Norm: ZPO §500 Abs2 IIE2
Rechtssatz: Nach Aufhebung eines Urteiles des Berufungsgerichtes, in das ein Ausspruch über den Wert des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, nach § 500 Abs 2 ZPO aufzunehmen war, hat das Berufungsgericht für den Fall der neuerlichen Bestätigung des erstgerichtlichen Urteiles im neuen Berufungsurteil nach § 500 Abs 2 ZPO wieder auszusprechen, ob der Wert des Streitgegenstandes S 10000,-- üb... mehr lesen...
Die drei Kläger haben das Begehren gestellt, die Beklagte schuldig zu erkennen, die früher von Leopoldine F. gemietete Wohnung zu räumen, in eventu festzustellen, daß der Beklagten an dieser Wohnung keine ausschließlichen Mietrechte auf Grund eines nach dem Tode der Leopoldine F. im Jahre 1954 geschlossenen Mietvertrages zustunden. Das Erstgericht wies in Ansehung aller drei Kläger Klagebegehren und Eventualbegehren ab. Auf Berufung der drei Kläger hat das Berufungsgericht in teil... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §500 Abs2 IIF1
Rechtssatz: Wenn das Urteil des Berufungsgerichtes den im § 500 Abs 2 ZPO zwingend vorgesehenen Ausspruch über den Wert des Berufungsgegenstandes unterlässt, kann und muss dieser Fehler gemäß § 419 ZPO berichtigt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 293/57 Entscheidungstext OGH 26.06.1957 7 Ob 293/57 6 Ob 11/59 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE1ZPO §500 Abs2 IIHRATG §3ZPO §40
Rechtssatz: Der Ausspruch des Berufungsgerichtes über den Wert des Streitgegenstandes nach § 500 Abs 2 ZPO ist nur für die Zulässigkeit der Revision von Bedeutung. Für die Kostenberechnung ist diese Bewertung durch das Rechtsmittelgericht aber ohne Belang. Entscheidungstexte 7 Ob 228/56 Entscheidungstext OGH 05.09.1956 7 Ob 228/56... mehr lesen...
Norm: JN §59ZPO §500 Abs2 IIC
Rechtssatz: § 500 Abs 2 ZPO verlangt zwar die sinngemäße Anwendung der §§ 54 - 60 JN, sagt aber nicht, dass das Berufungsgericht an die Bewertung des Klägers gebunden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 328/55 Entscheidungstext OGH 09.09.1955 7 Ob 328/55 3 Ob 533/55 Entscheidungstext OGH 09.11.1955 3 Ob 533/55 ... mehr lesen...
Norm: JN §58ZPO §500 Abs2 IIB1
Rechtssatz: Bei einer Klage auf Abgabe einer Willenserklärung (Unterfertigung eines Kaufvertrages) ist Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 ZPO erforderlich. Entscheidungstexte 1 Ob 441/55 Entscheidungstext OGH 29.06.1955 1 Ob 441/55 4 Ob 119/80 Entscheidungstext OGH 18.09.1980 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 EZPO §500 Abs2ZPO §500 Abs3ZPO §560 ff
Rechtssatz: Der Streit über einen im Bestandverfahren gestellten Zwischenfeststellungsantrag ist kein Kündigungsstreit im Sinne der §§ 500 Abs 3, 560 ff ZPO. Das Berufungsgericht muß daher den Wert des Streitgegenstandes festlegen. Entscheidungstexte 2 Ob 501/54 Entscheidungstext OGH 13.10.1954 2 Ob 501/54 Veröff: EvBl 1955/... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 A1ABGB §372 IIaZPO §500 Abs2ZPO §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Ein Räumungsanspruch kann als vermögensrechtlicher Anspruch in Geld bewertet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 173/54 Entscheidungstext OGH 12.10.1954 4 Ob 173/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0010319 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: JN §56 Abs2ZPO §236 EZPO §500 Abs2 IIC
Rechtssatz: Für die Bewertung des Zwischenfeststellungsantrages kommt mindestens jener Betrag in Betracht, der eingeklagt ist, es sei denn, daß die festzustellenden Grundlagen vom Kläger nur zur
Begründung: eines Teiles des Anspruches verwendet werden oder daß die erhobene Einwendung nur gegen einen bestimmten Teil des Klagsanspruches gerichtet ist. Sind die letzteren Voraussetzungen aber nicht gegebe... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IVAußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §59 Abs3AußStrG 2005 §59 Abs4 Satz1
Rechtssatz: Unanfechtbarkeit der Bewertung durch das Berufungsgericht nach § 500 Abs 2 ZPO. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIA1ZPO §502 Abs3 DhZPO §526 Abs3 G
Rechtssatz: Eine Bewertung nach § 500 Abs 2 ZPO hat nur dann zu erfolgen, wenn der Streitgegenstand einen Geldeswert besitzt. Die vom Berufungsgericht dennoch vorgenommene Bewertung ist jedenfalls gegenstandslos. Entscheidungstexte 1 Ob 346/54 Entscheidungstext OGH 19.05.1954 1 Ob 346/54 8... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE3
