Norm: AngG §27 B
Rechtssatz: Die Möglichkeit, die Auflösung des Dienstverhältnisses bedingt zu erklären, ist zu verneinen, weil der Erklärungsempfänger ein berechtigtes Interesse an einer sofortigen Klarheit darüber hat, ob die Erklärung wirksam ist oder nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 137/77 Entscheidungstext OGH 18.10.1977 4 Ob 137/77 Veröff: Arb 9631 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 A6AngG §32
Rechtssatz: Die Bestimmung, daß nach "freiem Ermessen" des Richters darüber zu entscheiden ist, ob und in welcher Höhe ein Ersatz nach § 32 AngG gebührt, bedeutet nicht, daß der Richter willkürlich vorgehen kann. Er muß vielmehr das Verschulden des einen Teiles gegen das Verschulden des anderen abwägen und danach Rechtsfolgen der vorzeitigen Lösung des Dienstverhältnisses, die den einen oder den anderen Teil nach dem G... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C1
Rechtssatz: Keine Unverzüglichkeit des Ausspruches der Entlassung eines angestellten Mitgesellschafters (wegen Gründung eines Konkurrenzunternehmens usw), wenn in der Gesellschafterversammlung trotz Kenntnis der Entlassungsgründe zur Tagesordnung übergegangen und eine Kapitalsaufstockung erörtert und letzterer sogar dazu veranlaßt worden ist, einer Aufstockung des Stammkapitals zuzustimmen. E... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1b
Rechtssatz: Der Entlassungsgrund der Geschenkannahme ist unabhängig davon, ob der Dienstgeber geschädigt wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 115/77 Entscheidungstext OGH 13.09.1977 4 Ob 115/77 4 Ob 63/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1978 4 Ob 63/78 Beisatz: Auch Schädigungsabsicht ist nicht erforderlich. ... mehr lesen...
Norm: AngG §13AngG §27 Z1 E1
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Verstoß gegen § 13 AngG vorliegt, der die Entlassung gemäß § 27 Z 1 AngG rechtfertigt, muß unter Berücksichtigung des Umstandes geprüft werden, ob eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auch für die Zeit der Kündigungsfrist dem Dienstnehmer nicht mehr zumutbar ist, was bei geringfügiger Verstöße verneint werden muß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162AngG §27VBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Überall dort, wo ein vorerst undurchsichtiger, zweifelhafter Sachverhalt vorliegt, den der Arbeitgeber mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zunächst gar nicht aufklären kann, muss diesem das Recht zugebilligt werden, bis zur einwandfreien Klarstellung aller wesentlichen Tatumstände in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch die hiefür zuständige Behörde mit der Entlassung zuzuwar... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C2VBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Es bleibt dem Dienstgeber überlassen, ob und wann er aus dem Verlauf einer Strafuntersuchung gegen seinen Dienstnehmer auch schon vor ihrer rechtskräftigen Beendigung die Überzeugung gewinnt, dass bereits die bisherigen Verfahrensergebnisse eine Entlassung rechtfertigen. Entscheidungstexte 4 Ob 93/77 Entscheidungstext OGH 06.... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 Fall3 E1c
Rechtssatz: Vertrauensunwürdigkeit durch eigenmächtige Gewährung von Lohnerhöhungen. Entscheidungstexte 4 Ob 102/77 Entscheidungstext OGH 06.09.1977 4 Ob 102/77 Veröff: IndS 1978 H2,1091 = Arb 9624 Schlagworte SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige
Auflösung, Ende, Beendigung, Diens... mehr lesen...
