Entscheidungsgründe: Mit der am 27. Juni 1983 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrten die Kläger und Widerbeklagten (in der Folge nur Kläger genannt) den Zuspruch von S 402.364,-- s.A. und brachten vor, sie hätten von den Beklagten und Widerklägern (in der Folge nur Beklagte genannt) das Gasthaus Kirchenwirt in Attersee gepachtet. Mit November 1982 sei das Pachtverhältnis einvernehmlich aufgelöst worden. Bei Auflösung des Pachtverhältnisses sei vereinbart worden, daß die Bek... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hatte der beklagten Partei einen Standplatz an der Straßenfront ihres in Wien, Kärntnerstraße 19 betriebenes Warenhauses zur Verfügung gestellt. Streit herrscht darüber, ob der beklagten Partei noch das Recht zur Benützung des Standplatzes zusteht oder nicht. Von Bedeutung für die vorliegende Rechtssache ist vor allem der Rechtsstreit 47 C 234/80 des Erstgerichtes: Die klagende Partei begehrte in dieser Rechtssache die Feststellung, daß dem Beklagten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der zum Gutsbestand des geschlossenen Hofes "Stöger" in EZ 4 I der KG Mariatal gehörenden an den Krummsee des Beklagten grenzenden Grundstücke 290, 297/2, 740/1 und 306/1. Das Grundstück 312 in der EZ 21 II der KG Mariatal mit dem Krummsee ist Eigentum des Beklagten. Dieser früher als Wasserspeicher für einige Gewerbebetriebe verwendete Stausee dient schon seit etwa 40 Jahren dem Badebetrieb bei der Fremdenpension des Beklagten und sein... mehr lesen...
Begründung: Anton M***, ein Dienstnehmer der Firma S*** Baugesellschaft mbH, verschuldete als Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten Kombikraftwagens dieser Baugesellschaft am 6.7.1981 auf der Ennstalbundesstraße bei Wörschach allein einen Verkehrsunfall, indem er gegen einen von Norbert S*** gelenkten und bei der Klägerin haftpflichtversicherten LKW-Zug des Josef A*** stieß. Die im Kombi mitfahrenden Arbeitskollegen M*** Ignaz H***, Friedrich R*** und Anton K***, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Margaret(h)e D und Karoline B waren zu einem Viertel bzw. zu drei Viertel Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ 401 GB Wieden, Haus 1040 Wien, Kolschitzkygasse 4. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 20. August 1981, 43 K 108/81-2, wurde den genannten Miteigentümerinnen als betreibenden Parteien auf Grund der Aufkündigung des genannten Gerichtes vom 13.April 1981, ON 1, gegen die Verlassenschaft nach der am 10.September 1980 verstorbenen Hild... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 500 Abs. 2 Zif. 3 ZPO verbietet nur eine Bewertung unter 15.000 S. Da die Bewertung bis 60.000 S gesetzlich nicht verboten ist, war der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch, daß der Wert des Streitgegenstandes 60.000 S nicht übersteigt, gebunden (JBl. 1985, 113 ua.). Anmerkung E07174 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:0070OB01534.85.1212.000 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIa
Rechtssatz: Dass sich das Berufungsgericht bei seinem Ausspruch nach § 500 Abs 2 ZPO in der Regel an die Bewertung des Klägers, welcher der Beklagte im Verfahren nicht widersprochen hat, halten kann besagt nicht, dass dieser Wert sozusagen automatisch für die Frage der Revisionszulässigkeit herangezogen werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 605/85 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: JN §56 Abs2MRG §33 Abs2MRG §33 Abs3ZPO §500 Abs2 IIB2ZPO §527 Abs1 CZPO §528 Abs1 Z5 F1
