Norm
ZPO §500 Abs2 IIE1Rechtssatz
Hatte mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen eine Bewertung gemäß § 500 Abs 2 ZPO zu unterbleiben, ist ein dennoch vorgenommener Ausspruch unbeachtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0042294Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.08.2018