Rechtssatz
Stehen (Unterlassungsansprüche) Ansprüche in tatsächlichem Zusammenhang, so bedarf es keiner gesonderten Bewertung. Sie ist auch entbehrlich, wenn das Berufungsgericht aussprach, daß der von der Abänderung betroffene Wert des Streitgegenstandes den Betrag von 2000,-- S übersteigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0042332Dokumentnummer
JJR_19790508_OGH0002_0040OB00032_7900000_001