Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1) Dipl.Ing. Dr. Alfred L*****, 2) Dr. Walter L*****, 3) Mag. Helmut L*****, und 4) Dkfm. Heidemarie N*****, alle vertreten durch Dr. Max Villgrattner, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Par... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Klinger, Dr.Angst und Dr.Graf als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen 1. Elvira F*****, und 2. Ida F*****, infolge der außerordentlichen Rekurse des Vaters Peter E*****, gegen die Beschlüsse des Landesgerichtes Salzburg als Rekursgerichtes vom 18. Dezember 1991, GZ 22 a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Nach den erstgerichtlichen Feststellungen stehen die beim Kläger aufgrund der klinischen und röntgenologischen Untersuchungen festgestellten Beschwerden - unter denen eine Konversionsneurose nicht aufscheint - in keinem Zusammenhang mit den Ereignissen im März und September 1986. Diese Feststellungen wurden vom Kläger mit dem Berufungsgrund der unrichtigen Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung bekämpft, ab... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist beim Finanzamt B***** zur Steuer-Nr.***** veranlagt. Er bezog in den Jahren 1984 bis 1986 neben Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit auch solche aus selbständiger Tätigkeit aus Vermietung und Verpachtung, aus Gewerbebetrieben und aus Kapitalvermögen. Mittels Zufallsgenerators, der in der Dienstanweisung für Veranlagung und Betriebsprüfung vorgesehen ist, wurde die Einkommensteuererklärung des Klägers für das Jahr 1983 als Fall ausgewählt, der in dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte, welcher sein Studium im Sommersemester 1982 beendet hatte, war dann zunächst als Studienassistent und in der Folge vom 31.1.1983 bis zum 31.1.1989 als Universitätsassistent am Institut für Baustatik der Technischen Universität Wien beschäftigt. Die Anstellung war gemäß §§ 3 bis 5 BDG BGBl 1979/333 in Verbindung mit § 6 Abs 2 HochschulassistentenG BGBl 1962/216 und § 40 Abs 2 UOG BGBl 1975/258 erfolgt. Der Beklagte bezog neben dem normalen Gehalt ei... mehr lesen...
Begründung: Im Vorverfahren AZ 10 Cg 347/83 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wurde mit bestätigtem Teil- und Zwischenurteil vom 28.November 1987 ON 54 (hg 8 Ob 620/88 = JBl 1989, 383) festgestellt, daß die zwischen den Streitteilen - zwei Rechtsanwälten - ab 1.Jänner 1983 bestehende Regiegemeinschaft im Kanzleiobjekt Wien 1, ... als Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu werten sei, die der nunmehrige Beklagte zu Recht am 19.September 1983 durch außergerichtliche Übernahm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Dr. G***** B*****, vertreten durch Dr. Margot Tonitz, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider die Antragsgegnerin Dr. H***** B*****, vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, Rechtsanwalt in Graz, wegen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Angst als weitere Richter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Stefan Seper (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Monika Fischer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Mevludin M*****, vertreten durch Dr. Chr... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Gesellschaft mbH begehrte vom Beklagten aus dem Titel der Bereicherung die Zahlung von S 130.843,90 abzüglich eines vom Beklagten ersiegten Kostenbetrages in der Höhe von S 44.909,40. Mit Urteil des Erstgerichtes vom 30. 7. 1991 wurde das Klagebegehren abgewiesen. Dagegen erhob die Klägerin am 5. 9. 1991 Berufung, der Beklagte erstattete am 7. 10. 1991 Berufungsbeantwortung. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 21. 10. 1991 wurde über das Vermögen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502ZPO §502 Abs4 Z1ZPO idF WGN 1989 §502 Abs1ZPO §528, KBGG §5b
Rechtssatz: Trotz Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu einer konkreten Fallgestaltung liegt dann keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn das Gesetz selbst eine klare, das heißt eindeutige Regelung trifft. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einz... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HII