Rechtssatz: 1. Da der gemäß § 33 Abs 2 letzter Satz (und Abs 3) MRG gefasste Beschluss zwar im Zwischenstreit über die Höhe des Zinsrückstandes ergeht, aber für den Räumungsstreit präjudiziell ist, ist das Räumungsbegehren Gegenstand des Zwischenstreits und damit dessen Bewertung auch für den Zwischenstreit maßgebend. 2. In Bestandsachen muss der Strei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 882,50 s.A. und zur Räumung der von ihr gemieteten Wohnung in Linz, Rathausgasse 5/II, weil er den Mietvertrag wegen des Zinsrückstandes gemäß § 1118 ABGB als aufgelöst erkläre. Die Beklagte bestritt den Zinsrückstand. Das Erstgericht sprach mit Beschluß aus, daß die Beklagte dem Kläger an rückständigen Mietzinsen bis einschließlich 30.5.1985 den Betrag von S 66,78 schulde. Den ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab im ersten Rechtsgang dem Teilungsbegehren, wonach die Eigentumsgemeinschaft der Streitteile an der Liegenschaft EZ 105 KG Langegg aufgehoben wird (ON 73) statt. Das Berufungsgericht hob das erstgerichtliche Urteil über Berufung des Beklagten ohne Rechtskraftvorbehalt auf und trug dem Erstgericht die ergänzende Verhandlung und neuerliche Entscheidung auf (ON 84). Das Gericht zweiter Instanz verwies darauf, daß die Untunlichkeit der Naturalteilung im Hi... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil bestätigte das Berufungsgericht das Ersturteil, womit der klagenden Partei der eingeschränkte Klagsbetrag von 180.838,01 S sA aus dem Titel des Ersatzes auftragsgemäß ausgelegter Einfuhrumsatzsteuerbeträge zugesprochen wurde. Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Parteien ist ungeachtet der Zulassung durch die zweite Instanz unzulässig. Dem Begehren der klagenden Partei liegen sowohl nach ihrem Vorbrin... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verurteilte die Beklagten, in die übertragung des Eigentumsrechtes an der Liegenschaft EZ 351 KG Saak mit den Grundstücken 804 und 805 je Acker zugunsten der Klägerin einzuwilligen. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten nicht Folge und sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstands, über den es entschieden hat, S 300.000,-- übersteige. Es begründete den Bewertungsausspruch damit, daß die streitverfangene Liegenschaft im Verlassenschaftsverfa... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragte unter Berufung auf § 1118 ABGB das Urteil, daß der zwischen den Parteien über näher bezeichnete Räume (samt Inventar) abgeschlossene Mietvertrag aufgehoben und der Beklagte verpflichtet sei, diese Räumlichkeiten von den persönlichen Fahrnissen geräumt der Klägerin zu übergeben. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht hob das Urteil des Erstgerichtes unter Rechtskraftvorbehalt auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem beim Erstgericht am 29. März 1985 eingelangten Schriftsatz kündigte der Kläger dem Beklagten das Unternehmenspachtverhältnis bezüglich des Gastgewerbeunternehmens in Wald am Schoberpaß Nr. 51 zum 30. Juni 1985 auf. Der Kläger behauptete, der Pachtvertrag sei mit 1. April 1975 auf unbestimmte Dauer abgeschlossen worden. Der vereinbarte zehnjährige Aufkündigungsverzicht des Verpächters laufe am 31. März 1985 ab. Die gerichtliche Aufkündigung wahre die Künd... mehr lesen...
Begründung: Beim Schiedsgericht der Zürcher Handelskammer ist ein Schiedsgerichtsverfahren zwischen den Streitteilen anhängig. Mit Beschluß vom 11.6.1982 legte das Schiedsgericht beiden Parteien im Sinne des § 247 Abs 2 der Zürcherischen ZPO eine Kaution zur Sicherstellung der Prozeßkosten in Höhe von je 40.000 sfr auf. Nachdem die verpflichtete Partei diese Kaution nicht erlegte, erlegte die betreibende Partei an Stelle der verpflichteten Partei auch deren Kaution. Mit Entscheid de... mehr lesen...
