Norm: ZPO §500 Abs2 IIE1ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Ein Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 ZPO ist im Fall des § 502 Abs 5 ZPO unbeachtlich. Entscheidungstexte 1 Ob 136/75 Entscheidungstext OGH 10.09.1975 1 Ob 136/75 8 Ob 45/76 Entscheidungstext OGH 02.06.1976 8 Ob 45/76 1 Ob 780/... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIB1ZPO §502 Bb
Rechtssatz: Ist der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht abändernd entschied, nur mehr das Feststellungsbegehren, so ist gemäß § 500 Abs 2 erster Satz 2.Halbsatz ZPO im Hinblick auf § 502 Abs 2 Z 3 ZPO eine Bewertung erforderlich (8 Ob 235, 236/73). Entscheidungstexte 8 Ob 170/75 Entscheidungstext OGH 03.09.1975 8 Ob 170/75 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Bestätigt das Berufungsgericht das einen 60000,-- S nicht übersteigenden Schadenersatzbetrag und eine hiemit verbundene Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden betreffende Urteil des Erstgerichtes, so ist der Berufungsgegenstand als solcher zu bewerten (ergibt sich aus der Erledigung). Entscheidungstexte 1 Ob 125/75 Entsc... mehr lesen...
Norm: B-VG Art140ZPO §500 Abs2 IIH
Rechtssatz: Gegen die Bestimmung des § 500 Abs 2 ZPO bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 4 Ob 535/75 Entscheidungstext OGH 10.06.1975 4 Ob 535/75 3 Ob 601/83 Entscheidungstext OGH 22.02.1984 3 Ob 601/83 Beisatz: (Mit ausführlicher
Begründung: ) Die Frage, ob d... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 IIE3ZPO §500 Abs2 IIIZPO §502 Abs4 EZPO §530 A
Rechtssatz: Auch im Wiederaufnahmsverfahren über einen Kündigungsstreit gilt nicht § 502 Abs 3 ZPO. Bei Lösung der Frage der Revisionszulässigkeit ist auch hier nicht der Wert des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, maßgebend, vielmehr ist § 502 Abs 4 ZPO anzuwenden, weil sich der Charakter eines Kündigungsstreites durch das Wiederaufnahmeverfahren nich... mehr lesen...
Norm: EO §36 EEO §355 IIZPO §500 Abs2 IIC
Rechtssatz: Für die Bewertung des Streitgegenstandes der mit Einwendungen nach § 36 Abs 1 Z 1 EO bekämpften Strafverfügungen, die dem Vollzug der zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruches gem § 355 EO bewilligten Exekution dienen, ist der Wert des Unterlassungsanspruches maßgebend. Der Wert des Streitgegenstandes, bei dessen Ermittlung § 59 JN sinngemäß anzuwenden ist (§ 500 Abs 2 ZPO), kann höher ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §500 Abs2
Rechtssatz: Spricht das Berufungsgericht im Falle der Bestätigung des Urteils des Erstgerichtes hinsichtlich eines nicht ausschließlich in einem Geldbetrag bestehenden Streitgegenstand aus, daß der Wert des Streitgegenstandes S 1000,-- übersteigt, so ist der
Spruch: zu berichtigen. Entscheidungstexte 4 Ob 365/74 Entscheidungstext OGH 17.12.1974 4 Ob 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs3 DbZPO §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Betrifft der Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 zweiter Halbsatz ZPO, daß der von der Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles betroffene Wert des Streitgegenstandes 1000,-- S nicht übersteigt, einen Teil des Streitgegenstandes, welcher sich vom übrigen Streitgegenstand nicht trennen läßt, so besteht ein Revisionsausschluß nur unter der Voraussetzung, daß bloß d... mehr lesen...
