 KG L Baustoffablagerungen vorgenommen ..." vor, so entspricht dies nicht dem im Gesetz vorgesehenen Konkretisierungsgebot nach § 44a Z 1 VStG, da sich aus dem
Spruch: nicht ergibt, in welchem Bereich des öffentlichen Weges 294/8 KG L die dem Beschuldigten zur Last gelegten Baustoffablagerungen vorge... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Geltungsbereich des Güterbeförderungsgesetzes erstreckt sich gemäß seinem § 1 Abs 1 GBefG auf die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs durch Beförderungsunternehmen und für den Werkverkehr mit solchen Kraftfahrzeugen. Um den Beschuldigten rechtswirksam in die verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung ziehen zu können, muß ihm innerhalb der Verfolgungsverjährungzeit das wesentliche Tatbildelement der "Gewerbsmäßigkeit" vorgehalten werden (... mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung für die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 7 Abs 1 Güterbeförderungsgesetz ist die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern und muß dieser Teil des Tatbildes auch fristgerecht dem Beschuldigten vorgehalten werden, um die Verfolgungsverjährung zu verhindern (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Beachte VwSen-230225/2/Wei/Shn v. 28.07.1993 Rechtssatz: Gemäß § 13 Abs.1 Z4 O.ö. Spielapparategesetz begeht eine Verwaltungsübertretung und ist, sofern keine gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, nach § 13 Abs.2 leg.cit. mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- bis S 100.000,-- zu bestrafen, wer bewilligungspflichtige Spielapparate ohne Spielapparatebewilligung aufstellt und betreibt (§ 5 Abs.1). Nach § 5 Abs.1 O.ö. Spielapparategesetz ist das Aufstellen und der Betrieb von Spielappa... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verfolgungshandlung hat wegen eines bestimmten strafbaren Sachverhaltes zu erfolgen. Dies erfordert, daß sie sich auf alle die Tat betreffenden Sachverhaltselemente, die notwendige Spruchbestandteile sind, zu beziehen hat. Dies ist daher schon in der Aufforderung zur Rechtfertigung die Tat ausreichend zu konkretisieren. Dabei stellt die genaue Angabe der Tatzeit einen notwendigen Spruchbestandteil im Sinne des § 44a VStG 1991 dar. Es bedarf demnach der richtigen Angabe des... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist dem
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses nicht zu entnehmen, wie hoch die Absturzstelle gewesen ist bzw ob überhaupt ein Absturz von mehr als einem Meter bzw zwei Meter möglich war, so ist für den Bereich des § 18 Abs 2 AAV dem Konkretisierungsgebot nicht entsprochen und erfolgte daher keine taugliche, verjährungsunterbrechende Verfolgungshandlung (teilweise Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erstinstanz setzt dann eine die Verfolgungsverjährung hemmende Verfolgungshandlung nach § 39 Abs 1 lit c Z 5 Abfallwirtschaftsgesetz nicht, wenn der die Meldepflicht auslösende Umstand nicht hinreichend umschrieben wurde. Die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes, wie dies in der Strafverfügung vom 21.10.1994 erfolgt ist, ist jedenfalls nicht ausreichend und wäre insbesondere der gefährliche Abfall (gegenständlich Nitroverdünnung) ausdrücklich zu benennen gewesen (Einstellung... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs.1 O.ö. PolStG begeht eine Verwaltungsübertretung, außer in den Fällen einer sonst mit Verwaltungsstrafe oder einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten strafbaren Handlung, wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt. Nach § 3 Abs.2 O.ö. PolStG sind unter störendem Lärm alle wegen ihrer Dauer, Lautstärke oder Schallfrequenz für das menschliche Empfinden unangenehm in Erscheinung tretende Geräusche zu verstehen. Nach § 3 Abs.3 O.ö. PolStG ist störender Lärm dann al... mehr lesen...
