Der Beschwerdeführer steht als Fachlehrer (Verwendungsgruppe L2a2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Höhere Technische Bundeslehranstalt S, in der er fachpraktische Gegenstände auf dem Gebiet der Elektrotechnik und Nachrichtentechnik unterrichtet. Mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 8. Juni 1995 war der Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers unter Berücksichtigung der letzten beiden Jahre seiner privaten Vordien... mehr lesen...
Der 1957 geborene Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Bediensteter im Sinn des § 24 Abs. 2 VwGG in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Vom 1. Juli 1991 bis zur Ernennung in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis mit 1. Jänner 1995 war der Beschwerdeführer Vertragsbediensteter (im Folgenden: VB); er war vom 26. November 1991 bis 14. Oktober 1993 dem Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung II - Gemeindewesen, und vom 15. Oktober 1... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1990/447 impl;GehG/Bgld 1985 §12 Abs3 idF LGBl Bgld 1991/060 BGBl 1990/447;LBG Bgld 1985 §2 Abs1;LBG Bgld 1985 §2 Abs2 Z17 idF 1991/060;LBGNov Bgld 06te 1991;Novellen BGBl1990/447 Art2 Z2 impl;
Rechtssatz: Es kommt nur auf die Bedeutung der Vortätigkeit für den Verwendungserfolg zum Zeitpunkt ... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1990/447 impl;GehG/Bgld 1985 §12 Abs3 idF LGBl Bgld 1991/060 BGBl 1990/447;LBG Bgld 1985 §2 Abs1;LBG Bgld 1985 §2 Abs2 Z17 idF 1991/060;LBGNov Bgld 06te 1991;Novellen BGBl1990/447 Art2 Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0065 E 14. Juni 1995 RS 2 Stammrechtssatz Bei zeitlich lang a... mehr lesen...
Der 1939 geborene Beschwerdeführer steht als Fachoberlehrer (VerwGr L 2a2) in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; er war vor seiner mit Ablauf des 31. August 2000 erfolgten Ruhestandsversetzung als Lehrer und Werkstättenleiter an einer HTL in Villach tätig. Mit Bescheid vom 29. Dezember 2000 wies der Landesschulrat für Kärnten (LSR) einen Antrag des Beschwerdeführers vom 1. August 2000 um Gewährung der Jubiläumszuwendung gemäß § 20c Abs. 3 des Gehalt... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs2;GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §20c Abs2;VordienstzeitenV 1957 §2 Abs2 lita;VordienstzeitenV 1957 §4 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der maßgeblichen Dienstzeit im Sinne des § 20c Abs. 2 GG haben z.B. die gemäß § 12 Abs. 3 GG zur Gänze für die Ermittlung des Vorrückungsstichtages berücksichtigten Zeiten (Tätigkeit oder Studien, die für die erfolgreiche Verwend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. November 1996 als Richteramtsanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist rechtskundiger Bediensteter im Sinn des § 24 Abs. 2 VwGG. Im Rahmen der Erhebungen für die Feststellung des Vorrückungsstichtages legte er dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Graz (der nachgeordneten Dienstbehörde) unter anderem zwei Erhebungsbögen vor, in denen - ansonsten gleich lautend - unter Post Nr. 3 und 4 das ein... mehr lesen...
Der 1956 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Jänner 1987 als Revident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wurde zuletzt im Bereich der PTA Immobiliengesellschaft mbH., Regionalstelle Linz, verwendet. Im Rahmen der Erhebung für die Feststellung des Vorrückungsstichtages gab der Beschwerdeführer im Erhebungsbogen vom 11. November 1986 unter anderem die Zeiten einer Anstellung bei "Post- u. Tel. Dion (über Baufirma)" vom 1. April 1976 bis 30. September 1981 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz72/04 Studienrichtung Rechtswissenschaft
Norm: AVG §59 Abs1;GehG 1956 §12 Abs1;GehG 1956 §12 Abs2 Z8;GehG 1956 §12 Abs2a;GehG 1956 §12 Abs2e;GehG 1956 §12 Abs3;RwStudG 1978 §3 Abs1 Satz1;
Rechtssatz: Bei der Feststellung des Vorrückungsstichtages sind die einzelnen vor dem Anstellungstag liegenden Zeiträume, unabhängig vom Ausmaß ihrer Anrechnung, nur Bemessungse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;GehG 1956 §12 Abs1 litb;GehG 1956 §12 Abs2;GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §12 Abs9;GehG 1956 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/12/0144 E 26. Mai 1993 RS 2 Stammrechtssatz Inhalt des Spruches eines gem § 12 Abs 9 GehG erlassenen Bescheides bildet einzig und allein die datumsmäßige Festlegung des gemäß § 8 Abs 1 GehG für die Vorrückung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Februar 2000 als Bundeslehrer der Verwendungsgruppe L 1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er unterrichtet am Bundesrealgymnasium in X. die Gegenstände Englisch und Geographie und Wirtschaftskunde. Bereits zuvor stand er ab 14. September 1987 als Vertragslehrer in einem (privaten) Dienstverhältnis zum Bund. Aus der Sicht des Beschwerdefalles sind für den strittigen Vorrückungsstichtag folgende Zeiten von Bedeutung: -... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. März 1997 als Universitätsassistent in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Universität X, an der er am Institut für Informationswissenschaft verwendet wird. Aus der Sicht des Beschwerdefalles ist Folgendes von Interesse: a) Der Beschwerdeführer absolvierte sein Diplomstudium der Betriebswirtschaft an der Universität X in der Zeit vom 1. Juli 1986 bis 21. Juli 1994 (Abschluss mit dem Magister de... mehr lesen...
