Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIaZPO §500 Abs2 Z2 IIaZPO §502 Abs4 Z1 HIV2ZPO §508a
Rechtssatz: Sofortige Zurückweisung einer außerordentlichen Revision bei einem Streitwert von S 300000,-- gemäß § 508 a Abs 2 ZPO trotz fehlenden Ausspruchs nach § 500 Abs 2 Z 1 und Z 2, weil die Voraussetzungen des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO fehlten und eine Ergänzung des fehlenden Anspruches über den Wert an dem Ergebnis der Zurückweisung nichts ändern würde. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der (späteren) Gemeinschuldnerin, der Firma K***** Gesellschaft mbH angestellt, die das Dienstverhältnis der Klägerin zum 30. 9. 1982 aufkündigte. Wegen Vorenthaltens fälligen Entgelts trat die Klägerin am 16. 9. 1982 vorzeitig aus. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass der Klägerin aus diesem Dienstverhältnis folgende Bezüge zustehen: 1.) Gehalt für August und September 1982 S 28.000,-- 2.) Urlaubsentschädigung ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die vorliegende Exszindierungsklage ab. Das Berufungsgericht hob das Urteil des Erstgerichtes ohne Rechtskraftvorbehalt auf. Gegen den Aufhebungsbeschluß erhob die Beklagte ein als Revisionsrekurs bezeichnetes Rechtsmittel, in dem der Standpunkt vertreten wird, es liege aus bestimmten Gründen kein echter Aufhebungsbeschluß vor. Der Beschluß des Berufungsgerichtes sei daher trotz fehlenden Rechtskraftvorbehaltes anfechtbar. Das Erstgericht legte diesen Rekurs i... mehr lesen...
Die beklagte Bank räumte Ing. Ingmar G mit Kontokorrentkreditverträgen vom 1. 6. 1979 und 4. 8. 1980 einen Kredit über 12 Mio. S ein, der auf verschiedenen Liegenschaften hypothekarisch sichergestellt wurde. Auf Grund eines Girovertrages zwischen Ing. Ingmar G und der beklagten Partei wurden alle ihn betreffenden Ein- und Ausgänge auf dem Konto 6500 der beklagten Partei gebucht. Über das Vermögen des Ing. Ingmar G wurde mit Beschluß des KG W vom 22. 12. 1981, S 61/81, der Konkurs eröf... mehr lesen...
Der Beklagte, ein Rechtsanwalt, vertrat den Kläger in mehreren Zivilprozessen rechtsfreundlich, darunter in einem gegen die Firma Gebrüder B gerichteten Verfahren zu 1 Cg 179/74 des LG S. Der Kläger hatte der Firma Gebrüder B im Juli 1972 eine Kesselanlage mit automatischer Spänefeuerung zum Preis von 269 500 S geliefert. Wegen nicht vollständiger Bezahlung brachte der Kläger am 27. 5. 1974 gegen die Firma Gebrüder B eine Klage auf Bezahlung des restlichen Preises zuzüglich ihm entsta... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Marold als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Kralik, Dr. Jensik, Dr. Zehetner und Dr. Klinger als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Otto H***** Gesellschaft mbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Gerhard Renner, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Q***** Gesellschaft mbH, *****, wegen 1,327.244,51 S sA, infolge Revisionsrek... mehr lesen...