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht im Vorprozeß ausgesprochen hat, daß der Wert des Streitgegenstandes S 10000,-- nicht übersteigt, so darf es im judicium rescissorium keine davon abweichende Bewertung vornehmen. Der trotzdem im judicium rescissorium ergangene Ausspruch, daß der Wert des Streitgegenstandes S 10000,-- übersteige, ist unbeachtlich, die Revision daher zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IID1ZPO §500 Abs3 IIIZPO §502 Abs3 EZPO §502 Abs4
Rechtssatz: Zulässigkeit der Revision, wenn Berufungsgericht trotz Verneinung der Anwendbarkeit des MG die Revision "für zulässig" erklärt hat. Entscheidungstexte 3 Ob 185/54 Entscheidungstext OGH 17.03.1954 3 Ob 185/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: 3.RStG §21 Abs2ZPO §423ZPO §500 Abs2ZPO §500 Abs3
Rechtssatz: Eine nachträgliche Zulassung der Revision bzw Revisionsbeschwerde ist - es sei denn, daß die Voraussetzungen des § 419 Abs 1 ZPO vorliegen - keine Ergänzung, sondern eine unzulässige Abänderung der bereits getroffenen unanfechtbaren und daher rechtskräftigen Entscheidung über die Rechtskraft des zweitinstanzlichen Erkenntnisses und ohne Wirkung. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EO §35 DJN §57ZPO §500 Abs2
Rechtssatz: Da nach der Einleitung einer Exekution zur Hereinbringung von Unterhaltsforderungen der Verpflichtete seine Einwendung, dass der Unterhaltsanspruch aus dem Exekutionstitel erloschen ist, durch eine Klage nach § 35 EO geltend machen kann (nach der Entscheidung Rechtsprechung 1928 Nr 350 sogar "muss"), kann der Streitwert nicht gleich hoch wie die eingetriebene Forderung sein, sondern muss durch die H... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §500 Abs2 IICZPO §502 Abs3 Da3
Rechtssatz: Bei Teileinklagung nur Streitwert, über den das Berufungsgericht tatsächlich entschieden hat, nicht voller Forderungsbetrag maßgebend. Entscheidungstexte 3 Ob 354/53 Entscheidungstext OGH 01.07.1953 3 Ob 354/53 Veröff: EvBl 1953/375 S 462 2 Ob 58/51 Entscheidungstext OGH 07.0... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIF1
Rechtssatz: Rückstellung eines Aktes an das Berufungsgericht zur Ergänzung des Spruches, ob der Streitwert S 10000,-- übersteigt, wenn das Berufungsgericht die Revision für zulässig erklärt hat. Entscheidungstexte 3 Ob 77/53 Entscheidungstext OGH 11.02.1953 3 Ob 77/53 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: JN §58ZPO §500 Abs2 IIC
Rechtssatz: Bei der Klage auf rückständige Ausgedingsleistung kommt für die Festsetzung des Streitwertes in zweiter Instanz nur der Wert der rückständigen Ausgedingsleistungen, nicht aber jener des Ausgedingsrechtes selbst in Betracht. Entscheidungstexte 1 Ob 827/52 Entscheidungstext OGH 08.10.1952 1 Ob 827/52 Veröff: JBl 1953,298 ... mehr lesen...
Norm: JN §§54 ffJN §55JN §60ZPO §11 Abs2ZPO §227ZPO §500 Abs2ZPO §502 Abs3ZPO §527 Abs1ZPO §528 Abs1
Kopf: SZ 24/335
Spruch: Judikatenbuch Nr. 56. Nach § 502 Abs. 3 ZPO. ist in vermögensrechtlichen Streitigkeiten für die Zulässigkeit der Revision nicht der Wert des Revisionsgegenstandes, sondern jener des gesamten Streitgegenstandes maßgebend, auf den sich das Urteil des Berufungsgerichtes erstreckt. Die Vorschriften der §§ 500 Abs. 2 und 502 Abs. 3 ZPO. sind auf bloß teilweise... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Vorschriften der §§ 500 Abs 2 und 502 Abs 3 ZPO sind auf bloß teilweise bestätigende Urteil nicht anzuwenden. Entscheidungstexte Prä 198/51 Entscheidungstext OGH 08.12.1951 Prä 198/51 Plenarbeschluß; Judikat Nr 56; Veröff: SZ 24/335 = EvBl 1952/49 S 69 1 Ob 295/66 Entscheidungstext OGH 26.01.1967 1 Ob 295/66 8 Ob 44/67 Entscheidungstext OGH 28.02.1967 8 Ob 44/67 1 Ob 240/72 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Die Klägerin behauptete in der Klage, daß ihr durch das Verhalten des Beklagten ein Schaden in der Höhe von mehr als 20.000 S erwachsen sei, begehrte jedoch vorläufig "unter Vorbehalt weiterer Ansprüche" nur seine Verurteilung zur Zahlung eines Betrages von 1000 S. Das Prozeßgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das erstgerichtliche Urteil. Der Oberste Gerichtshof wies die Revision der Klägerin zurück. Rechtliche Beurteilung Aus... mehr lesen...
