Norm
ZPO §500 Abs2 IIA1Rechtssatz
Ob es sich um ein Scheidungsverfahren handelt oder nicht, ist auf Grund des geltend gemachten Klagsgrundes und des Klagebegehrens und nicht danach zu beurteilen, ob die bereits erfolgte Auflösung der Ehe ein verfahrensrechtliches oder materiellrechtliches Hindernis für den geltend gemachten Scheidungsanspruch bildet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0042346Dokumentnummer
JJR_19790307_OGH0002_0030OB00525_7900000_003