Norm
AngG §27 Z1 E1aRechtssatz
Wenn ein leitender Angestellter mit einem Monatsbezug von 12000,-- S, vertragsmäßig Anspruch auf Benützung eines Kraftwagens für Geschäftszwecke hat, monatlich zweihundertfünfzig Privatkilometer als Geschäftskilometer verrechnet, kann der Entlassungsgrund des § 27 Z1 AngG nicht ohne weiteres als gegeben angenommen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Untreue, Vertrauensunwürdigkeit, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Dienstwagen, Dienstfahrzeug, Privatfahrt, falsche Abrechnung, Verrechnung, Firmenwagen, Auto, Pkw, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0029750Dokumentnummer
JJR_19621113_OGH0002_0040OB00127_6200000_001