Norm
AngG §27 Z5 E5bRechtssatz
Entlassung wegen Krankheit ist nicht mehr zulässig, wenn der Arbeitnehmer bereits wieder zur Arbeit erschienen ist und faktisch gearbeitet hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Zugang, Arbeitsleistung, Erkrankung, Abwesenheit, Hilfsarbeiter, ArbeiterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0029568Dokumentnummer
JJR_19610829_OGH0002_0040OB00097_6100000_002