Norm
AngG §27 DRechtssatz
Der Angestellte ist nicht verpflichtet, seine Vorgesetzten zu kontrollieren (zu bespitzeln). Er muß jedoch Aufträge, die erkennbar unzulässig sind, ablehnen und dem Firmeninhaber berichten, will er sich nicht eines Entlassungsgrundes schuldig machen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis, Weisung, Ablehnung, Weigerung, Auftrag, AnordnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0029282Dokumentnummer
JJR_19620410_OGH0002_0040OB00033_6200000_001