Norm: AngG §27 C
Rechtssatz: Bei einer eingetragenen Genossenschaft steht allein der Generalversammlung das Recht zur außerordentlichen Kündigung des mit einem Vorstandsmitglied bestehenden Dienstverhältnis zu. Die Generalversammlung ist Kündigungsberechtigte im Sinne des § 626 Abs 2 BGB. Die Kenntnis eines einzelnen Aufsichtsratsmitglieds von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen kann der Generalversammlung und damit der Genossenschaft g... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4bVBO Wien §42 Abs2 Z1VBO Wien §42 Abs2 Z5
Rechtssatz: Ein rechtmäßiger, die Entlassung nach § 27 Z 4 AngG ausschließender Hinderungsgrund kann in der Regel auch dann angenommen werden, wenn dem Dienstnehmer mit Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalles aus besonderen Gründen eine vertragsgemäße Arbeitsleistung billigerweise nicht zugemutet werden kann. Dabei kommen nicht nur Dienstverhinderungen durch Krankheit, Unglücksfa... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4b
Rechtssatz: Erfüllung der Beistandspflicht als rechtmäßiger Hinderungsgrund. Entscheidungstexte 4 Ob 22/77 Entscheidungstext OGH 19.04.1977 4 Ob 22/77 Veröff: Arb 9578 = ZAS 1978/23 S 180 (Fischer) Schlagworte SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige
Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstver... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C1
Rechtssatz: Vorläufige Maßnahmen, etwa die bis zur Klärung der tatsächlichen oder rechtlichen Lage vorgenommene Suspendierung eines Arbeitnehmers, können die Annahme eines Verzichtes des Arbeitgebers auf die Ausübung des Entlassungsrechtes verhindern. Entscheidungstexte 4 Ob 20/77 Entscheidungstext OGH 22.03.1977 4 Ob 20/77 Veröff: Arb 9563 = IndS 197... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1159ABGB §1162 IVAngG §27 A1AngG §29
Rechtssatz: Die Entlassung beendet, auch wenn ein wichtiger Grund nicht vorliegt, das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung (ablehnend der gegenteiligen SZ 24/280, Arb 8732). Entscheidungstexte 4 Ob 68/76 Entscheidungstext OGH 16.11.1976 4 Ob 68/76 Veröff: SZ 49/139 = EvBl 1977/127 S 268 = ZAS 1978/1 S 15; hiezu Marho... mehr lesen...
Die klagende Partei behauptet, der Beklagte sei verpflichtet, die ihm als Dienstwohnung zur Verfügung gestellte Liegenschaft mit dem Reihenhaus A 3 in Salzburg, S-Straße 6 EZ 1378 KG H binnen 14 Tagen zu räumen und ihr geräumt zu übergeben, weil das Dienstverhältnis mit 28. Feber 1975 durch eine begrundete fristlose Entlassung seitens der klagenden Partei beendet worden sei. Der Beklagte beantragte Abweisung des Klagebegehrens, da die Entlassung unbegrundet gewesen und der Beklagte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C1AngG §27 E4
Rechtssatz: Zeigt der Dienstnehmer rund vierzehn Tage einen Hang zur Unpünktlichkeit, so verschweigt sich der Dienstgeber durch vierzehntägiges Zuwarten dennoch des Entlassungsrechtes, selbst wenn in diesen Zeitraum ein einwöchiger Urlaub des Dienstnehmers fällt. Entscheidungstexte 4 Ob 99/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 4 Ob 99/7... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Unter "beharrlich" ist die Nachhaltigkeit, Unnachgiebigkeit oder Hartnäckigkeit des in der Dienstverweigerung zum Ausdruck gelangenden, auf die Verweigerung der Dienste beziehungsweise der Befolgung der Anordnung gerichteten Willens zu verstehen. Daher muss sich die Weigerung entweder wiederholt ereignet haben oder von derart schwerwiegender Art sein, dass auf die Nachhaltigkeit der Willenshaltung... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4e
Rechtssatz: Beharrliche Weigerung, seine Dienste zu leisten, erfaßt die Weigerung des Angestellten zur Erfüllung einer sich aus dem Dienstvertrag oder einer anderen maßgebenden
Norm: (Betriebsvereinbarung, KollV, Gesetz) bzw einer sich aus dem Ortsgebrauch oder aus den angemessenen Diensten ergebenden Verpflichtung. Entscheidungstexte 4 Ob 61/76 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIABGB §1162 IVAngG §27 C1
Rechtssatz: Der Grundsatz der unverzüglichen Erklärung gilt nur für die Entlassungserklärung, nicht aber für die Angabe der Entlassungsgründe. Entscheidungstexte 4 Ob 59/76 Entscheidungstext OGH 13.07.1976 4 Ob 59/76 Veröff: IndS 1977 H2,1028 Schlagworte SW: Angestellte, Unverzüglichkeit,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAaAngG §27 A6AngG §27 E1AngG §27 E4
Rechtssatz: Die Deckungshandlung hinsichtlich der (teilweisen) Nichtbefolgung eines (unklaren) Auftrages ist mit dieser gemeinsam zu beurteilen. Entscheidungstexte 4 Ob 61/76 Entscheidungstext OGH 13.07.1976 4 Ob 61/76 Veröff: Arb 9493 Schlagworte SW: Angestellte, Entlassungsgru... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1cAngG §27 Z4 E4
