RS OGH 1979/3/7 3Ob525/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.1979
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Norm

ZPO §500 Abs2 IIA1
ZPO §502 Abs3 Dh

Rechtssatz

Ob es sich um ein Scheidungsverfahren handelt oder nicht, ist auf Grund des geltend gemachten Klagsgrundes und des Klagebegehrens und nicht danach zu beurteilen, ob die bereits erfolgte Auflösung der Ehe ein verfahrensrechtliches oder materiellrechtliches Hindernis für den geltend gemachten Scheidungsanspruch bildet.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 525/79
    Entscheidungstext OGH 07.03.1979 3 Ob 525/79
    Veröff: EFSlg 34482

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0042346

Dokumentnummer

JJR_19790307_OGH0002_0030OB00525_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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