Norm: JN §56 Abs2ZPO §500 Abs2 IIB1ZPO §502 Da
Rechtssatz: Die Klage auf Gewährung des Versicherungsschutzes ist auf Feststellung der Deckungspflicht gerichtet und daher zu bewerten. Entscheidungstexte 7 Ob 185/74 Entscheidungstext OGH 24.10.1974 7 Ob 185/74 7 Ob 160/75 Entscheidungstext OGH 11.09.1975 7 Ob 160/75 Auch; Be... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IID2
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Ausspruches: "Der von dieser Berufungsentscheidung betroffene Wert des Streitgegenstandes übersteigt S 1.000,--" Richtig: "... von der Abänderung betroffener Wert". Entscheidungstexte 7 Ob 188/74 Entscheidungstext OGH 10.10.1974 7 Ob 188/74 5 Ob 185/75 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IV
Rechtssatz: Der Rekurs gegen die Unterlassung eines Ausspruches über den Wert des Gegenstandes des Kündigungsstreites ist unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 138/74 Entscheidungstext OGH 29.08.1974 7 Ob 138/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0042391 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIIZPO §500 Abs3 IIIZPO §502 Abs4 E
Rechtssatz: Ob es sich um eine Kündigungsstreitigkeit aus einem geschützten Bestandverhältnis handelt, ist nach dem Vorbringen der Aufkündigung zu prüfen, das nicht der Eventualmaxime unterliegt. Jedoch genügt nicht die unsubstantiierte oder von vornherein unschlüssige bloße Rechtsbehauptung der Mieterschutzfreiheit, sondern es muß das Vorbringen durch die Behauptung konkreter Umstände bel... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger gegenüber dem Beklagten der ausdrücklich als "Masseverwalter im Konkurs der P-Ges. m b. H S 44/63 des Handelsgerichtes Wien" bezeichnet wird, die Feststellung daß die,vom Kläger zum Konkurs der genannten Firma angemeldete Forderung von 99.438.50 S in die erste Klasse der Konkursforderungen gehöre. Dazu führte der Kläger aus, daß er mit einer Stammeinlage von 20.000 S Gesellschafter der Gemeinschuldnerin und deren alleiniger Geschäftsfuhrer... mehr lesen...
Norm: AnfO §12ZPO §500 Abs2 IIB1
Rechtssatz: Beim Anfechtungsanspruch auf Duldung einer Exekution (zur Hereinbringung einer Geldforderung) besteht der Streitgegenstand nicht in einem Geldbetrag. Es ist daher im Sinne des § 500 Z 2 ZPO zu bewerten. Entscheidungstexte 3 Ob 114/74 Entscheidungstext OGH 11.06.1974 3 Ob 114/74 6 Ob 595/80 Entsc... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §23aZPO §500 Abs2 IIF1
Rechtssatz: Spricht das Berufungsgericht aus, daß der Wert des Streitgegenstandes im arbeitsgerichtlichen Verfahren S 50000,-- nicht übersteige, so ist im Wege der Berichtigung des Urteiles (§ 419 ZPO) der Ausspruch nachzuholen, ob der Wert des Streitgegenstandes S 15000 S übersteigt. Entscheidungstexte 4 Ob 36/74 Entscheidungstext OGH 11.06.1974... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §23ArbGerG §23aZPO §500 Abs2 IID1ZPO §500 Abs3 III
Rechtssatz: Der an sich verfehlte Ausspruch des Berufungsgerichtes, die Revision werde (gemäß § 500 Abs 3 ZPO) für zulässig erklärt, ist als Ausspruch, daß der Wert des Streitgegenstandes S 15.000,-- übersteige, aufzufassen. Entscheidungstexte 4 Ob 20/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1974 4 Ob 20/74 Veröff: MietSl... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIHZPO §502 BZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: § 500 Abs 2 ZPO enthält für (gänzlich) bestätigende Urteile, die nach § 502 Abs 5 ZPO mit Revision anfechtbar sind, keine Bewertungsvorschriften in Beziehung § 502 Abs 2 Z 3 ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 18/74 Entscheidungstext OGH 05.03.1974 3 Ob 18/74 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE3ZPO §530 A
Rechtssatz: Der Streitwert ist im Wiederaufnahmeverfahren vom Berufungsgericht dann nicht nach § 500 Abs 2 ZPO zu bemessen, wenn es dies bereits im (nicht ausschließlich um einen Geldbetrag geführten) Hauptprozeß getan hat. Entscheidungstexte 7 Ob 22/74 Entscheidungstext OGH 21.02.1974 7 Ob 22/74 4 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIHZPO §502 Abs2 Z3 DhZPO §502 Abs2 Z3 Db
Rechtssatz: Ein teilweise bestätigendes Urteil liegt auch dann vor, wenn das Berufungsgericht das Urteil des Erstgerichtes hinsichtlich eines über der Bagatellgrenze liegenden Betrages bestätigt, jedoch hinsichtlich eines unter der Begatellgrenze liegenden Teilbetrages abgeändert hat (1 Ob 173/73). Entscheidungstexte 5 Ob 2/74 ... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs3 De
