Entscheidungen zu § 12 Abs. 3 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 181-210 von 258

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/18 90/12/0120

Der Beschwerdeführer absolvierte in der Zeit vom 21. Jänner 1976 bis zum 20. Jänner 1980 seinen freiwillig verlängerten Grundwehrdienst. Über Ersuchen des Beschwerdeführers teilte ihm das Bundesministerium für Landesverteidigung mit Schreiben vom 12. Juni 1979 mit, er müsse für (die von ihm angestrebte) Einteilung als Forstwart beim Militärkommando Tirol den Nachweis der Forstwarteausbildung in Rotholz in der Dauer von ca. 8 Monaten erbringen. Der nächste Forstwartelehrgang finde in d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 90/12/0120

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Vorgängen im Zusammenhang mit der
Begründung: eines dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis vorgelagerten Vertragsverhältnisses zum Bund kommt für den hier strittigen Anspruch auf volle Berücksichtigung bestimmter Zeiten für die Ermittlung des Vorrückungsstichtages nach § 12 Abs 2 GehG im Rahmen des nunmehr begründeten öffentlich-rechtlichen Diens... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 90/12/0120

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Bezeichnung "Vortätigkeit" wird als Alternativbezeichnung oder als Oberbegriff für die im Gesetz verwendeten Begriffe ("Tätigkeit" bzw "Studium") verwendet (Hinweis E 13.2.1980, 2047/78 und E 18.3.1985, 84/12/0177).In der Bezeichnung der Zeit der Ausbildung als Vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 90/12/0120

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Nach § 12 Abs 3 GehG idF vor der Nov BGBl 447/1990 (mit dieser Nov wurde § 12 Abs 3 GehG durch die Einfügung eines weiteren Satzes ausdrücklich dahin ergänzt, daß nach § 26 Abs 3 VBG zur Gänze berücksichtigte Zeiten bei gleicher Verwendung ebenfalls zur Gänze zu berücksichtigen sind) lassen völlig gleichgelagerte Vortätigkeiten als Vertragsbedienstet... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/19 91/12/0024

Der Beschwerdeführer steht als Professor (Lehrer der Verwendungsgruppe L1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, das am 1. Juni 1988 begründet wurde. Vorher (ab 1. Jänner 1987) war er Vertragsbediensteter des Bundes an der Fremdenverkehrsschule der Wiener Handelskammer, die nach Begründung: des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses seine Dienststelle wurde. Anläßlich seiner Ernennung bestimmte der Stadtschulrat für Wien mit Bescheid vom 22. Februar 1990 de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.02.1992

RS Vwgh 1992/2/19 91/12/0024

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0035 E 9. Mai 1988 RS 6 Stammrechtssatz Unter Hinweis auf die für die Zulässigkeit eines Devolutionsantrages vorgesehene Halbjahresfrist und unter Berücksichtigung des im Rahmen der Leistungsfeststellung vorgesehenen "Mindest-Beobachtungszeitraumes von 26 Wochen, vertritt der VwGH die Auffassung, dass der Beurteilung der Fr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1992

RS Vwgh 1992/2/19 91/12/0024

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Der Unterrichtsgegenstand Fremdenverkehrslehre an der Fremdenverkehrsschule der Wiener Handelskammer ist kein im wesentlichen juridischer Gegenstand, weil durch die Darstellung von rechtlichen Grundlagen eines Faches dieses nicht als juridisches anzusehen ist. Wenn auch dem Beamten in diesem eingegrenzten Umfang seine juristischen Kenntnisse bei der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/23 90/12/0097

Der Beschwerdeführer steht seit 1. Juli 1987 als Beamter der Verwendungsgruppe A in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er leitet seit Beginn seines Dienstverhältnisses als Vertragsbediensteter am 1. Mai 1984 die Bibliothek des Bundesministeriums für Finanzen. Die nach der Stellenausschreibung für diese Funktion geforderte Voraussetzung der erfolgreichen Ablegung der Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken hatte der Beschwerdeführer du... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/23 90/12/0118

Der Beschwerdeführer hat seinen Dienst bei der belangten Behörde am 12. Oktober 1987 als Vertragsbediensteter angetreten und wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1990 auf eine Planstelle der Dienstklasse III, Verwendungsgruppe A, ernannt; seine Dienststelle ist das österreichische Generalkonsulat Los Angeles. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens absolvierte der Beschwerdeführer nach seinem Studienabschluß von August 1981 bis Juli 1982 die Gerichtspraxis und war dann... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0118