Norm: JN §3ZPO §500 Abs2 IIaZPO §500 Abs3 IIIaZPO §526 Abs3 FZPO §527 Abs1 AZPO §528 Abs2 J
Rechtssatz: Die für die Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz erforderlichen rein verfahrensrechtlichen Bewertungen und Zulässigkeitsaussprüche sind ausschließlich dem Gericht zweiter Instanz vorbehalten. Zur Entscheidung über einen Parteienantrag auf Ergänzung der Rechtsmittelentscheidung durch einen für die Anfechtbarkeit als ... mehr lesen...
Begründung: Das mit dem außerstreitigen Verfahren nach §§ 229 ff AußStrG zur nachehelichen Aufteilung gemäß §§ 81 ff EheG befaßte Bezirksgericht erließ eine einstweilige Verfügung im Sinne des § 382 Z 8 lit.c EO. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Innerhalb einer 14-tägigen Frist ab Zustellung dieser Rekursentscheidung brachte der Antragsgegner einen als 'außerordentliche Revision' bezeichneten Schriftsatz an das Erstgericht zur Postaufgabe. Nach dem Inhalt dieser Eing... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von 704.100,- S s.A. und 180.427,10 S s.A. ist hinsichtlich der 137/8983-Anteile der verpflichteten Partei an der Liegenschaft EZ 1081 Katastralgemeinde Meidling ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 18. Dezember 1984 wurde den betreibenden Parteien Friedrich A u.a. zur Erwirkung des Ausschlusses der Verpflichteten aus der Gemeinschaft der Miteigentümer hinsichtlich derselben Anteile die Ver... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIA2
Rechtssatz: Ist aber das Feststellungsbegehren nicht auf den Bestand einer ziffernmäßig bestimmten Zahlungspflicht gerichtet, sondern wird damit die Feststellung angestrebt, daß die strittige Lohndifferenz Bemessungsgrundlage einer Betriebspension sei, hat eine Bewertung zu erfolgen. Entscheidungstexte 4 Ob 125/85 Entscheidungstext OGH 01.10.1985 4 Ob 1... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit der Behauptung, er sei bei der übernahme in das Angestelltenverhältnis der beklagten Partei unrichtig eingestuft worden und hätte nach dem einschlägigen Kollektivvertrag bei richtiger Einstufung noch weitere Vorrückungsmöglichkeiten gehabt, die Zahlung einer sich daraus ergebenden Bezugsdifferenz von S 12.725,-- s.A. und mit der weiteren
Begründung: , bei richtiger Einstufung wäre auch die Bemessungsgrundlage der ihm ab 1. Juli 1985 gebührenden Betri... mehr lesen...
Der Ausspruch des Rekursgerichtes nach § 500 Abs.2 in Verbindung mit § 526 Abs.3 ZPO ist einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogen (§ 500 Abs.4 ZPO). Rechtliche Beurteilung Er könnte den Obersten Gerichtshof nur dann nicht binden, wenn das Rekursgericht die Grenzen seiner Entscheidungsbefugnis überschritten hätte, also insbesondere bei Unterlassung der sinngemäßen Anwendung der §§ 54 bis 60 JN beim Ausspruch über den Wert des Streitgegenstandes ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Feststellung der Haftung der Beklagten zur ungeteilten Hand für drei Viertel ihrer Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 16. 6. 1983 auf dem Fuchsbühelweg bei Villach, wobei die Haftung der Zweitbeklagten mit der Versicherungssumme aus dem mit dem Erstbeklagten geschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrag beschränkt sei. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Der dagegen erhobenen Berufung der Klägerin gab das Berufungsgericht mit dem angefoch... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten vom Beklagten die Bezahlung von S 400.000,- s. A. Sie hätten ihm diesen Betrag am 11.1.1982 zu treuen Handen übergeben. Damit sollte ihnen eine Option für eine Beteiligung an der Firma C KG eingeräumt werden. Den Klägern sollte die Möglichkeit geboten werden, bis Ende des Jahres 1982 zu entscheiden, ob sie sich an dieser Firma beteiligten oder nicht. Der dem Beklagten zu treuen Handen übergebene Betrag sollte bis zu einer allfälligen Umwandlung in ei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur unentgeltlichen übertragung von 84 % der Geschäftsanteile der 'GRUND- C BAU' D E F Gesellschaft mbH an den Kläger oder eine von ihm namhaft gemachte Person sowie die Herausgabe der Korrespondenz, der Belege und der sonstigen Firmenunterlagen eines bestimmten Zeitraums; den Wert des Streitgegenstandes gab er in der Klage mit S 2.500,-- an. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte dies... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte im vorliegenden Rechtsstreit aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus einem Verkehrsunfall zunächst die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 39.942,60 s.A. Mit Urteil vom 30.12.1983 (ON 13) verurteilte das Erstgericht die Beklagten zur Zahlung von S 29.342,50 s.A. und wies das auf Zahlung eines weiteren Betrages von S 10.600,10 s.A. gerichtete Mehrbegehren ab. Dieses Urteil wurde in seinem klagsstattgebenden Teil von de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren der Klägerin auf Bezahlung von S 54.194,63 s.A. und auf Feststellung der auf die Haftungshöchstbeträge aus dem Versicherungsvertrag beschränkten Ersatzpflicht der Beklagten dahin, daß sie der Klägerin zu 50 % hinsichtlich aller Schadenszahlungen, die diese künftig aus Anlaß des Unfalles vom 27.2.1979 an Marco H zu leisten haben wird, sowohl im ersten als auch im zweiten Rechtsgang ab. Während es in seinem Ersturteil wegen 'res judicata' ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht einen Rekurs der Drittschuldnerin gegen eine erlassene einstweilige Verfügung als unzulässig zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit des dagegen erhobenen Rekurses kann wegen des Fehlens der erforderlichen Aussprüche des Rekursgerichtes derzeit nicht beurteilt werden. Sie ist nach § 528 Abs. 1 Z 5 und Abs. 2 ZPO in Verbindung mit den §§ 78 und 402 Abs. 2 EO davon abhängig, ob der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen einen Ausspruch nach § 500 Abs. 2 Satz 1 Z 1 ZPO findet gemäß § 55 Abs. 4 Satz 1 ZPO kein Rechtsmittel statt. Er ist einer überprüfung durch den Obersten Gerichtshof grundsätzlich entzogen und könnte das Revisionsgericht nur dann nicht binden, wenn das Berufungsgericht die durch § 502 Abs. 2 ZPO gezogenen Grenzen seiner Entscheidungsbefugnis überschritten, also insbesondere bei der Ermittlung des Wertes eines nicht in ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 500 Abs.4 ZPO findet gegen einen Ausspruch nach Abs.2 kein Rechtsmittel statt. Nur wenn das Berufungsgericht gesetzwidrig eine Bewertung in jenen Fällen ausgesprochen hat, wo das Gesetz hiefür keine Möglichkeit bietet, dann ist der Oberste Gerichtshof an einen solchen Ausspruch nicht gebunden (Fasching, Zivilprozeßrecht, Rdz 1830). Für den Ausspruch über den Streitwert sind im übrigen die Vorschriften der §§ 54 bis 6... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Kinzel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hule, Dr. Egermann, Dr. Schlosser und Mag. Engelmaier als Richter in der Rechtssache des Antragstellers Alfred G*****, vertreten durch Dr. Gottfried Eisenberger, Rechtsanwalt in Graz, gegen den Antragsgegner Gustav A. G***** vertreten durch Dr. Max Urbanek, Rechtsanwalt in St. Pölten, wegen Entscheidung über die Verwalt... mehr lesen...