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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Eine im Rahmen einer anwaltlichen Vortätigkeit erworbene Fähigkeit kann gerade wie hier bei dem im Beschwerdefall behaupteten und zumindest ursprünglich von der belangten Behörde als sachverhaltsmäßig richtig nach § 26 Abs 3 VBG übernommenen Schwergewicht dieser Vortätigkeit im Rahmen des internationalen Rechtes für die Tätigkeit des Beamten von besonderer Bedeutung im Sinne des Gesetzes sein. Es muß die Bedeutung des beim Beamten aus seiner Vortätigkeit erworbenen Erfahrungswissens bezogen auf die von ihm am Beginn des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ausgeübte Tätigkeit festgestellt werden (Hinweis E 23.11.1972, 1395/72, VwSlg 8320 A/1972).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120118.X05Im RIS seit
28.02.2002