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §12 Abs9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/26 89/12/0024 1 Stammrechtssatz Eine Vortätigkeit ist dann von besonderer Bedeutung iSd § 12 Abs 3 GehG, wenn der durch sie verursachte Erfolg der Verwendung als Beamter ohne die Vortätigkeit nur in einem beträchtlich geringeren Ausmaße gegeben wäre. Diese Prüfung ist auf den Zeitpunkt der Anstel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0118

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0035 E 9. Mai 1988 RS 6 Stammrechtssatz Unter Hinweis auf die für die Zulässigkeit eines Devolutionsantrages vorgesehene Halbjahresfrist und unter Berücksichtigung des im Rahmen der Leistungsfeststellung vorgesehenen "Mindest-Beobachtungszeitraumes von 26 Wochen, vertritt der VwGH die Auffassung, dass der Beurteilung der Fr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0118

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die Ablehnung der Vollanrechnung von Vordienstzeiten (hier als Rechtsanwaltsanwärter) noch vor Beginn des Dienstverhältnisses des Beamten, belastet nicht von vornherein einen Bescheid mit Rechtswidrigkeit, mit dem der Vorrückungsstichtag gem § 12 GehG in Verbindung mit § 8 Abs 1, 02ter Satz GehG festgesetzt wurde (Hi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0097

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Für die Bekleidung einer Leitungsfunktion in einem Bereich, der so wie im Beschwerdefall spezifisches Bibliotheksfachwissen voraussetzt, stellt die Erwerbung dieses Fachwissens eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung der Leitungsfunktion dar. Dies trifft insbesondere auf die Zeit der Grundausbildung des Beamten zu, während der er die für sein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0118

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: AVG §37;GehG 1956 §12 Abs3;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: Eine im Rahmen einer anwaltlichen Vortätigkeit erworbene Fähigkeit kann gerade wie hier bei dem im Beschwerdefall behaupteten und zumindest ursprünglich von der belangten Behörde als sachverhaltsmäßig richtig nach § 26 Abs 3 VBG übernommenen Schwergewicht dieser Vortä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0118

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/22 90/12/0221 3 Stammrechtssatz Die Frage, ob die Vollanrechnung einer Zeit gemäß § 12 Abs 3 GehG in Betracht kommt, kann nur gelöst werden, wenn alle für die Beurteilung iSd § 12 Abs 3 GehG maßgebenden Kriterien festgestellt sind. Auf Grund eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/10 86/12/0122

Der 1944 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Oktober 1984 als Professor (Verwendungsgruppe L1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Als besondere Ernennungserfordernisse (Z. 23.6 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979) wurden der Anstellung des Beschwerdeführers das am 6. Juli 1971 erworbene Diplom der Akademie für Sozialarbeit Innsbruck und eine sechsjährige einschlägige Berufspraxis mit hervorragenden Leistungen zugrunde gelegt. Er ist der Akademi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 86/12/0122

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Auch eine "mehr oder weniger rein wissenschaftliche Tätigkeit" kann für die Unterrichtserteilung von besonderer Bedeutung sein, weil auch die Vermittlung praktischer Kenntnisse auf der Ebene einer Akademie einen entsprechenden theoretischen Hintergrund voraussetzt (Hier Erteilung des Unterrichtes an der Akademie für Sozialarbeit der Caritas einer Erz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 86/12/0122

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1970/245; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/12/0221 E 22. Februar 1991 RS 4 Stammrechtssatz Die Vortätigkeit für die erfolgreiche Verwendung als Beamter ist dann von besonderer Bedeutung iSd § 12 Abs 3 GehG, wenn der durch die Vortätigkeit verursachte Verwendungserfolg ohne die Vortätigkeit nur in einem beträchtlich geringeren Maße gegeben gewesen wäre (Hin... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 86/12/0122

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §60;AVG §67;DVG 1984 §1 Abs1;DVG 1984 §10;GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 67 und § 60 AVG gelten gemäß § 1 Abs 1 DVG auch für das Verwaltungsverfahren in Angelegenheiten des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zum Bund. Die Sonderregelung des § 10 DVG über die Entbehrlichkeit einer
Begründung: bei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 86/12/0122

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1970/245; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0174 E 29. November 1988 RS 3 Stammrechtssatz Die Prüfung der Anwendbarkeit von Zeiten gemäß § 12 Abs 3 GehG ist auf den Zeitpunkt der Anstellung des Beamten und auf die Tätigkeit abzustellen, die der Beamte bei Antritt des Dienstes auszuüben hatte (Hinweis E 18.3.1985, 84/12/0110). Der Beurteilung der Frage de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 86/12/0122