Die Klägerin kundigte den Beklagten die diesen in ihrem Hause im ersten Stock gelegene, aus zwei Zimmern, Küche und Nebenräumen bestehende Wohnung unter Geltendmachung der Kündigungsgrunde des § 19 Abs. 1 u. Abs. 2 Z. 3 MietG. mit der Begründung: auf, daß die Beklagten den im gleichen Hause gelegenen Gasthausbetrieb der Beklagten stören, indem sie sich gegen die Gäste der Kegelbahn derart benehmen, daß diese erklärten, nicht mehr wiederkommen zu wollen. Das Prozeßgericht erklärte die... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE3
Rechtssatz: RG 22.8.1940, VIII 88/40 Bei der Nichtigkeitsklage richtet sich der Wert des Streitgegenstandes nach dem des Hauptprozesses. Entscheidungstexte 8 RG 88/40 Entscheidungstext RG 22.08.1940 8 RG 88/40 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1940:RS0105199 Dokumen... mehr lesen...
Norm: AnfO §12JN §55KO §43 Abs1ZPO §500 Abs2 IICZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs2 Z3 Da3ZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Der Wert des Streitgegenstandes einer Anfechtungsklage kann höchstens der Wert des zu schützenden Anspruches sein. Entscheidungstexte 1 Ob 659/33 Entscheidungstext OGH 14.09.1933 1 Ob 659/33 Veröff: SZ 15/181 5 Ob 575/81 E... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE1
Rechtssatz: An eine Bewertung durch das Berufungsgericht, die von den Grundsätzen der §§ 54 - 60 JN abweicht, ist der OGH nicht gebunden (hier: Anfechtungsklage; Streitwert kann höchstens der Wert des zu schützenden Anspruches sein). Entscheidungstexte 1 Ob 659/33 Entscheidungstext OGH 14.09.1933 1 Ob 659/33 Veröff: SZ 15/181 ... mehr lesen...
Norm: EO §37 HZPO §500 Abs2 IIB1
Rechtssatz: Bei Klagen nach § 37 EO ist der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, zu bewerten. Entscheidungstexte 4 Ob 12/29 Entscheidungstext OGH 15.01.1929 4 Ob 12/29 Veröff: SZ 11/18 3 Ob 212/33 Entscheidungstext OGH 14.03.1933 3 Ob 212/33 Veröff: SZ 15/55 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIIIZPO §500 Abs2 IIA2
Rechtssatz: Bei einem Klagebegehren auf Zustimmung zur Ausfolgung eines bei Gericht erlegten Betrages hat eine Bewertung des Streitgegenstandes durch das Berufungsgericht nicht stattzufinden. Entscheidungstexte 2 Ob 40/33 Entscheidungstext OGH 07.02.1933 2 Ob 40/33 Veröff: SZ 15/102 3 Ob 199/... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE3ZPO §502 Abs3 DhZPO §528 Abs2 BZPO §530 AZPO §533AußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §62 Abs3 B3AußStrG 2005 §62 Abs5 B3AußStrG 2005 §63AußStrG 2005 §72
Rechtssatz: Der Wert des Streitgegenstandes im Wiederaufnahmsprozess kann grundsätzlich kein höherer sein als der des Hauptprozesses. Entscheidungstexte 1 Ob 1329/27 Entscheidungstext OGH 12.01.1928 1 Ob 1329/27 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE1ZPO §528 Abs2 BZPO §530 AZPO §533
Rechtssatz: An eine der Vorschrift des § 500 Abs 2 ZPO entsprechende Bewertung des Streitgegenstandes durch das Berufungsgericht ist das Revisionsgericht gebunden. Entscheidungstexte 1 Ob 526/27 Entscheidungstext OGH 13.07.1927 1 Ob 526/27 Veröff: SZ 9/189 1 Ob 17/84 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE2ZPO §500 IIHZPO §502 Ba
Rechtssatz: Der Bewertungsausspruch des Berufungsgerichtes in einem später aufgehobenen Urteil bleibt für das von da an laufende Verfahren maßgebend (Bewertung eines Feststellungsbegehrens liegt - infolge Änderung des § 448 ZPO - im zweiten Rechtsgang unter der mittlerweile erhöhten Bagatellgrenze. OGH trägt dem Berufungsgericht, das im zweiten Rechtsgang die Berufung mangels Geltendmachung eines ... mehr lesen...