Rechtssatz: Nur jene Pflichtenvernachlässigung, die dem Entlassungstatbestand des § 27 Z 4 AngG zweiter Fall nicht unterstellt werden kann, fällt unter der Voraussetzung der Vertrauensverwirkung unter den dritten Tatbestand des § 27 Z 1 AngG. Entscheidungstexte 4 Ob 61/76 Entscheidungstext OGH 13.07.1976 4 Ob 61/76 Veröff: Arb 9493 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160AngG §22AngG §27 Z4 E4
Rechtssatz: Die eigenmächtige Inanspruchnahme der Freizeit zur Postensuche nach Ablehnung des darauf gerichteten Verlanges des Dienstnehmers durch den Dienstgeber ist jedenfalls dann kein Entlassungsgrund, wenn der Dienstnehmer angesichts des unabänderbaren Vorstelltermines alle vorhersehbaren Vorkehrungen trifft, damit der Geschäftsgang keine Störung erleidet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4aAZG §26
Rechtssatz: Behinderung des Arbeitgebers an der Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeit durch wiederholtes Unterlassen des Stempelns der Zeitkarten, verbotene, eigenhändige Eintragungen auf diesen trotz Abmahnung, mangels vorheriger Genehmigung schuldhafte, erhebliche Arbeitszeitversäumnisse sind im wesentlichen gleichartige, auf derselben Neigung und denselben Eigenschaften beruhende Handlungen und Unterlassungen,... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Unterlagen über Gehälter der Angestellten sind Geschäftsunterlagen, deren Mitnahme durch einen Angestellten zwecks Anzeigen oder Mitteilung an Konkurrenzunternehmen den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit bilden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 3/76 Entscheidungstext OGH 02.03.1976 4 Ob 3/76 8 ObA 210/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAaAngG §27 A5
Rechtssatz: Die Entlassung eines Dienstnehmers ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn sein gesamtes Verhalten nach den gewöhnlichen Anschauungen der beteiligten Kreise - also nicht nach dem subjektiven Empfinden des Dienstgebers, sondern nach objektiven Grundsätzen - die Interessen des Dienstgebers so schwer beeinträchtigt, daß ihm nach der Lage des Falles eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAaAngG §27 A5AngG §27 D
Rechtssatz: Die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers ist kein zu den einzelnen Entlassungstatbeständen des Gesetzes hinzutretendes, sondern vielmehr ein diesen Tatbeständen begrifflich immanentes Merkmal. Entscheidungstexte 4 Ob 71/75 Entscheidungstext OGH 13.01.1976 4 Ob 71/75 Veröff: EvBl 1976/128 S 241 = ZAS 1978/3 S 50... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAaAngG §27 A5
Rechtssatz: Es kommt allein darauf an, ob das Verhalten des Arbeitnehmers eine so schwerwiegende Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers bedeutet, daß diesem jede weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - gleichgültig wie lange es nach dem Vertrag oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch gedauert hätte - nicht mehr zugemutet werden kann und ihm daher das Recht zur sofortigen Vertragsauflösung zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1153 BAngG §6AngG §27 E4
Rechtssatz: Die Weigerung, Auskünfte über den Lebenslauf, vorherige Arbeitsverhältnisse zu erteilen, stellt mangels einer aus dem Arbeitsvertrag oder aus sonstigen Normen erfließenden Verpflichtung des Arbeitnehmers keine Widersetzung gegen eine Anordnung des Arbeitgebers im Sinne des § 27 Z 4 AngG dar. Entscheidungstexte 4 Ob 86/75 En... mehr lesen...
Norm: AngG §27 A6
Rechtssatz: Die weitere Vertragsdauer ist für die Beurteilung der Berechtigung einer Entlassung unerheblich. Entscheidungstexte 4 Ob 71/75 Entscheidungstext OGH 13.01.1976 4 Ob 71/75 Veröff: Arb 9431 = EvBl 1976/128 = ZAS 1978/7 S 50 (zustimmend Winkler) 4 Ob 120/81 Entscheidungstext OGH 09.11.1982 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C5
Rechtssatz: Keine Verspätung der Entlassungserklärung, wenn die Verzögerung dem Arbeitnehmer nur Gelegenheit geben soll, den bereits verwirklichten Entlassungsgrund (durch eine nachträgliche Entschuldigung) zu beseitigen. Entscheidungstexte 4 Ob 71/75 Entscheidungstext OGH 13.01.1976 4 Ob 71/75 Veröff: ZAS 1978/3 S 50 (zustimmend Winkler) = IndS 1977 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C1AngG §27 C3
Rechtssatz: Der Grundsatz der Unverzüglichkeit ist ua nach den Erfordernissen des Wirtschaftslebens und den Betriebsverhältnissen, insbesonders der Organisationsform des Unternehmens zu beurteilen, ohne dass es dabei hinsichtlich der Kenntniserlangung vom Entlassungsgrund und der rechtzeitigen Vornahme der Entlassung zu einer Begünstigung von Unternehmen mit komplizierter Organisationsform kommen darf... mehr lesen...