Norm: ZPO §500 Abs2 IIHZPO idF BGBl 1971/291 §502 Abs2 Z3 Bb
Rechtssatz: Für die Unzulässigkeit der Revision nach § 502 Abs 2 Z 3 ZPO ist es ohne Bedeutung, daß der gesamte Wert des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, 1000,-- S übersteigt. Entscheidungstexte 3 Ob 36/72 Entscheidungstext OGH 20.04.1972 3 Ob 36/72 ... mehr lesen...
Norm: EO §65 DEO §83ZPO §500 Abs2 IIA2ZPO §502 Da3
Rechtssatz: Im Verfahren über den Widerspruch gegen eine ausländische Exekutionsbewilligung zur Hereinbringung einer Geldforderung hat das Berufungsgericht, sofern diese 50.000 S nicht übersteigt, den Streitgegenstand nicht zu bewerten. Entscheidungstexte 3 Ob 27/72 Entscheidungstext OGH 23.03.1972 3 Ob 27/72 Veröff: EvBl 197... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIH
Rechtssatz: Hat die Frist zur Erhebung der Berufung gegen das erstgerichtliche Urteil - wie hier - noch vor dem Inkrafttreten der ZPNov 1971 BGBl 291, also vor dem 01.08.1971, zu laufen begonnen, so ist § 500 Abs 2 ZPO in seiner bisherigen Fassung anzuwenden und gegebenenfalls auszusprechen, daß der Wert des Streitgegenstandes 15000,-- S übersteigt. An der Zulässigkeit der Revision vermag jedoch die - hier zu Unrecht nac... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Dd
Rechtssatz: Hat das Berufungsgericht das Urteil 1.Instanz zum Teil bestätigt (hier im Ausspruch über die Ungültigkeit einer Bestimmung des Mietvertrages gemäß § 19 Abs 6 und 23 MG) und zum Teil nach § 496 ZPO aufgehoben (hier im Ausspruch über die Gültigkeit einer den Mietzins betreffenden Wertsicherungsklausel), so ist hinsichtlich der Bestätigung ein Ausspruch nach § 500 Abs 2 ZPO nicht erforderlich (vgl SZ ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §13 Abs2AußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §59 Abs3JN §58ZPO §500 Abs2 IIA2ZPO §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Bei Ansprüchen auf den gesetzlichen Unterhalt ist das Dreifache der Jahresleistung als Wert des strittigen Rechtes anzunehmen (§ 58 Abs 1 JN); eines Ausspruches des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 ZPO bedarf es nicht. Das gilt nicht nur dann, wenn monatlich ein ziffernmäßig bestimmter Betrag gefordert wird, sondern auch wenn ... mehr lesen...
Norm: JN §54PresseG §24 Abs7ZPO §500 Abs2 IIC
Rechtssatz: Der Zuspruch der Befugnis, das Urteil auf Kosten des Gegners veröffentlichen zu lassen, bildet nur einen Nebenanspruch; denn gemäß § 24 Abs 7 PresseG ist auf Veröffentlichung ohne Antrag, also von Amts wegen zu erkennen. Unter Streitgegenstand im Sinne des § 502 Abs 3 ZPO kann nur der zwischen den Parteien strittige Anspruch verstanden werden, nicht aber etwas, worüber das Gericht ohne a... mehr lesen...
