Norm
JN §58Rechtssatz
1.) Das Interesse an der Feststellung des aufrechten Bestandes eines Arbeitsverhältnisses ist unter sinngemäßer Anwendung des § 58 Abs 2 JN zu berechnen.
2.) Keine Bindung an eine Streitwertfestsetzung, die ohne Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 54 - 60 JN erfolgte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0042257Dokumentnummer
JJR_19751118_OGH0002_0040OB00064_7500000_001