Norm: ZPO §415ZPO §416 Abs2ZPO §500 Abs2 Abs4 IIa IIIa IVZPO §502 Abs2 Abs3 Abs4 Abs5 HIV2
Rechtssatz: Bei einem nach § 415 ZPO vorbehaltenen Urteil des Berufungsgerichtes kommt es für die Beurteilung der Frage, ob bei Prüfung der Zulässigkeit der Revision von der Rechtslage vor oder nach dem Inkrafttreten der ZVN 1983 auszugehen ist, auf den Tag an, an dem die Entscheidung tatsächlich gefällt wurde. Das einem vorbehaltenen Urteil beigesetzte D... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 litb IVCZPO idF Nov 1983 §500 Abs2 und 3 IIIaZPO idF Nov 1983 §527 Abs1 Satz2 C
Rechtssatz: Beim Verfahren über einen Sicherungsantrag nach § 382 Z 8 lit b EO sind Aussprüche nach §§ 527 Abs 1, Satz 2, 500 Abs 2 und 3 ZPO erforderlich. Entscheidungstexte 6 Ob 1511/83 Entscheidungstext OGH 18.11.1983 6 Ob 1511/83 4 Ob 58... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIIaZPO §500 Abs2 Z3 IIIaZPO idF Nov 1983 §526 Abs3 FZPO idF Nov 1983 §528 Abs2 J
Rechtssatz: Auch wenn das Rekursgericht einen Rekurs als unzulässig zurückweist, hat es, wenn der Streitgegenstand nicht in einem Geldbetrag besteht, auszusprechen, ob der davon betroffene Wert des Streitgegenstandes fünfzehntausend Schilling bejahendenfalls ob er den Betrag von dreißigtausend Schilling übersteigt. Wird letzteres verneint, i... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIIaZPO §500 Abs2 Z3 IIIaZPO idF Nov 1983 §526 Abs3 FZPO idF Nov 1983 §528 Abs2 J
Rechtssatz: Auch wenn das Rekursgericht einen Rekurs als unzulässig zurückweist, hat es, wenn der Streitgegenstand nicht in einem Geldbetrag besteht, auszusprechen, ob der davon betroffene Wert des Streitgegenstandes fünfzehntausend Schilling bejahendenfalls ob er den Betrag von dreißigtausend Schilling übersteigt. Wird letzteres verneint, i... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIIaZPO §500 Abs2 Z3 IIIaZPO idF Nov 1983 §526 Abs3 FZPO idF Nov 1983 §528 Abs2 J
Rechtssatz: Auch wenn das Rekursgericht einen Rekurs als unzulässig zurückweist, hat es, wenn der Streitgegenstand nicht in einem Geldbetrag besteht, auszusprechen, ob der davon betroffene Wert des Streitgegenstandes fünfzehntausend Schilling bejahendenfalls ob er den Betrag von dreißigtausend Schilling übersteigt. Wird letzteres verneint, i... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402 Abs4 CZPO §423ZPO §500 Abs2 IIZPO idF WGN 1997 §500 Abs2 Z1 IIB1ZPO §500 Abs3 IIIaZPO §502 Abs4 Z1 HZPO idF ZPNov 1983 §526 Abs3 F
Rechtssatz: In den Fällen in denen ein für die Beurteilung der Anfechtungszulässigkeit notwendiger Ausspruch in der anzufechtenden oder angefochtenen Entscheidung fehlt, hat das Gericht zweiter Instanz in sinngemäßer Anwendung des § 423 ZPO diesen nachzutragen. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §231ZPO §500 Abs2 IIA2
Rechtssatz: Die Klage zur Ausführung des Widerspruchs nach § 231 EO ist eine Klage auf Feststellung, dass ein oder mehrere fremde Teilnahmeansprüche nach Rang, Grund oder Höhe nicht zu Recht bestehen. In einem solchen Fall besteht der Streitgegenstand in einem Geldbetrag, nämlich im streitigen Teil des Meistbots, sodass ein Ausspruch im Sinne des § 500 Abs 2 erster Satz ZPO unzulässig wäre. En... mehr lesen...
Norm: EO §35 DEO §36 EZPO §500 Abs2 IIA2ZPO §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Wird begehrt, einen Vergleich hinsichtlich der die klagende Partei treffenden Verpflichtungen für unwirksam zu erklären sowie - eventualiter - bewilligte Exekutionen für unzulässig zu erklären, bedarf es keiner Bewertung des Streitgegenstandes des Berufungsgerichtes, da dem Rechtsstreit die im Vergleich festgelegte Geldforderung zugrunde liegt. Entscheidung... mehr lesen...
In einem vor dem Landesgericht für ZRS Wien anhängigen Rechtsstreit zwischen dem jetzigen Beklagten als klagender Partei gegen Friedrich C als beklagter Partei wegen ausgedehnter 150 000 S sA bzw. später eingeschränkter 100 000 S sA schlossen die jeweils durch einen Rechtsanwalt vertretenen Prozeßparteien in der Tagsatzung zur fortgesetzten mündlichen Streitverhandlung am 1. 6. 1981 einen Vergleich, mit dem sich in Punkt 1 Friedrich C (als dortiger Beklagter) und die jetzige Klägerin ... mehr lesen...