Rechtssatz: Die für die Strafbemessung maßgeblichen Grundsätze regelt § 19 VStG. Danach obliegt es der - insoweit eine Ermessensentscheidung treffenden - Strafbehörde, die Tat innerhalb der Grenzen des gesetzlichen Strafrahmens (hier: gemäß § 31 Abs.2 ASchG Geldstrafe bis 50.000 S) an Hand der objektiven Kriterien des Unrechtsgehalts (§ 19 Abs.1 VStG) und der subjektiven Kriterien des Schuldgehalts (§ 19 Abs.2 VStG) zu bewerten und entsprechend dieser Bewertung die Strafe festzusetzen. Übe... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verfolgungsvorhalt: "Sie haben am 5.7.1993 vormittags als Fleischuntersuchungsorgan (Fleischuntersuchungstierarzt) im Schlachthof des Herrn A in X, nach der Schlachtung an einem Mastschwein mit 100 kg Fleischgewicht des Herrn B aus Y die Fleischuntersuchung durchgeführt und dabei den gesamten Schlachtkörper als tauglich erklärt, obwohl im Rückenmarkskanal und Zwischenwirbelraum des Schlachtkörpers untaugliches Fleisch festgestellt wurde" und der Umstand, daß der Rechtsvertr... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat nicht in Abrede gestellt, daß er entgegen dem rechtskräftigen Aufenthaltsverbot nicht aus dem Bundesgebiet ausgereist ist. Schon allein mit diesem Verhalten hat er das Tatbild der ihm zur Last gelegten Übertretung in objektiver Hinsicht erfüllt. An diesem Ergebnis vermag auch die zur Entlastung in subjektiver Hinsicht vorgebrachte Behauptung, dieses Verhalten könne ihm deshalb nicht zum Vorwurf gemacht werden, da sein Leib und sein Leben in der Türkei gefäh... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verfolgungshandlung des Inhaltes ..."Sie haben am 9.9.1993 um 9.00 Uhr in A und weiter in Richtung B auf der A2, als Lenker des PKW's mit dem Kennzeichen C das oben angeführte Fahrzeug gelenkt, obwohl Sie einen ungültigen Führerschein mitgeführt haben. Der Führerschein war ungültig, da der dritte Teil (Seite) vom übrigen Teil abgetrennt war ... Sie haben zu 3. § 71 Abs 3 KFG verletzt ..." ist keine wirksame Verfolgungshandlung im Sinne des § 71 Abs 3 KFG, weil in ihr der G... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 4. November 1993, 3-****-93, wurde über den Beschuldigten N****** K*** H***** wegen zweier Übertretungen nach "§366 Abs1 Z3, §74 Abs1 und 2" Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974 in der Fassung vor der Gewerberechtsnovelle 1992, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 zwei Geldstrafen zu je S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: jeweils 36 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages zum erstinstanzlichen Verfahren in... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis vom ***199*, Zl Cst ***/9*, erkannte die Bundespolizeidirektion S den Beschuldigten als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen W **.**** für schuldig, dieses am ***199*, von *** Uhr bis **** Uhr, im Ortsgebiet S********, F********, E********straße, Z*******straße zum N****** am Schutzweg vor dem N****** mit den beiden hinteren Rädern auf dem Schutzweg abgestellt zu haben. Er hat demnach eine Übertretung des § 24 Abs 1 lit c StVO zu verantworten und wurde übe... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine innerhalb der Frist gemäß §31 Abs2 VStG getätigte Zeugenaussage ist auch dann eine rechtzeitige taugliche Verfolgungshandlung, wenn sie dem Beschuldigten erst nach Fristablauf zur Kenntnis gebracht wird. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird mittels Ladungsbescheid innerhalb der Verfolgungsverjährungszeit dem Beschuldigten nicht vorgehalten, welche mittels Verkehrszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von ihm überschritten wurde, ist der erstinstanzliche Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Um eine wirksame Verfolgungshandlung gemäß § 74 Abs 2 Z 1 LMG 1975 innerhalb der einjährigen Verfolgungsfrist zu setzen, muß dem Beschuldigten vorgehalten werden, Verzehrprodukte oder Zusatzstoffe, die unreif oder wertgemindert sind, und dieser Umstand nicht deutlich und allgemein verständlich kenntlich gemacht ist oder wenn sie auch mit einer solchen Kenntlichmachung nicht in Verkehr gebracht werden dürfen (§ 7 Abs 2), in Verkehr bringt. Allein mit dem Inverkehrbringen einer w... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verfolgungsverjährung tritt ua gemäß § 31 Abs 1 VStG auch dann nicht ein, wenn eine verjährungsunterbrechende Verfolgungshandlung innerhalb der Verjährungsfrist von einer für die Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens unzuständigen Behörde gesetzt wurde und diese Behörde das VStG anzuwenden hat. mehr lesen...