Norm: JN §58ZPO §500 Abs2 IIB1ZPO §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Ein bestätigendes Urteil des Berufungsgericht über ein Klagebegehren, nach dem die Vertragswidrigkeit und Rechtswidrigkeit einer Versetzung des Klägers durch seinen Dienstgeber festgestellt werden soll, hat einen Ausspruch über den Wert des Streitgegenstandes zu enthalten. Entscheidungstexte 4 Ob 68/70 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIB1
Rechtssatz: Bewertung des Streitwertes bei Deckungsklage auf Feststellung, daß Versicherer Versicherungsschutz zu leisten habe (hier lagen Ansprüche des geschädigten Dritten unter 15.000,-- S, es waren aber darüber hinausgehende Dauerfolgen nicht auszuschließen: Bewertung mit über 15.000,-- S wurde vom OGH gebilligt. Entscheidungstexte 7 Ob 88/70 Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte führt gegen Jakob W***** Exekution durch zwangsweise Räumung eines Grundstückes von einem darauf befindlichen Barackengebäude. Die Kläger begehren gemäß § 37 EO die Unzulässigserklärung dieser Exekution. Das klagsabweisende Urteil des Erstgerichtes wurde vom Berufungsgericht mit dem angefochtenen Urteil bestätigt, ohne daß bisher in dieses Urteil ein Ausspruch gemäß § 500 Abs 2 ZPO aufgenommen worden wäre. Rechtliche Beurteilung Vorau... mehr lesen...
Norm: JN §58ZPO §500 Abs2 IIA2
Rechtssatz: Ist der Wert des Streitgegenstandes nach § 58 JN zu ermitteln (hier Unterhaltsklage der getrennt lebenden Ehegattin), bedarf es keines Ausspruches des Berufungsgerichtes über den Wert des Streitgegenstandes gemäß § 500 Abs 2 ZPO. Entscheidungstexte 8 Ob 222/69 Entscheidungstext OGH 28.10.1969 8 Ob 222/69 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE3ZPO §529 AZPO §530 A
Rechtssatz: 1./ Allgemeine Erörterungen zur Notwendigkeit einer Bewertung von Rechtsmittelklagen nach § 500 Abs 2 ZPO (Kritik an Fasching IV, 232, 280). 2./ Wurde das Berufungsverfahren infolge Wiederaufnahmsklage unterbrochen und konnte daher ein Anspruch nach § 500 Abs 2 ZPO im Hauptprozess noch nicht erfolgen, so darf das Berufungsgericht im Wiederaufnahmsprozess die Bewertung nicht unterlassen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIB2ZPO §500 Abs3 IIIZPO §502 Abs3 Da3ZPO §502 Abs4 E
Rechtssatz: Bei Bestätigung eines Urteils über eine Kündigung, in der Mieterschutzfreiheit geltend gemacht wurde, hat das Berufungsgericht nach § 500 Abs 2 und nicht nach § 500 Abs 3 ZPO vorzugehen. Der an und für sich verfehlte Ausspruch, die Revision werde für zulässig erklärt, ist jedoch als Ausspruch, der Wert des Streitgegenstandes übersteige S 15.000,-- zu werten. ... mehr lesen...
Norm: EO §36 EEO §65 DEO §83ZPO §500 Abs2ZPO §502 Abs3 DaZPO 528 Abs1 C1
Rechtssatz: 1.) Wenn das Berufungsgericht den Widerspruch teils abweist, teils wegen Versäumung der vierzehntägigen Ausschlußfrist des § 83 Abs 2 EO zurückweist, hat es nicht anders als das Erstgericht, welches den Widerspruch zur Gänze abgewiesen hatte, den Bestand des Widerspruchsrechtes des Verpflichteten uneingeschränkt verneint. Somit stellt sich das berufungsgerichtl... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIB2ZPO §500 Abs3 III
Rechtssatz: Kündigungsstreitigkeiten aus Mietverhältnissen, auf die die Schutzbestimmungen des MG nicht Anwendung finden, sind nach § 500 Abs 2 ZPO zu bewerten (kein Ausspruch nach § 500 Abs 3 ZPO). Entscheidungstexte 7 Ob 175/68 Entscheidungstext OGH 02.10.1968 7 Ob 175/68 3 Ob 509/83 Ent... mehr lesen...