Die beklagte und widerklagende Partei (im folgenden beklagte Partei genannt) stellte am 18. 5. 1977 an die klagende und widerbeklagte Partei (im folgenden klagende Partei genannt) das Anbot, von ihr einen Holzzerspaner, Modell HZ-520 K/4, zu kaufen, das die klagende Partei mit an die beklagte Partei gerichtetem Schreiben vom 24. 5. 1977 annahm. Die beklagte Partei bestellte die Maschine deswegen, weil der vorhandene K- Hacker nicht in der Lage war, feuchte Rinde zu bearbeiten. Der kla... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIC
Rechtssatz: Eine Bewertungsrichtlinie für einen Rechnungslegungsanspruch ist im Gesetz nicht vorhanden. Das Gericht zweiter Instanz kann daher auch nicht gegen eine solche Richtlinie verstoßen. Entscheidungstexte 3 Ob 157/83 Entscheidungstext OGH 22.02.1983 3 Ob 157/83 Veröff: JBl 1985,113 = SZ 57/42 Euro... mehr lesen...
Norm: GJGebG §16 litaGJGebG §17ZPO §500 Abs2 IIaZPO §500 Abs2 IIcZPO §501ZPO §528 Abs1 Z5 F5
Rechtssatz: Es ist nicht angängig, den zu ermittelnden Wert nur aus der Höhe der entrichteten Gerichtskostenmarken zu ermitteln. Wenn diese in sinngemäßer Anwendung der §§ 17, 16 lit a GJGebG auf der Basis einer Bemessungsgrundlage von S 7500,-- zu entrichten waren. Entscheidungstexte 3 Ob 157/83 ... mehr lesen...
Die Klägerin stellte das - auf § 97 ABGB gegrundete - Begehren, der Beklagte sei schuldig, alles zu unterlassen und vorzukehren, damit die Klägerin die Benützung der Liegenschaft EZ 368 KG P samt dem darauf errichteten Zweifamilienhaus nicht verliere. Die bezeichnete Liegenschaft stand im gleichteiligen Miteigentum der Streitteile, die miteinander verheiratet sind. Am 17. 8. 1981 hat der Beklagte seinen Hälfteanteil verkauft; die Erwerber haben dem Beklagten auf dessen Lebensdauer das... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2ZPO §519B-VG Art7B-VG Art92 Abs1B-VG Art140JN §24 Abs2StPO §16 A
Rechtssatz: Aus Art 92 Abs 1 B-VG lässt sich nicht der Schluss ziehen, dass jede in einem gerichtlichen Verfahren erfließende Entscheidung (hier: über die Haftfrage) einem Rechtszug an den OGH unterworfen sein müsste. Entscheidungstexte 11 Os 138/82 Entscheidungstext OGH 08.09.1982 11 Os 138/82 Veröff... mehr lesen...
Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Mit Vergleich vor dem Landgericht Berlin vom 15. 11. 1960 verpflichtete sich der Kläger, an die Beklagte, mit der er damals noch in aufrechter Ehe lebte, über die mit einstweiliger Anordnung des Landgerichtes Berlin vom 14. 7. 1960 zugesprochene Unterhaltsrente von 500 DM hinaus vom 1. 7. 1960 an eine weitere monatliche Unterhaltsrente von 100 DM zu bezahlen. Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 6. 10. 1967 wu... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte die Beklagte schuldig, die im Urteilsspruch näher bezeichneten, gegen § 2 UWG verstoßenden Angaben zu unterlassen; die Klägerin wurde ermächtigt, den Spruch: des Urteils binnen drei Monaten nach Rechtskraft je einmal im "Kurier" und in der "Presse" zu veröffentlichen. Die Berufung der Beklagten hatte nur insoweit Erfolg, als das Berufungsgericht - bei gleichzeitiger Bestätigung des Unterlassungsgebotes und des Kostenausspruches der ersten Instanz - die Ermäch... mehr lesen...
