Entscheidungen zu § 31 Abs. 1 VStG

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Entscheidungen 91-101 von 101

TE UVS Wien 1992/05/25 03/10/1351/92

Begründung: Dem Berufungswerber wurde angelastet,das "Haltezeichen" des Verkehrsposten (beide Arme quer zur Fahrtrichtung) auf der Kreuzung Wien 22, Schüttausstraße/Jungmaisgasse nicht beachtet zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach §37 Abs3 StVO 1960 begangen. Aus der vom Berufungswerber angefertigten Skizze vom Tatort geht hervor,daß der Verkehrsposten das Haltezeichen auf der Kreuzung signalisiert hat (auch der Gehsteig bildet einen Teil der Straße). Der Verkehrspost... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 25.05.1992

RS UVS Wien 1992/05/25 03/10/1351/92

Rechtssatz: Für eine Verwaltungsübertretung nach §37 Abs3 2Fall StVO - Signalisierung eines "Haltezeichens" durch einen Verkehrsposten, der auf einer Kreuzung beide Arme quer zu beiden Fahrtrichtungen hält - ist es ein wesentliches Tatbestandsmerkmal, daß in diesem Fall vor der Kreuzung anzuhalten ist. Schlagworte Verkehrsposten, Zeichen "Halt", Anhalteort, Tatbestandmerkmal, Verfolgungshandlung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 25.05.1992

TE UVS Wien 1992/04/02 03/10/823/92

Begründung: Gemäß §45 Abs1 Zif2 VStG hat die Behörde von der Fortsetzung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat. Im gegenständlichen Fall wurden der Berufungswerberin zwei Verwaltungsübertretungen nach §24 Abs3 litd StVO 1960 angelastet. Notwendige Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach dieser Bestimmung ist jedoch, daß die Straße am Tatort mindestens eine Breite von zwei Fa... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 02.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/02 03/10/823/92

Rechtssatz: Notwendige Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach §24 Abs3 litd StVO ist, daß die Straße am Tatort mindestens eine Breite von zwei Fahrstreifen hat. Weist sie nur einen Fahrstreifen auf, kann die "lex specialis" des §24 Abs3 litd StVO gar nicht zur Anwendung kommen, sondern allenfalls die Generalbestimmung des §23 Abs1 StVO oder allenfalls die Bestimmung des §24 Abs1 litb, 1Fall StVO. Schlagworte Halte- und Parkverbot, Strafbarkeit Voraussetzungen, Straßenbreite, Fahrstr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 02.04.1992

RS UVS Kärnten 1991/11/05 KUVS-256/1/91

Rechtssatz: Ist dem Tatvorwurf im angefochtenen Straferkenntnis keine dem Gesetz entsprechende Verfügungshandlung - eine solche liegt nur vor, wenn sie sich auf alle der Bestrafung zugrundegelegten Sachverhaltselemente bezieht - durch die erkennende Behörde vorausgegangen und wurde die, vom Beschuldigten zur Last gelegte Tat erstmalig, nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist vorgehalten, ist das angefochtene Erkenntnis zu beheben und das Verfahren einzustellen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.11.1991

RS UVS Kärnten 1991/11/05 KUVS-56/1/91

Rechtssatz: Ist dem Tatvorwurf im angefochtenen Straferkenntnis keine dem Gesetz entsprechende Verfügungshandlung - eine solche liegt nur vor, wenn sie sich auf alle der Bestrafung zugrundegelegten Sachverhaltselemente bezieht - durch die erkennende Behörde vorausgegangen und wurde die, vom Beschuldigten zur Last gelegte Tat erstmalig, nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist vorgehalten, ist das angefochtene Erkenntnis zu beheben und das Verfahren einzustellen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.11.1991

TE UVS Niederösterreich 1991/09/19 Senat-MD-91-071

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Sie das Straferkenntnis vom 23. August 1991, Zl xx, erlassen. Darin wurde Ihnen zur Last gelegt, Sie hätten den Kombi KZ xx am 24. Dezember 1990 um 12,55 Uhr im Ortsgebiet von xx auf der xx Nr xx in Fahrtrichtung Ost schneller als mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (Radarmessung 61 km/h) gelenkt. Aus diesem Grund hat die Bezirkshauptmannschaft über Sie eine Verwaltungsstrafe in Höhe von S 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Stunden)... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 19.09.1991

RS UVS Niederösterreich 1991/09/19 Senat-MD-91-071

Rechtssatz: Ein Rechtshilfeersuchen an eine andere Behörde mit dem allgemeinen Inhalt, den Beschuldigten über einen angezeigten Sachverhalt einzuvernehmen, ohne ausdrücklich darzulegen, welche strafbare Handlung dem Beschuldigten angelastet werden soll, unterbricht die Verfolgungsverjährung nicht. Der Verweis auf die Aktenlage reicht dazu nicht aus. Auch bei der Zitierung der Gesetzesbestimmung des §20 Abs2 StVO handelt es sich nicht um ein innerhalb der Verjährungsfrist zu verfolgendes Sa... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 19.09.1991

RS UVS Kärnten 1991/08/01 KUVS-166/2/91

Rechtssatz: Verfolgungshandlungen innerhalb der Verfolgungsverjährungszeit lediglich in Richtigung § 3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht aber auch in Richtung der Möglichkeit, daß der Ausländer allenfalls im Besitze eines Befreiungsscheines (§ 15 leg cit) war, bewirken keine Unterbrechung dieser Verjährungszeit, weil letzteres nur dann der Fall ist, wenn sich die Verfolgungshandlungen auf alle der Bestrafung zugrunde liegenden Sachverhalte bzw Tatbestandselemente bezogen haben. Die... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.08.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/06/25 VwSen-100007/8/Weg/Kf

Rechtssatz: Tatbestandsmerkmal der Unterlassung gemäß § 4 Abs.1 lit.c StVO - Präzisionspflicht.   Die Tathandlung "Unterlassen der Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes" nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden durch eine Person, welche mit diesem Unfall in ursächlichem Zusammenhang steht, ist zu konkretisieren. Die Nennung der konkreten Tathandlung, wodurch die Übertretungshandlung gesetzt worden ist (Tun oder Unterlassen) muß nachvollziehbar sein. Schlagworte Unterlassen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 25.06.1991

RS UVS Vorarlberg 1991/04/26 1-006/91

Beachte Hinweis auf VwGH 22.11.1984, 84/02/0172 Rechtssatz: Die unrichtige Annahme, das Tatbild nach § 5 Abs. 2 StVO sei erfüllt, obwohl die sich als einheitliches Tatgeschehen darstellende Tathandlung an diesem Ort und zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war, bedeutet einen Verstoß gegen § 44a Z1 VStG. Eine Präzisierung dieses Tatvorwurfs durch die Berufungsbehörde ist nicht möglich, wenn damit der Beschuldigte einer Tat für schuldig befunden würde, die ihm von der Verwaltu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 26.04.1991

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