Norm
EO §355 Abs1 IIIaRechtssatz
Ob die in einem Exekutionsantrag nach § 355 EO enthaltene konkrete Behauptung des Zuwiderhandelns ausreichend ist oder nicht, ist keine erhebliche Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0004745Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.03.2021