Über das Vermögen der Josef A GesmbH, Bau- und Möbeltischlerei, wurde am 1. Juli 1977 der Konkurs eröffnet. Der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Innerhalb von sechs Monaten vor der Konkurseröffnung (§ 31 Abs. 4 KO) zahlte die Josef A GesmbH an die Beklagte, einen Sozialversicherungsträger, insgesamt 383 604.19 S, und zwar am 18. Feber 1977 71 148 S, am 21. März 1977 62 300.54 S, am 12. April 1977 63 471.05 S, am 16. Mai 1977 112 556.10 S und am 17. Juni 1977 74 128.50 S an So... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Satz1 Halbsatz2 IID2
Rechtssatz: Spricht das Berufungsgericht trotz teilweiser Abänderung lediglich aus, daß der Wert des Streitgegenstandes 60.000,-- S übersteigt, ist damit noch nicht gesagt, daß der von der Abänderung betroffene Wert des Streitgegenstandes 2.000,-- S übersteigt. Entscheidungstexte 5 Ob 622/81 Entscheidungstext OGH 02.06.1981 5 Ob 622/81 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Satz1 Halbsatz2 IIGZPO §502 Abs2 Z3 BbZPO §502 Abs3 Df
Rechtssatz: Ein erst vom Berufungsgericht vorgenommener Ausspruch über die Gegenforderung, auch wenn sie 2000,-- S übersteigt, macht die Revision nicht schon zulässig; ein Streitgegenstand, der nicht in Geld besteht, ist in diesem Fall daher nach § 500 Abs 2 ZPO zu bewerten (hier: Abweisung der vom Erstgericht in seinem abweisenden Urteil nicht berücksichtigen Compensand... mehr lesen...
Norm: JN §60 Abs2ZPO §500 Abs2 IIB1ZPO §500 Abs2 IICZPO §500 Abs2 IIE1
Rechtssatz: Streitwert einer Teilungsklage betreffend eine Liegenschaft ist der (steuerliche) Einheitswert dieser Liegenschaft. An eine davon abweichende Festsetzung des Streitwerts durch das Berufungsgericht ist der OGH nicht gebunden. Entscheidungstexte 1 Ob 30/80 Entscheidungstext OGH 08.04.1981 1 Ob 30/80 Verö... mehr lesen...
Norm: EO §258JN §57ZPO §500 Abs2 IIc
Rechtssatz: Hinsichtlich der einzelnen geltend gemachten Vorzugspfandrechte ist der Streitwert im Sinne der §§ 500 Abs 2 und 502 Abs 3 ZPO getrennt zu berechnen. Für Pfandvorrechtsklagen (§ 258 EO) gilt hierbei die Bewertungsvorschrift des § 57 JN. Die Bewertung erfolgt nach dieser Bestimmung nach der Höhe der sicherzustellenden oder sichergestellten Forderung, oder falls der Wert der Pfandsachen geringer is... mehr lesen...
Norm: ZPO §187ZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs3 De3
Rechtssatz: Die Verbindung mehrerer Streitsachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung hat auf die Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen das gemeinsame Urteil keinen Einfluss. Entscheidungstexte 4 Ob 34/80 Entscheidungstext OGH 16.12.1980 4 Ob 34/80 3 Ob 77/81 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft Z, D-Gasse 4. Sie kundigten der Beklagten das ebenerdige, nordseitig gelegene Geschäftslokal zum 31. März 1978 gerichtlich auf. Sie vertraten in der Aufkündigung die Ansicht, daß die Kündigungsbeschränkungen des Mietengesetzes auf den vorliegenden Bestandvertrag nicht anzuwenden seien. Vorsichtshalber machten sie jedoch die Kündigungsgrunde nach § 19 Abs. 1, § 19 Abs. 2 Z. 6 und § 19 Abs. 6 MietG geltend. Das Erstgericht... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIB2ZPO §500 Abs3 IIIZPO §502 Abs4 E
Rechtssatz: Auf Grund der verschiedenen Zielsetzungen des Gesetzgebers und der sich daraus ergebenden Erwägungen, die das Berufungsgericht bei einem Ausspruch nach § 500 Abs 2 ZPO oder § 500 Abs 3 ZPO auszustellen hat, geht es nicht an, einem verfehlten Ausspruch nach einer Gesetzesstelle in den zu Unrecht unterlassenen nach der anderen umzudeuten (mit ausführlicher
Begründung: und unter A... mehr lesen...