Norm: EO §35 DJN §57ZPO §500 Abs2ZPO §502 Abs2 Dh
Rechtssatz: Bestätigt das Berufungsgericht in einem Rechtsstreit über eine Klage nach § 35 EO das Ersturteil, so hat es, wenn die Forderung des betreibenden Gläubigers 15.000 S nicht übersteigt, den Streitgegenstand nicht zu bewerten. Die Revision ist vielmehr auf alle Fälle unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 80/67 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Die klagende Republik Österreich meldete in dem am 26. Mai 1966 über den Gemeinschuldner N. N. eröffneten Konkursverfahren eine durch den vollstreckbaren Rückstandsausweis des Finanzamtes Ried im Innkreis vom 21. Juni 1966 ausgewiesene Forderung von 75.633.16 S in der zweiten Klasse als Konkursforderung an. Bei der Prüfungstagsatzung bestritt der Masseverwalter die Rangordnung dieser Forderung hinsichtlich eines Teilbetrages von 19.939.50 S. Innerhalb der zur Klageführung bestimmten... mehr lesen...
Zur Hereinbringung eines der beklagten Partei Irene G. gegen ihren geschiedenen Gatten Gustav G. zustehenden Unterhalts wurden im Jahre 1964 in der Wohnung Wien 8., P.-Gasse 35, verschiedene Gegenstände gepfändet. Die Klagerin brachte eine Klage nach § 37 EO. ein, in der sie behauptete, die unter den Postzahlen 1 bis 4 und 7 bis 9 gepfändeten Gegenstände seien ihr Eigentum. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren vollinhaltlich statt. Es stellte folgenden Sachverhalt fest: Gustav G. i... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §227 IIZPO §500 Abs2 IIF1ZPO §500 IIE1ZPO §502 Abs3 DdZPO §519 D Z3ZPO idF WGN 1997 §505 Abs4ZPO idF WGN 1997 §507b Abs3
Rechtssatz: Auftrag an das Berufungsgericht, welches der Berufung bezüglich des Begehrens auf Feststellung eines Absonderungsrechtes an einem Miteigentumsanteil nicht Folge gegeben, hingegen das Ersturteil bezüglich seiner Entscheidung über das Leistungsbegehren bei Exekution in die Anwartschaft auf Übertragun... mehr lesen...
Aus dem Akteninhalt ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die klagende Kraftwerke-AG. lieferte der protokollierten Firma Papierfabrik X & Co. (im folgenden kurz als Papierfabrik bezeichnet) elektrischen Strom. Zur Abstattung der Stromrechnung vom 18. Jänner 1962 in der Höhe von 129.012.49 S überreichte die Papierfabrik der Klägerin mit Schreiben vom 25. Jänner 1962 drei Wechsel, deren Summe den Betrag von 129.012.49 S ergab. Von den Wechseln wurde einer über den Betrag von 40.0... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIF1
Rechtssatz: Muster eines Auftrages an das Berufungsgericht, die Bewertung nach § 500 Abs 2 ZPO nachzutragen. Entscheidungstexte 7 Ob 29/63 Entscheidungstext OGH 30.01.1963 7 Ob 29/63 7 Ob 30/66 Entscheidungstext OGH 23.02.1966 7 Ob 30/66 Beisatz: Mit Senatsbeschluß. (T1) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs3 Da3
Rechtssatz: Ein Ausspruch über den Wert des Streitgegenstandes im Sinne des § 500 Abs 2 ZPO ist entbehrlich, wenn der in einer Geldsumme bestehende Teil des Streitgegenstandes den Betrag von 10000,-- S übersteigt. Entscheidungstexte 6 Ob 270/62 Entscheidungstext OGH 21.11.1962 6 Ob 270/62 6 Ob 1... mehr lesen...
