RS Vwgh 1991/6/10 86/12/0122

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs3 idF 1970/245;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/12/0221 E 22. Februar 1991 RS 4

Stammrechtssatz

Die Vortätigkeit für die erfolgreiche Verwendung als Beamter ist dann von besonderer Bedeutung iSd § 12 Abs 3 GehG, wenn der durch die Vortätigkeit verursachte Verwendungserfolg ohne die Vortätigkeit nur in einem beträchtlich geringeren Maße gegeben gewesen wäre (Hinweis E 18.5.1981, 0383/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986120122.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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