Rechtssatz: Unter einer Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 VStG ist jede von einer Behörde gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Amtshandlung zu verstehen und zwar auch dann, wenn die Behörde zu dieser Amtshandlung nicht zuständig war, die Amtshandlung ihr Ziel nicht erreicht oder der Beschuldigte davon keine Kenntnis erlangt hat. Daraus ergibt sich, daß eine Verfolgungshandlung, damit sie den Eintritt der Verfolgungsverjährung ausschließt, von einer Behörde aus... mehr lesen...
Aufgrund einer Privatanzeige aus Anlaß mehrerer grober Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und der daraufhin durchgeführten Erhebungen der Gendarmerie des Postens P******* war der Beschuldigte verdächtig, am 30.1.1991 in der Zeit zwischen 19,00 und 20,00 Uhr einen dem Kennzeichen nach näher bezeichneten PKW auf der B * von B************* über W****-I********, P*********, W***** bis nach R******** zum Gasthaus K*** in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben. Der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verfolgungshandlung unterbricht nur dann die Verjährung, wenn sie sich auf alle der Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente bezogen hat. Dazu gehört auch, daß Tatort und Tatzeit entsprechend dem konkreten Fall möglichst präzise anzugeben sind. Diesem Erfordernis ist in Ansehung des Tatortes dann nicht entsprochen, wenn im erstinstanzlichen Verfahren der Vorwurf einen Hirsch in einem bestimmten Jagdgebiet geschossen zu haben, nicht zur Last gelegt wurde. Eine Spru... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein fortgesetztes Delikt bezüglich Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeuges liegt dann nicht vor, wenn zunächst (am Morgen) zur Arbeitsstelle gefahren wird und am Abend wieder zurückgefahren wird. Für jede der beiden Inbetriebnahmen bedarf es eines eigenen Willensentschlusses. Schlagworte Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeuges, fortgesetztes Delikt mehr lesen...
Rechtssatz: Als verjährungsunterbrechende Verfolgungsschritte gelten alle Handlungen der Behörde, die nach Art und Bedeutung der Absicht der Behörde zum Ausdruck bringen, den gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat bestehenden Verdacht auf eine im Verwaltungsstrafgesetz vorgeschriebene Weise zu prüfen, sohin den behördlichen Verfolgungswillen in Richtung einer bestimmten strafbaren Handlung zu verwirklichen. Eine Verfolgungshandlung muß, damit sie den Eintritt der Verfolgung... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 32 Abs 2 VStG ist Verfolgungshandlung jede von einer Behörde gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Amtshandlung (Ladung, Vorführungsbefehl, Vernehmung, Ersuchen um Vernehmung, Auftrag zur Ausforschung, Strafverfügung udgl) uzw auch dann, wenn die Behörde zu dieser Amtshandlung nicht zuständig war, die Amtshandlung ihr Ziel nicht erreicht oder der Beschuldigte davon keine Kenntnis erlangt hat. Für die Qualifikation als Verfolgungshandlung genügt allerd... mehr lesen...