Rechtssatz: Zwar ist die falsche Berechnung einer Rechtsmittelfrist durch die zweite Instanz grundsätzlich revisibel, geht es jedoch nur um die Tatfrage, wann das Rechtsmittel zur Post gegeben wurde, könnte diese Frage nur dann die Zulässigkeit des Revisionsrekurses begründen, wenn sie unter Verletzung tragender Verfahrensgrundsätze, etwa auf aktenwidriger Grundlage, gelöst wurde, weil diesfalls die Rechtssicherheit gefährdet... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der betreibenden Parteien 1.) Maria Louise K*****, 2.) Susanne R*****, 3.) Christa W*****, 4.) Gerd Wolfgang W*****, sämtliche vertreten durch Dr. Michael Gabler und Mag.Dr. Erich Gibel, Rechtsanwälte in Wien, wider die v... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HI2. ZPO §502 HIII4MRG §30 Abs1 C
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob der Kündigungsgrund ohne unnötigen Aufschub "ehestens" geltend gemacht wurde, kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Entscheidungstexte 4 Ob 1516/92 Entscheidungstext OGH 18.02.1992 4 Ob 1516/92 5 Ob 1011/93 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HV
Rechtssatz: Bei der Erstprüfung der Frage, ob eine außerordentliche Revision einer weiteren Behandlung unterzogen oder verworfen werden soll, sind nicht gesondert angeführte, andere mögliche Rechtsfehler, denen erhebliche Bedeutung zukommen könnte, nicht zu untersuchen. Entscheidungstexte 4 Ob 1009/92 Entscheidungstext OGH 18.02.1992 4 Ob 1009/92 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Katharina M*****, vertreten durch Dr. Walter Dürnberger, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagten Parteien 1) Prof. Johann P*****; 2) Anna P*****, beide vertreten durch Dr. Peter Prim... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verlassenschaft nach dem***** verstorbenen Edburg M*****, vertreten durch Dr. Albert Heiss, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei Sieglinde H*****, vertreten durch Dr. Josef und... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 BZPO §502 HI2
Rechtssatz: Die Anästhesie bei einem operativen Eingriff ist Teil der Heilbehandlung, weshalb sich die zur ärztlichen Aufklärungspflicht entwickelten Grundsätze auch auf sie beziehen. Auch die Aufklärung über die Möglichkeiten und Risken der Schmerzbekämpfung richtet sich daher nach den Umständen des Einzelfalls, die für den OGH nicht überprüfbar sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Resch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Angst und Dr.Bauer als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Reinhard Drössler (Arbeitgeber) und Walter Bacher (Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei L***** D*****, vertreten durch Dr.Odo Schrott, Rechtsanwalt in Innsbruc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johannes T*****, Kellner, ***** G*****, B*****gasse 37, vertreten durch Dr. Bernd Fritsch, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Dr. Maria S*****, Zahnärztin, ***** S*****, S*****straße 12/... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte als Titelgericht der betreibenden Partei auf Grund eines Versäumungsurteils, gegen das die Verpflichtete rechtzeitig Widerspruch erhoben hat, zur Sicherstellung der Forderung von 601.663,34 S sA, darunter 80 S Vollzugsgebühren, die Exekution durch Vormerkung des Pfandrechtes auf verschiedenen Liegenschaften. Als Exekutionsgericht hat ein vom Erstgericht verschiedenes Bezirksgericht einzuschreiten. Gegen diese Exekutionsbewilligung erhoben so... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 C2aAußStrG idF WGN 1989 §14 C2bAußStrG 2005 §62 Abs1ZPO §273ZPO §502 HI2ZPO §508a
Rechtssatz: Gravierende, an die Grenzen des Missbrauchs gehende Fehler bei der Anwendung des richterlichen Ermessens können gemäß § 528 Abs 1 ZPO (oder gemäß § 502 Abs 1 ZPO, § 14 Abs 1 AußStrG) an den Obersten Gerichtshof herangetragen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 112/91 En... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §500 IIA2ZPO §502 Da3
