Norm
ZPO §500 Abs2 IIGRechtssatz
Kein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang zwischen Unterlassungsbegehren wegen behaupteter unzulässiger körperlicher Immissionen vom Grundstück des Beklagten und Zahlungsbegehren wegen behaupteter gesundheitlicher Beeinträchtigung durch vom Betrieb des Beklagten ausgehender Lärmbelästigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0042324Dokumentnummer
JJR_19780420_OGH0002_0060OB00501_7800000_001