Norm: ZPO §500 Abs2 IIB2ZPO §500 Abs3 IIIZPO §502 Abs3 Da1ZPO §502 Abs4 E
Rechtssatz: Behauptet der Kläger sowohl die Nichtanwendbarkeit der Kündigungsbeschränkung des MG als auch subsidiär Kündigungsgründe des MG und hat das Berufungsgericht über beide Prozeßbehauptungen entschieden, hat es, auch wenn es die Revision nach § 500 Abs 3 ZPO zuläßt, darüber hinaus zur behaupteten Mieterschutzfreiheit auszusprechen, ob der Wert des Streitgegenstand... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §227 IIZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs2 BbZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Ein innerer tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang besteht nicht, wenn jeder der mehreren Ansprüche ein ganz verschiedenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben kann; in einem solchen Fall ist jeder gesondert zu beurteilen, es findet also keine Zusammenrechnung statt. Anmerkung Anm: Dieser
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §227 IIZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Verlangt der Bestandnehmer vom Bestandgeber auf Grund des Gesetzes - nicht Vertrages - die Einwilligung zur Vornahme einer Reihe vollkommen selbständiger, miteinander in keinem inneren Sachzusammenhang stehender Umbauarbeiten am Mietobjekt, so liegt kein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang vor. Daran ändert auch nichts, daß die Ansprüche in einem einheitlichen Vertrags... mehr lesen...
Der Beklagte ist zu 91/1618 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 2331 B 2 KG W und war Verwalter der darauf errichteten Wohnungseigentumsanlage W, F-Straße. Er erteilte in seiner Eigenschaft als Hausverwalter dem Kläger Aufträge zur Durchführung von Reparatur- bzw. Servicearbeiten an den Liften der Wohnhausanlage. Die der Höhe nach nicht strittigen Entgelte von 1648.17 S und 2383.01 S wurden nicht bezahlt. Schon vor Erteilung der gegenständlichen Aufträge bestand eine Geschäftsv... mehr lesen...
In dem am 29. November 1978 zu S 48/78 des Erstgerichtes über das Vermögen der protokollierten Firma X eröffneten Konkursverfahren meldete der Kläger am 6. Feber 1979 neben einer Forderung in der III. Klasse auch eine Forderung von 1 325 398 S in der II. Klasse an und behauptete, dieser Betrag stelle die Umsatzsteuer dar, deren Begleichung die Gemeinschuldnerin durch Vertrag mit ihm übernommen habe. Der Masseverwalter anerkannte diese Forderung, bestritt aber deren Rang in der II. Kla... mehr lesen...
Am 13. November 1972 kam es in Wiener Neustadt zu einem Zusammenstoß zwischen dem vom Erstbeklagten gelenkten LKW und dem von J G gelenkten PKW. Dabei wurde S K, die mit dem minderjährigen Kläger schwanger war, als Insassin des von J G gelenkten PKW schwer verletzt. Die Zweitbeklagte ist Haftpflichtversicherer des vom Erstbeklagten gelenkten LKW. Der Kläger begehrt mit seiner am 1. April 1976 eingebrachten Klage den Ersatz der Behandlungskosten von 1200 S sowie Feststellung der Haft... mehr lesen...
Norm: ZPO idF BGBl 1976/91 §500 Abs2 IIF2ZPO idF BGBl 1976/91 §500 Abs2 IIG
Rechtssatz: Stehen (Unterlassungsansprüche) Ansprüche in tatsächlichen Zusammenhang, so bedarf es keiner gesonderten Bewertung. Sie ist auch entbehrlich, wenn das Berufungsgericht aussprach, daß der von der Abänderung betroffene Wert des Streitgegenstandes den Betrag von S 2000,-- übersteigt. Entscheidungstexte 4 Ob 32... mehr lesen...
Norm: ZPO idF BGBl 1976/91 §500 Abs2 IIGZPO idF BGBl 1976/91 §500 Abs2 IIF
Rechtssatz: Stehen (Unterlassungsansprüche) Ansprüche in tatsächlichem Zusammenhang, so bedarf es keiner gesonderten Bewertung. Sie ist auch entbehrlich, wenn das Berufungsgericht aussprach, daß der von der Abänderung betroffene Wert des Streitgegenstandes den Betrag von 2000,-- S übersteigt. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIA1ZPO §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Ob es sich um ein Scheidungsverfahren handelt oder nicht, ist auf Grund des geltend gemachten Klagsgrundes und des Klagebegehrens und nicht danach zu beurteilen, ob die bereits erfolgte Auflösung der Ehe ein verfahrensrechtliches oder materiellrechtliches Hindernis für den geltend gemachten Scheidungsanspruch bildet. Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIA2
Rechtssatz: Das auf Feststellung des Bestehens einer Geldforderung gerichtete Begehren ist nicht zu bewerten. Entscheidungstexte 5 Ob 545/79 Entscheidungstext OGH 27.02.1979 5 Ob 545/79 4 Ob 538/82 Entscheidungstext OGH 18.05.1982 4 Ob 538/82 Veröff: SZ 55/74 1 Ob 8... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIB2ZPO §502 Abs3 Da3ZPO §502 Abs3 E
Rechtssatz: Bei der Anfechtung eines Räumungsvergleiches handelt es sich ebenso wie bei Räumungsklage und Aufkündigungen von Bestandverträgen um vermögensrechtliche Streitigkeiten, die in Geld bewertbar sind. Hat das Berufungsgericht ausgesprochen, daß der Wert des Streitgegenstandes S 60.000,-- nicht übersteigt, ist die Revision daher unzulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin ist die Mutter des im Jahre 1976 beim Einsturz der Reichsbrücke in Wien tödlich verunglückten X. Sie begehrte die Feststellung, daß ihr der Beklagten (Gemeinde Wien) gegenüber ab dem 1. Juli 1977 ein Anspruch auf Ersatz des ihr entgangenen gesetzlichen Unterhaltes nach X von monatlich 3000 S wertgesichert zusteht. Die Beklagte bestritt die Behauptungen der Klägerin und wendete u. a. ihre mangelnde Passivlegitimation ein. Hiezu brachte sie vor, daß die Reichsbrücke ein T... mehr lesen...