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1970/245; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/12/0221 E 22. Februar 1991 RS 3 Stammrechtssatz Die Frage, ob die Vollanrechnung einer Zeit gemäß § 12 Abs 3 GehG in Betracht kommt, kann nur gelöst werden, wenn alle für die Beurteilung iSd § 12 Abs 3 GehG maßgebenden Kriterien festgestellt sind. Auf Grund eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens ist demnach f... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/27 90/12/0145

Der am 16. Oktober 1960 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. August 1989 als Beamter der Dienstklasse III der Verwendungsgruppe A in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Landesverteidigung. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde als Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers den 13. April 1984 fest. Zu diesem Vorrückungsstichtag gelangte die belangte Behörde nach der Bescheidbegründung auf f... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1991

RS Vwgh 1991/5/27 90/12/0145

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Zur Frage, wann eine Vortätigkeit oder ein Studium von besonderer Bedeutung für die erfolgreiche Verwendung des Beamten im Sinne des § 12 Abs 3 GehG ist, muß ein Beamter - zur Ermöglichung einer Relevanzprüfung durch den VwGH - vorbringen, inwieferne diese Tätigkeit (Studium) bezogen auf seine Verwendung am B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1991

RS Vwgh 1991/5/27 90/12/0145

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;GehG 1956 §12 Abs1 lita;GehG 1956 §12 Abs2;GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Darin, daß die Behörde ihre Entscheidung bezüglich verschiedener Zeiten, deren Anrechnung begehrt wird (§ 12 Abs 1a, § 12 Abs 2 GehG), nicht im einzelnen unter die verschiedenen Ziffern des § 12 Abs 2 GehG subsumiert, liegt kein wesentlicher Begründungsmangel, w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/3/18 90/12/0310

Die Beschwerdeführerin steht als Fachoberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Eingabe vom 7. Mai 1987 an den Landesschulrat für Vorarlberg beantragte sie ihre Vordienstzeiten aus der Privatwirtschaft zur Gänze gemäß § 12 Abs. 3 GG 1956 zu berücksichtigen. Die Behörde erster Instanz teilte der Beschwerdeführerin daraufhin am 1. Oktober 1987 mit, daß ihr Ansuchen der belangten Behörde zur Entscheidung vorgelegt worden sei. Mit der vorliegenden Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.03.1991

RS Vwgh 1991/3/18 90/12/0310

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art132;GehG 1956 §12 Abs3;VwGG §27;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990120310.X01 Im RIS seit 16.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/22 90/12/0221

Der Beschwerdeführer steht seit 1. Dezember 1989 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Vorher (ab 1. Oktober 1987) war er Vertragsbediensteter des Bundes. Seine Dienststelle ist die Österreichische Botschaft in Tokyo. Anläßlich seiner Ernennung zum Beamten setzte die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid den 17. Dezember 1980 als Vorrückungsstichtag gemäß §§ 8 Abs. 1 zweiter Satz und 12 des Gehaltsgesetzes 1956 fest. In der Bescheidbegründung wird im... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1991

RS Vwgh 1991/2/22 90/12/0221

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1970/245;GehG 1956 §12 Abs9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/26 89/12/0024 1 Stammrechtssatz Eine Vortätigkeit ist dann von besonderer Bedeutung iSd § 12 Abs 3 GehG, wenn der durch sie verursachte Erfolg der Verwendung als Beamter ohne die Vortätigkeit nur in einem beträchtlich geringeren Ausmaße gegeben wäre. Diese Prüfung ist auf den Zeitpun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1991

RS Vwgh 1991/2/22 90/12/0221

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1970/245;GehGNov 20te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0174 E 29. November 1988 RS 3 Stammrechtssatz Die Prüfung der Anwendbarkeit von Zeiten gemäß § 12 Abs 3 GehG ist auf den Zeitpunkt der Anstellung des Beamten und auf die Tätigkeit abzustellen, die der Beamte bei Antritt des Dienstes auszuüben hatte (Hinweis E 18.3.1985, 84/12/0110). Der Beurteilung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1991

RS Vwgh 1991/2/22 90/12/0221

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1970/245;
Rechtssatz: Die Vortätigkeit für die erfolgreiche Verwendung als Beamter ist dann von besonderer Bedeutung iSd § 12 Abs 3 GehG, wenn der durch die Vortätigkeit verursachte Verwendungserfolg ohne die Vortätigkeit nur in einem beträchtlich geringeren Maße gegeben gewesen wäre (Hinweis E 18.5.1981, 0383/80). European Case Law Id... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1991

Entscheidungen 181-210 von 258

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