Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 30.08.2000, GZ: A 4 - St 299/2000/3010, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es laut Strafantrag des Gastgewerbereferates vom 20.4.2000 in Ausübung seines Gastgewerbes in der Betriebsart "Café" am Standort G, zu verantworten, dass, wie anlässlich der Überprüfung in der Nacht vom 14./15.04.2000 festgestellt worden sei, im Lokal ca. 380 Personen anwesend gewesen wären, und dass dadurch die mit ha. Betriebsanlagenbescheiden vom 22.10... mehr lesen...
Rechtssatz: Sind in einem Lokal mit einer Kapazität von etwa 170 Verabreichungsplätzen ca 380 Personen anwesend, ist eine genehmigungspflichtige Änderung dieser Betriebsanlage nach § 366 Abs 1 Z 3 GewO auch dann erwiesen, wenn im Genehmigungsbescheid nur die Anzahl der Sitzplätze mit "ca 150" beschränkt wurde und die zusätzlichen ca 20 Stehplätze unerwähnt blieben. So lag trotz nicht exakter Umschreibung der Verabreichungsplätze zumindest zum Tatzeitpunkt eine mehr als 100%ige Überschreitu... mehr lesen...
Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, 1. er übe, wie am 13.9.2000 festgestellt worden sei, in In W auf der ?B-Alm? am Wenger Mitterberg, das Gastgewerbe in der Betriebsart ?Jausenstation? aus, obwohl er nicht im Besitz einer entsprechenden Gewerbeberechtigung sei und 2. betreibe in W auf dieser Alm eine genehmigungspflichtige gastgewerbliche Betriebsanlage in der Betriebsart Jausenstation, obwohl er nicht im Besitz einer entsprechenden gewerb... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Ausschank von Flaschenbier und Limonade in Flaschen, welche Produkte weder selbst erzeugt noch bearbeitet wurden, fällt nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 2 Abs 1 Z 2 GewO, wonach die Gewerbeordnung auf die Nebengewerbe der Land-und Forstwirtschaft, wie sie in § 2 Abs 4 leg.cit. definiert werden, nicht anzuwenden ist. Schlagworte GewO; Ausschank von Flaschenbier und Limonade in Flaschen mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten wie folgt vorgeworfen: ?Sie betreiben in K, Pichlhofstraße 509 auf GP KG K eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage, indem Sie LKW?s und PKW?s abstellen, eine Werkstätte betreiben und außerdem eine Lagerung von Flüssiggasflaschen vornehmen, ohne dass Sie hiefür im Besitz einer behördlichen Betriebsstättengenehmigung sind. Tatzeit: von 17.5.2000 bis 18.9.2000 Tatort: K, Pichlhofstraße 509 GP KG K? Wegen dieser Verw... mehr lesen...
Rechtssatz: Beim Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage gemäß § 74 Abs 1 GewO kommt es nicht darauf an, dass die Gewerbeausübung gerade am Standort der Betriebsanlage erfolgt. Im vorliegenden Fall ist der Beschuldigte Inhaber eines so genannten freien Gastgewerbes eines Grillstandes in einem Standort in B. Wie das Ermittlungsverfahren ergab, diente die vorliegende Betriebsanlage in K., insbesondere die dort vorgenommene Lagerung der Flüssiggasflaschen gerade der Gewerbeausübung des Besc... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus
Begründung: des Strafbescheides, Aktenlage und dem daraus ersichtlichen Feststellungsergebnis wird deutlich, dass es sich bei dem als unbefugt angelasteten Verhalten in Wahrheit um wiederholte Verstöße gegen ein rechtskräftig (mit dem spruchgemäß bezeichneten Betriebsanlagen-Genehmigungsbescheid) vorgeschriebenes Auflagengebot handelt, nämlich um Verstöße gegen Auflagenpunkt 26, wonach "in der Zeit von 22.00 - 6.00 Uhr .... keine Anlieferung erfolgen (darf)." Dies aber wäre ... mehr lesen...