Die Parteien schlossen im Ehescheidungsprozeß 3 Cg 399/76-3 beim Landesgericht für ZRS Wien am 15. November 1976 einen gerichtlichen Vergleich, dessen Punkte 1 und 2 wie folgt lauten: "1. Beide Parteien halten übereinstimmend fest, daß die bisherige eheliche Wohnung in Wien 5, G-Gasse 36/26 nur eine Untermietwohnung ist, Untermieter ist der Beklagte. Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin eine Mietwohnung (Hauptmiete der Klägerin) im Ausmaß von ca. 70 m2 innerhalb des Gemeinde... mehr lesen...
Norm: EO §36 EZPO §500 Abs2 II A2ZPO §500 Abs2 II B1
Rechtssatz: Bei Impugnationsklagen betreffend eine Exekution wegen Geldforderungen besteht der Streitgegenstand ausschließlich in einem Geldbetrag (Kapitalsbetrag ohne Nebengebühren, § 54 Abs 2 JN). Eine Bewertung nach § 500 Abs 2 ZPO ist daher nicht vorzunehmen. Eine dennoch vorgenommene Bewertung ist unbeachtlich. Entscheidungstexte 3 Ob 1... mehr lesen...
Norm: EO §10 BZPO §500 Abs2 IIA2
Rechtssatz: Bei einer Klage nach § 10 betreffend einen auf Zahlung eines Geldbetrages lautenden Exekutionstitel besteht der Streitgegenstand ausschließlich in einem Geldbetrag. Streitwert ist gleich der Höhe des Kapitalsbetrages (§ 54 Abs 2 JN). Eine Bewertung des Streitgegenstandes durch das Berufungsgericht nach § 500 Abs 2 ZPO hat nicht zu erfolgen. Eine dennoch vorgenommene Bewertung ist unbeachtlich. ... mehr lesen...
Norm: EO §35 D1ZPO §500 Abs2 II A2ZPO §502 Abs2 Z2 Ca1ZPO §502 Abs2 Z3ZPO §502 Abs3 Da3
Rechtssatz: Handelt es sich bei der Anlassexekution um eine Exekution wegen Geldforderungen, ist die Höhe der bekämpften betriebenen Geldforderung bestimmend für den Beschwerdegegenstand im Sinne des § 502 Abs 2 Z 2 und 3 Abs 3 ZPO. Eine Bewertung des Streitgegenstandes nach § 500 Abs 2 ZPO hat nicht stattzufinden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
H K war Komplementär der H K und Söhne OHG und der L K OHG. Über das Vermögen des H K ist beim Handelsgericht Wien der Konkurs anhängig. In diesem Konkursverfahren hat die klagende Partei eine Forderung von 184 173.50 S an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen, die im letzten Jahr vor der Konkurseröffnung fällig geworden sind, in der ersten Klasse angemeldet. Der Masseverwalter hat zwar nicht die Richtigkeit, wohl aber hinsichtlich eines Teilbetrages von 159 699 S die Rangordnung... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Kein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang zwischen Unterlassungsbegehren wegen behaupteter unzulässiger körperlicher Immissionen vom Grundstück des Beklagten und Zahlungsbegehren wegen behaupteter gesundheitlicher Beeinträchtigung durch vom Betrieb des Beklagten ausgehender Lärmbelästigung. Entscheidungstexte 6 Ob 501/78 Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Soll die Bewertung des Streitgegenstandes durch das Berufungsgericht gemäß § 500 Abs 2 ZPO die Voraussetzungen für die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision nach § 502 Abs 3 ZPO schaffen, sind mehrere nicht ausschließlich in einem Geldbetrag bestehende Streitgegenstände, die miteinander weder in tatsächlichem noch in rechtlichem Zusammenhang stehen, gesondert zu bewerten. ... mehr lesen...