Norm: KlGG §13 Abs2ZPO §500 Abs2 IIB2
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung im § 13 Abs 2 KlGG bezieht sich nur auf die Kündigung von Unterpachtverträgen, nicht aber auf die Kündigung eines Generalpachtvertrages. Ein solcher Kündigungsstreit ist nach § 500 Abs2 ZPO zu bewerten. Entscheidungstexte 5 Ob 133/62 Entscheidungstext OGH 28.06.1962 5 Ob 133/62 Veröff: EvBl 1962/4... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIB1
Rechtssatz: Auch bei Klagen auf Erlöschen der (aus einem Vergleich resultierenden) Unterhaltsverpflichtung muß das Berufungsgericht den Streitgegenstand über den es entschieden hat, bewerten. Entscheidungstexte 5 Ob 53/62 Entscheidungstext OGH 08.03.1962 5 Ob 53/62 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE3ZPO §528 Abs2 BZPO §530 AZPO §533AußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §62 Abs3 B3AußStrG 2005 §62 Abs5 B3AußStrG 2005 §63AußStrG 2005 §72
Rechtssatz: Keine selbständige Streitbewertung bei Rechtsmittelklagen. Der Streitgegenstand der Wiederaufnahmsklage ist denknotwendig derselbe wie im Hauptprozess (SZ 10/350, AnwBl 1929,114). Entscheidungstexte 6 Ob 449/61 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 Abs1 EZPO §393 Abs2ZPO §393 Abs3ZPO §500 Abs2
Rechtssatz: Wurde über den Zwischenfeststellungsantrag des Klägers mit Zwischenurteil entschieden, hat das Berufungsgericht den Streitgegenstand gemäß § 500 Abs 2 ZPO zu bewerten. Entscheidungstexte 4 Ob 8/61 Entscheidungstext OGH 07.02.1961 4 Ob 8/61 Veröff: JBl 1961,485 = DRdA 1962,268 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE1
Rechtssatz: Ist das Berufungsgericht von der im § 500 Abs 2 ZPO vorgeschriebenen sinngemäßen Anwendung der §§ 54 - 60 JN - diesfalls des § 58 JN - offensichtlich abgewichen, so ist der OGH an diese Bewertung nicht gebunden. Entscheidungstexte 8 Ob 17/62 Entscheidungstext OGH 16.01.1961 8 Ob 17/62 Veröff: EvBl 1962/215 S 243 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE1
Rechtssatz: Wenngleich das Berufungsgericht den Streitgegenstand mit S 10000,-- übersteigend bewertet hat, kann das Revisionsgericht die Zulässigkeit der Revision nur unter dem Gesichtspunkt prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Bewertung des Streitgegenstandes durch das Berufungsgericht gemäß § 500 Abs 2 ZPO überhaupt gegeben waren. Entscheidungstexte 6 Ob 12/60... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIF1
Rechtssatz: Auftrag des OGH an OLG, im Berufungsurteil auszusprechen, ob der Wert des Streitgegenstandes S 10000,-- übersteigt, obwohl das Berufungsgericht von einer Bewertung im Hinblick auf § 502 Abs 5 ZPO ausdrücklich abgesehen hatte. Entscheidungstexte 2 Ob 105/59 Entscheidungstext OGH 11.03.1959 2 Ob 105/59 1 Ob 24... mehr lesen...
Der Kläger begehrt gemäß § 110 KO. die Feststellung von Geldforderungen, und zwar in der Höhe von 7021 S 63 g in der ersten Klasse und von 2910 S 44 g in der dritten Klasse der Konkursforderungen. Das Erstgericht stellte eine Forderung von 478 S 20 g in der ersten Klasse als zu Recht bestehend fest und wies das darüber hinausgehende Begehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstandes 10.000 S übersteige. Der Kläger bekämpf... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIA2ZPO §502 Abs3 Da3IO §110KO §110
Rechtssatz: Auch bei den Feststellungsprozessen nach § 110 KO betrifft der Streit ausschließlich eine Geldsumme, nämlich den Betrag, dessen Feststellung begehrt wird. Es besteht daher kein Anlass zu einem Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 ZPO; die dennoch vorgenommene Bewertung ist unbeachtlich. Entscheidungstexte 5 Ob 45... mehr lesen...