Rechtssatz: Dass die Kauf-/Verkaufstätigkeit in der Absicht, einen wirtschaftlichen Ertrag zu erzielen, erfolgte, durfte die belangte Behörde auch deshalb als gesichert annehmen, weil dafür bei solchen Einkaufs-/Verkaufstätigkeiten betreffend gebrauchte Kfz schon die allgemeine Lebenserfahrung (vergleichbar jenen Umständen, die in einer Beweiswürdigungsfrage dem Erk des VwGH vom 25.1.1994, 93/04/0201, zugrunde lagen) spricht und konkret Gegenteiliges oder auch bloße Hinweise für ein davon ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als betreibender Gewerbeinhaber zu verantworten, dass am Standort in Salzburg A-straße9, die gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage (Bescheid vom 5.4.1984, Zl. I/2-4485/1984) für eine LKW-Servicewerkstätte samt Abstellplätzen und Waschplatz zumindest von Oktober 1998 bis 10.11.2000 insofern in genehmigungspflichtiger Form nach Änderung bzw Erweiterung betrieben wurde, als dass auf den Grundst... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat das Ermittlungsverfahren ergeben, dass der vorliegende Lagerplatz für Schotter und Baumaterialien nach mehrjährigen Betriebsdauer nicht von vornherein auf eine bestimmte konkrete Bauführung abgestellt war, mehreren unterschiedlichen Baustellen nacheinander gedient hat und auch in Zeiten, in denen keine Bauführung stattfand nach wie vor bestanden hat und war auch ungewiss, dass der Lagerplatz nach Fertigstellung der derzeit aktuellen Baustelle wieder aufgelassen wird, kann n... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, dass er es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der ?F.? zu verantworten habe, dass zumindest vom 06.08. bis 07.08.1999 bis 0.30 Uhr und am 13.09.1999 zumindest ab 22.30 Uhr in der von dieser Gesellschaft geführten Schirmbar in K., situiert im Bereich der Landewiese von Hänge- und Paragleitern am U., Gäste bewirtet sowie im Zuge der Bewirtung Musik gespielt worden sei, somit die ?F.? hiedurch eine genehmigungspf... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch den gleichzeitigen Betrieb einer Kfz-Werkstätte ohne gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung einerseits und das Nichtbefolgen eines diesbezüglichen Einstellungsbescheides gemäß §360 Abs1 GewO andererseits wird dasselbe Rechtsgut verletzt. Gleichzeitig wird durch die Begehung des einen Deliktes zwangsläufig auch das andere Delikt begangen. Es liegt daher seit Erlassung des Einstellungsbescheides hinsichtlich der Übertretung nach §366 Abs1 Z2 GewO Konsumtion vor, da e... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 10.05.2000, ZI A-416/00, wurde hinsichtlich der von einem Gendarmeriebeamten am 03.05.2000 vorläufig beschlagnahmten Handkoffer mit Kosmetikartikel, gemäß § 39 VStG 1991 die endgültige Beschlagnahme der Bezirkshauptmannschaft Lienz angeordnet und hat diese gleichzeitig gemäß § 369 GewO 1994 den Verfall dieser Kosmetikartikel ausgesprochen. Mit Straferkenntnis vom 5.2.2001, Zl A-416/00, der Bezirkshauptmannschaft Lienz, wurde dem Beschuldi... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein zur Zahl III-12.055/1a-98 vom 14.12.1999 wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Der Beschuldigte, Herr R., hat es als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ (Obmann) des Freizeitclub D., zu verantworten, dass der genannte Verein zumindest in der Zeit vom 16.11.1998 (konstituierende Generalversammlung) bis zum 15.11.1999 im Objekt in E. 1. alkoholische und nichtalkoholische... mehr lesen...