Der am 21. Mai 1960 geborene Kläger kam am 14. Dezember 1971 im Duschraum der Volksschule B zu Sturz und erlitt dabei schwere Verletzungen. Der Direktor der Volksschule, Johann H. wurde deshalb mit Urteil des Bezirksgerichtes Melk vom 20. November 1972, GZ 1 U 2400/72-20, nach § 335 StG rechtskräftig verurteilt, weil er eine im Duschraum der Volksschule heruntergefallene und beschädigte Waschmuschel dort liegen ließ, wodurch es geschehen konnte, daß sich der damals 12jährige Kläger an... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIB2ZPO §500 Abs3 III
Rechtssatz: Die beiden Aussprüche (§ 500 Abs 2 und 3 ZPO) können wegen ihrer grundsätzlich verschiedenen Voraussetzungen nicht wechselweise füreinander verstanden werden (entgegen Fasching 104 und MietSlg 22628, 23665 ua; wie MietSlg 14/23, 15634, 26528 und RZ 1975/93). Entscheidungstexte 1 Ob 769/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §35 DJN §58 Abs1ZPO §500 Abs2 II A2
Rechtssatz: Der Streitwert einer Oppositionsklage betreffend einen Unterhaltsexekutionstitel ist gleich dem nach § 58 Abs 1 JN zu berechnenden Wert des Unterhaltsanspruches selbst, vermehrt um den betriebenen rückständigen Unterhalt zu berechnen. Anmerkung ausdrückliches Abgehen von diesem
Rechtssatz: zu 3 Ob 207/19s Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE1
Rechtssatz: Hatte mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen eine Bewertung gemäß § 500 Abs 2 ZPO zu unterbleiben, ist ein dennoch vorgenommener Ausspruch unbeachtlich. Entscheidungstexte 4 Ob 94/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 4 Ob 94/76 3 Ob 46/78 Entscheidungstext OGH 25.04.1978 3 Ob 46/78 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IID1
Rechtssatz: Der an sich unrichtige Ausspruch, der Wert übersteigt 30.000,-- S kann als Ausspruch, daß er 15.000,-- S übersteige, gewertet werden, weil die Absicht des Berufungsgerichtes durch den erwähnten Ausspruch die Überprüfung der Entscheidung zuzulassen, keinem Zweifel unterliegt (Hier: Klagen vor 01.04.1976). Entscheidungstexte 4 Ob 71/76 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: EO §36 EZPO §500 Abs2 IIB1
Rechtssatz: Der Gegenstand eines Impugnationsstreites besteht nicht in einem Geldbetrag und ist daher im Falle des § 500 Abs 2 ZPO zu bewerten. Entscheidungstexte 3 Ob 34/76 Entscheidungstext OGH 25.05.1976 3 Ob 34/76 3 Ob 57/76 Entscheidungstext OGH 01.06.1976 3 Ob 57/76 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 De1
Rechtssatz: Besteht der Streitgegenstand nicht ausschließlich in einem Geldbetrag, ist auch dann ein Ausspruch des Berufungsgerichtes über den Wert des Streitgegenstandes entbehrlich, wenn der nur in einer Geldsumme bestehende Teil des Streitgegenstandes den im § 500 Abs 2 ZPO genannten Betrag zwar nicht übersteigt, aber doch die volle dort genannte Summe beträgt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
In den Jahren 1967 bis 1970 errichtete die beklagte Partei Österreichischer Rundfunk Gesellschaft m. b. H. (nunmehr Österreichischer Rundfunk) auf dem 2166 m hohen Dobratsch (der Villacher Alpe) eine UKW- und Fernsehsendeanlage mit einem etwa 160 m hohen Sendeturm. Zur Sendeanlage führt eine ebenfalls um diese Zeit errichtete, auch zur Personenbeförderung verwendete Materialseilbahn von der Talstation im Bereich des 892 m hoch gelegenen Dorfes Bleiberg; die Bergstation ist baulich mit... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Satz1 Halbsatz2 IIB1
Rechtssatz: Da der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, bei einer Teilungsklage nicht ausschließlich in einem Geldbetrag besteht, hat das Berufungsgericht in seinem das Ersturteil abändernden Urteil auszusprechen, ob der Wert des Streitgegenstandes 1.000 S übersteigt. Entscheidungstexte 8 Ob 250/75 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: JN §58ZPO §500 Abs2 IIB1ZPO §500 Abs2 E1
Rechtssatz: 1.) Das Interesse an der Feststellung des aufrechten Bestandes eines Arbeitsverhältnisses ist unter sinngemäßer Anwendung des § 58 Abs 2 JN zu berechnen. 2.) Keine Bindung an eine Streitwertfestsetzung, die ohne Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 54 - 60 JN erfolgte. Entscheidungstexte 4 Ob 64/75 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IID2ZPO §500 Abs2 F2
Rechtssatz: Entspricht der Ausspruch des Berufungsgerichtes nicht dem § 500 Abs 2 ZPO (hier: "Wert des von der Berufung betroffenen Streitgegenstandes), so ist ein Berichtigungsauftrag seitens des OGH dann entbehrlich, wenn das Berufungsgericht das Ersturteil zur Gänze abgeändert hat, weil ein solcher Ausspruch nur dahin verstanden werden kann, daß auch der von der Abänderung betroffene Wert des Streitge... mehr lesen...