Norm
EO §44 BRechtssatz
Ob und in welcher Höhe nach § 44 Abs 2 EO eine Sicherheitsleistung aufzutragen ist, hängt vom pflichtgemäßen Ermessen ab. Wird dieses im Rahmen der bestehenden Rechtsprechung ausgeübt, so fehlt es insoweit an einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0001795Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.03.2017