Rechtssatz: Unstrittig und durch Auszug aus dem Firmenbuch (Stichtag 12.12.2000) bestätigt, wurde über die vorliegend als Gewerbeinhaber involvierte Gesellschaft mit Gerichtsbeschluss vom 19. Februar 1997 der Konkurs eröffnet und ist die Gesellschaft seither aufgelöst (§ 84 Abs.1 Z4 GesmbH-Gesetz; gesetzlicher Auflösungsgrund ohne nachfolgende Liquidation). Ist aber die Gesellschaft aufgelöst, wurde damit uno actu das Ausscheiden des bestellt gewesenen gewerberechtlichen Geschäftsführers -... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe in der Zeit vom 17.10.2000 bis 24.10.2000 auf der Baustelle in Innsbruck die Verlegung von Baustahl gewerbsmäßig durchgeführt, ohne über eine hiefür erforderliche Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Baumeistergewerbes nach § 127 Z 4 Gewerbeordnung, BGBl Nr 194/1994, zu verfügen. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit § 127 Z 4 Gewerbeordnung, BGBl Nr 194/199... mehr lesen...
Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe als der gemäß § 370 der Gewerbeordnung verantwortliche Filialgeschäftsführer der weiteren Betriebsstätte in Salzburg, F-straße 18 - 20, der M Warenhandels-Aktiengesellschaft zu verantworten, dass von dieser Gesellschaft am Standort in Salzburg, F-straße 18 - 20, die mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 7.12.1995, Zahl 1/02/ 60486/95/0-41, gewerbebehördlich genehmigte B... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen: ?Der Beschuldigte, Herr A. F., geb. am XY, hat es als Inhaber einer Gewerbeberechtigung der Betriebsart Café im Standort XY zu verantworten, dass am 13.7.2000 bis gegen 01.20 Uhr mehreren Gästen der Aufenthalt in den Betriebsräumen des Café E. in XY gewährt wurde, obwohl mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 7.1.1971, Zahl IIa-1675/2-1970, und der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 23.8.... mehr lesen...
Rechtssatz: Beim "Anbieten" kommt es nicht auf die Absicht des Anbietenden an (VwGH 10.6.1992, 92/04/0044). Der Tatbestand des Anbietens einer gewerblichen Tätigkeit ist erfüllt, wenn einer an einen größeren Kreis von Personen gerichteten Ankündigung die Eignung zukommt, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass eine unter den Wortlaut der Ankündigung fallende gewerbliche Tätigkeit entfaltet wird (VwGH 31.3.1992, 91/04/0299). Es stellt daher das gegenständliche Inserat ein Anbie... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 19.12.1999, GZ.: 15.1 1999/4624, wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie sei als Konzessionsinhaberin dafür verantwortlich, dass Herr A A am 8.6.1999 um 21.50 Uhr als Kellner des in K, etablierten Barbetriebes "C" durch eine überlaut aufgedrehte Musikanlage ungebührlicher Weise störender Lärm erregt worden sei. Wegen dieser Übertretung wurde über die Berufungswerberin gemäß § 367 Z 25 GewO 1994 eine Geldstrafe mit einer Strafhöhe von S... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine genehmigungspflichtige Änderung einer genehmigten Betriebsanlage nach § 366 Abs 1 Z 3 GewO liegt vor, wenn in einem Barbetrieb, bei dessen Betriebsanlagengenehmigung keine Auflagen über die Betreibung einer Musikanlage bzw hinsichtlich zu unterlassender Lärmbelästigungen erteilt wurden, eine nicht genehmigte Musikanlage verwendet wird, und dadurch bereits die bloße Möglichkeit einer (Lärm)Belästigung der Nachbarn im Sinne des § 81 Abs 1 GewO besteht. Daher konnte die Lärme... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 366 Abs.1 Z1 GewO 1994 begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen ist, wer ein Gewerbe ausübt, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben. Gemäß § 1 Abs.2 GewO 1994 wird eine Tätigkeit dann gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist. Nach Abs.3 liegt ... mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 14.07.1999 waren über Frau S C wegen Übertretung des § 367 Z 25 GewO 1994 zwei Verwaltungsstrafen von S 2.000,-- bzw. S 3.000,--, im Unei... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Rahmen des freien Warenverkehrs (Art 9-37 EGV) - der Berufungswerber ist laut Reisegewerbekarte des Gewerbeamtes der Stadt Memmingen, unter anderem zum Feilbieten von Textilien berechtigt ? benötigen Händler und Erzeuger für Verkaufstätigkeiten in Österreich keine Anerkennung bzw. Gleichhaltung (EWR-Anpassungsbestimmungen §§ 373a ? 373i GewO), solange die keine Niederlassung in Österreich begründen. Allerdings sind die Vorschriften über das Feilbieten im Umherziehen und das ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der spruchgemäße Sachverhalt, wonach 1) am Lokaleingang längere Öffnungszeiten angeschlagen waren, als laut Betriebsanlagengenehmigungsbescheid festgelegt war, sowie 2) die Abluft des Gastraumes wie jene der Kochstelle nicht hofseitig über Dach geführt wurde und damit die genehmigte Betriebsanlage unter (Lärm- und Geruchs-)Beeinträchtigungen der Nachbarn geändert und betrieben worden war, wurde unter die Bestimmung des § 359b und § 367 Z 25 GewO subsumiert; hiefür wurden zwei S... mehr lesen...
Rechtssatz: Aufgrund der Erhebungen der belangten Behörde, der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses sowie den Ausführungen in der Berufung steht fest, dass der Bw als Lenker eines Kraftfahrzeuges mit ungarischem Kennzeichen eine gewerbsmäßige Beförderung von Gütern aus Deutschland nach Österreich mit dem Zielort in Ungarn, am 2.6.1999 durchgeführt hat, wobei er bei dieser Fahrt nur eine Fahrten-Bewilligung für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr Österreich-Ungarn des B... mehr lesen...
Rechtssatz: Lässt der Beschuldigte im Telefonbuch als Standort seines Taxiunternehmens Velden am Wörthersee anstelle bescheidmäßig richtig "Villach" eintragen, ohne die zuständige Behörde davon zu verständigen, so ist davon auszugehen, dass das Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Personenkreis der Gewerbeausübung gleichgehalten wird. Die Aufnahme jeglichen Hinweises auf eine gewerbliche Tätigkeit in einem amtlichen Telefonbuch bildet entsprech... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig befunden, er habe eine Verwaltungsübertretung gem § 366 Abs1 Z1 iVm § 127 Z9 sowie § 211 Abs1 GewO 1994 begangen und wurde über ihn gemäß § 366 Abs1 Einleitungssatz GewO 1994 eine Geldstrafe von S 5.000,- - unter gleichzeitiger Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen sowie der Verfahrenskosten verhängt. Dagegen erhob der Beschuldigte Berufung, welche im wesentlichen damit begründet wird, dass es bei ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist erwiesen, dass der Berufungswerber im verfahrensgegenständlichen Zeitraum seine Geräte bei diversen Tankstellen mit der Absicht aufstellte, Nachfolgegeschäfte abzuschließen, sowie vor der Gewerbeanmeldung für die Aufstellung seiner Selbstbedienungsstaubsauger sowie Mattenklopfer kein Entgelt bezog, sondern lediglich Arbeitslosenunterstützung und der Beschuldigte die zuständige Sachbearbeiterin beim Arbeitsmarktservice ständig von seinen wirtschaftlichen Vorhaben informierte... mehr lesen...
Beachte VwGH 28.6.1988, 88/04/0047 Rechtssatz: Tatbestandsvoraussetzung der Verwaltungsübertretung des §366 Abs1 Z2 GewO ist ua das genehmigungslose Betreiben einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage iS des §74 GewO. Nach §74 Abs1 leg cit ist unter einer gewerblichen Betriebsanlage jede örtlich gebundene Einrichtung zu verstehen, die der regelmäßigen Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit zu dienen bestimmt ist. Die Erfüllung dieser Tatbestandsmerkmale ist aus der spruchmäßigen ... mehr lesen...