Rechtssatz: Zur Frage der Zulässigkeit der Revision bei Abänderung der erstgerichtlichen Entscheidung durch das Berufungsgericht hinsichtlich eines von mehreren, teils in innerem Zusammenhang mit dem von der Abänderung betroffenen Anspruch, teils ohne einen solchen stehenden Ansprüchen. Entscheidungstexte 8 Ob 245/73 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE1
Rechtssatz: Eine unzulässige Bewertung nach § 500 Abs 2 ZPO bindet den OGH nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 190/73 Entscheidungstext OGH 29.11.1973 2 Ob 190/73 2 Ob 260/23 Entscheidungstext OGH 02.05.1923 2 Ob 260/23 Vgl; Veröff: SZ 5/106 6 Ob 25/74 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs3 DdZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Ein Ausspruch über einen 50000,-- S übersteigenden oder nicht übersteigenden Streitwert kommt bei einer Entscheidung (über mehrere Streitgegenstände), mit der das Ersturteil teilweise durch Urteil bestätigt und teilweise mit Beschluß aufgehoben wird, nicht in Betracht, soweit nicht die Streitgegenstände, über die das Berufungsgericht zum Teil mit Urteil und zum Teil mit Beschl... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIB1
Rechtssatz: Unterlassung des Zusammentreffens der verpflichteten Parteien mit einer anderen Person (Ehestörung) ist zu bewerten. Entscheidungstexte 3 Ob 201/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 3 Ob 201/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0042262 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIB2ZPO §500 Abs3 IIIZPO §502 Abs3 DhZPO §502 Abs4 E
Rechtssatz: Da der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, bei einer Kündigung nicht in einem Geldbetrag besteht, hat das Berufungsgericht im Falle einer Abänderung des Ersturteiles nach § 500 Abs 2 Satz 1 zweiter Halbsatz ZPO, in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl 1971/291 - und zwar mangels einer Sonderregelung auch in Kündigungsstreitigkeiten ... mehr lesen...
Norm: ZPO §393 Abs1ZPO §500 Abs2 IIA2ZPO §502 Abs3 DgZPO §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Für ein Zwischenurteil über den Grund des Anspruches ist der Wert des Streitgegenstandes im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichtes maßgebend (Fasching IV 281, ZBl 1936,401). Entscheidungstexte 2 Ob 35/73 Entscheidungstext OGH 12.04.1973 2 Ob 35/73 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs2 Z3 DhZPO §502 Abs2 Z3 Bb
Rechtssatz: Ein Ausspruch des Berufungsgerichtes über den Wert des Streitgegenstandes im Sinne des § 500 Abs 2 letzter Halbsatz ZPO (idF d BG vom 30.06.1971, BGBl 1971/291) zur Beurteilung der Frage, ob die Revisionsbeschränkung des § 502 Abs 2 Z 3 ZPO vorliegt, ist nicht erforderlich, wenn schon der in einem Geldbetrag bestehende Entscheidungsgegenstand den Wert von 1000,-- S überst... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIF2
Rechtssatz: Muster für einen Auftrag des OGH zur Ergänzung des Urteilsspruches im Sinne des § 500 Abs 2, letzter Halbsatz, ZPO nF (Abänderung; Wert des Streitgegenstandes über S 2000,--). Entscheidungstexte 4 Ob 604/72 Entscheidungstext OGH 19.12.1972 4 Ob 604/72 1 Ob 261/72 Entscheidungstext OGH 21.02.1... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE1
Rechtssatz: War eine Bewertung des Streitgegenstandes zulässig und vorgeschrieben, dann ist das Revisionsgericht daran gebunden, selbst wenn sie entgegen der Absicht des Gesetzgebers nur zu dem Zwecke vorgenommen wurde, in einer zweifelhaften Rechtsfrage die Ergreifung der Revision zu ermöglichen (vgl SZ 13/27, ZBl 1931/66 ua). Dies hat auch für den umgekehrten Fall zu gelten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 CZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs3 BbZPO §502 Abs3 De2
Rechtssatz: Ansprüche formeller Streitgenossen sind für die Frage der Zulässigkeit der Revision gesondert zu beurteilen. Bestätigt das Berufungsgericht das Ersturteil nur hinsichtlich eines formellen Streitgenossen, so hat es daher den ihn betreffenden (nicht in Geld bestehenden) Streitgegenstand zu bewerten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §227 IIZPO §500 Abs2 IIG
Rechtssatz: Werden zwar sowohl das Leistungsbegehren auf Schließung des Betriebes bis spätestens zweiundzwanzig Uhr als auch das Unterlassungsbegehren, ab sofort jede Weitergabe der im Hause befindlichen Bestandräumlichkeiten zu unterlassen, aus dem nämlichen Bestandverhältnis abgeleitet, so handelt es sich doch um zwei voneinander unabhängige und jeweils dem Gegenstand nach selbständige vertragliche Verpflich... mehr lesen...