Rechtssatz: Hat der Kläger mit dem auf Feststellung, daß zahlenmäßig bestimmte Forderungen verschiedener Altgläubiger nur mit der jeweiligen Zessionsvaluta auf den Neugläubiger übergegangen seien - in welchem Fall der Streitwert nicht höher sein kann als der Wert der Forderungen selbst - ein Auskunftsbegehren verbunden, das mit dem jeweiligen Feststellungsbegehren in rechtlichem Zusammenhang steht, ist... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 IIA2ZPO §502 Da3
Rechtssatz: Der Streitgegenstand besteht zwar auch dann in einem Geldbetrag, wenn das Begehren auf Feststellung des Bestehens (oder Nichtbestehens) einer Geldforderung oder ähnliches gerichtet ist; das müßte auch gelten, wenn die Feststellung darauf gerichtet ist, daß zahlenmäßig bestimmte Forderungen verschiedener Altgläubiger nur mit der jeweiligen Zessionsvaluta auf den Neugläubiger übergegangen seien. Der Str... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG L***** mit dem Wohnhaus L*****platz 43. Mit Bescheiden des Baupolizeiamtes des Magistrates Graz vom 4. 8. 1986 und 6. 4. 1990, A 10/3-K II/22582/1986, wurde ihr die Bewilligung zum Einbau von sechs Kleinwohneinheiten im Obergeschoß, zum Einbau einer Wohneinheit im Dachgeschoß, zur Errichtung eines neuen Stiegenhauses vom Erdgeschoß bis ins Dachgeschoß, zum Einbau von Dachflächenfenstern sowie zur Vornahme ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Schreiben vom 21.6.1989 bestätigte RA Dr.Rudolf M***** als Vertreter der nachstehend angeführten Gläubiger dem Beklagten, daß der Beklagte nach Annahme seines Einlösungsangebotes vom 1.5.1989 durch den Kläger und Überweisung der Kaufsumme die Forderungen des (der) Prof.Heinrich C***** in der Höhe von S 795,60 N***** GmbH & Co KG in der Höhe von S 50.180,58 Dozent Dr.Fritz ***** in der Höhe von S 3.182,30 Dozent Dr.... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf das Eigentumsrecht und mit den Beklagten getroffenen Vereinbarungen begehrte der Kläger die Herausgabe verschiedener beweglicher Sachen. Er brachte dazu vor, er sei Mieter der Wohnung Tür Nr. 8 in dem den Beklagten gehörigen Haus Pramergasse 1 in Wien, gewesen. Nach seiner Kündigung durch die Beklagten sei am 3. August 1989 die zwangsweise Räumung erfolgt. In der Wohnung seien aber zahlreiche Fahrnisse verblieben, die Beklagten hätten zugesagt, daß der Kläge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin des Wochenmagazins "p*****"; die Beklagte ist Medieninhaberin des Monatsmagazins "R*****". Auf der Titelseite der Ausgabe Nr. 4/1991 des "R*****" war rechts oben eine Abbildung der Sängerin Simone zu sehen, welche den Betrachter ansieht und in der linken Hand eine gelbe kreisförmige Scheibe mit roten Aufdrucken hält; oberhalb davon war zu lesen: "The Clash & Simone: Die Songs des Jahres". Auf den Seiten 2 und 3 dieser Ausgabe befa... mehr lesen...
Norm: GmbHG §67ZPO §502 De1
Rechtssatz: Der Regreß gegen die Vormänner eines ausgeschlossenen Gesellschafters nach § 67 GmbHG führt zu keiner Solidarverpflichtung der Inanspruchgenommenen. Trotz der Verbindung der vom Masseverwalter gegen die einzelnen Vormänner der ausgeschlossenen Gesellschafter erhobenen Regreßklagen durch das Erstgericht ist daher bei der Beurteilung der Revisionszulässigkeit das gegen die einzelnen Beklagten erhobene Begeh... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bis 29.August 1990 mit Gerlinde R***** verheiratet, die Mieterin eines Reihenhauses in Trofaiach war, das als Ehewohnung diente. Gerlinde R***** kündigte das Bestandverhältnis zum 30.April 1989 auf. Am 18.Mai 1989 vermietete die Eigentümerin das Reihenhaus an den Kläger, der vom Beklagten die Räumung wegen titelloser Benützung begehrt. Den Wert des Streitgegenstandes gab der Kläger mit S 12.000 an. Das Reihenhaus liegt in einer beliebten Wohngegend und... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Egermann, Dr.Niederreiter und Dr.Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr.Theodor Strohal, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Wiesingergasse 6, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der S***** Gesellschaft mbH, ***** wider die beklagten Parteien 1.) Hüseyin G*****, 2.) Satin ... mehr lesen...