Norm
AngG §27 Z6 E6cRechtssatz
Auch wenn in einem Betrieb ein etwas rauherer Umgangston herrscht, rechtfertigt dies nicht ernstliche Angriffe gegen die Ehre eines anderen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, erhebliche Ehrverletzung, Milieu, Üblichkeit, Hilfsarbeiter, Mitbedienstete, Kollege, Arbeitskollege, Mitangestellte, UnmutsäußerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0029870Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.01.2016