Der 1945 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Oktober 1993 als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere technische Bundeslehranstalt K (im Folgenden kurz HTLBA). Zuvor war er seit 28. August 1989 an derselben Schule als Vertragslehrer beschäftigt. In einem Anhang zum Dienstvertrag wurde der Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers nach § 26 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG 1948) mit 20. September 197... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die besondere Bedeutung einer mehr als achtjährigen Praxiszeit als Architekt für die Tätigkeit eines Lehrers an einer Höheren technischen Bundeslehranstalt bedürfte einer speziellen
Begründung: . European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998120151.X03 Im RIS seit 07.05.2002 mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die besondere Bedeutung einer Vorverwendung im Sinne des § 12 Abs. 3 GehG ist ausschließlich in Bezug auf die konkrete dienstliche Verwendung im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu klären; welche Bedeutung dieser Vorverwendung für eine Prüfung zur Erlangung einer Berufsbefähigung (hier: Ziviltechnikerprüfung) zukommt, ist unter dem Gesichtspun... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, die Gliederung der Beamtenschaft nach Verwendungsgruppen, die voneinander vornehmlich durch die Anstellungsvoraussetzungen unterschieden seien, fordere bei der vollen Berücksichtigung unterwertiger oder vor der Erfüllung des einschlägigen Anstellungserfordernisses zurückgelegter Verwendungs- oder Ausbildungszeiten, dass bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 GehG 1956 z... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs1 litb;GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/12/0206 E 28. September 1993 RS 1
(hier: nur erster Satz) Stammrechtssatz Es muß zwar die besondere Bedeutung der Vortätigkeit nicht für den gesamten Tätigkeitsbereich des Beamten gegeben sein (Hinweis E 14.11.1988, 88/12/0086), wenn aber die konkrete Vortätigkeit und die dadurch gewonnene spezifische (... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Selbst bei einer 8 1/2 Jahre dauernden Verwendung als Vertragslehrer kann nicht in jedem Fall gesagt werden, dass den speziellen Fachkenntnissen des Lehrers aus seiner Tätigkeit in der Privatwirtschaft bezogen auf das von ihm unterrichtete Fach zur Gänze von vornherein die besondere Bedeutung abgesprochen werden kann. Es bleibt vielmehr zu prüfen, ob... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0501 E 20. Februar 2002 RS 1
(hier betreffend § 12 Abs. 3 GehG in der bis zum 30. April 1995
geltenden Fassung; hier: besondere Konstellation gegeben, daher
kein Anwendungsfall für die Heranziehung eines besonders strengen
Prüfungsmaßstabes - jedenfalls für die strittige Vordienstzeit
nach der Promotion des Beschwerdeführers, der nunmehr Bundesl... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall (der die Festsetzung des Vorrückungsstichtages eines Professors betrifft) ist der Zeitraum der Vollanrechnung bei der gegebenen Sachlage nur als Berechnungsgröße zu sehen; ob er berechnungsmäßig am Anfang, am Ende oder in der Mitte der privaten Vortätigkeiten situiert wird, ist bedeutungslos (vgl. das hg. Erkenntnis vom 14. Juni 199... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0065 E 14. Juni 1995 RS 2 Stammrechtssatz Bei zeitlich lang andauerndern Vortätigkeiten, die für die erfolgreiche Verwendung des öffentlichrechtlich Bediensteten von Bedeutung sind, kann eine besondere Bedeutung iSd § 12 Abs 3 GehG nur für einen Teil dieser Zeit, der in der Regel erforderlich ist, um die notwendigen praktis... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GehG 1956 §12 Abs3;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: Nur bei Vollanrechnung von privaten Vordienstzeiten im Vertragsbedienstetenverhältnis zum Bund nach § 26 Abs. 3 VBG 1948, also bei aus der Sicht des Betroffenen positiven Entscheidungen, besteht nach dem zweiten Satz des § 12 Abs. 3 GehG für die Festsetzung des V... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Jänner 1995 als Revident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist als Bodenschätzer in der Außendienststelle der Finanzlandesdirektion für Kärnten (im Folgenden FLD) beim Finanzamt V. eingesetzt. Zuvor war er vom 1. Juli 1993 bis zum 31. Dezember 1994 (abgesehen von 2 kurzfristigen Dienstzuteilungen im Rahmen seiner Ausbildung zu anderen Dienststellen) als Vertragsbediensteter an derselben Dienststelle beschäftigt. Mit W... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1997/I/061; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0054 E 27. September 2000 RS 2 Stammrechtssatz Zur Beantwortung der Frage nach der besonderen Bedeutung einer Vortätigkeit des Beamten ist festzustellen, welche tatsächlichen Verrichtungen während der Vordienstzeit besorgt wurden, in welchem Ausmaß dies geschehen ist und welche Kenntnisse und Fähigkeiten hieb... mehr lesen...
Der 1940 geborene Beschwerdeführer steht als Fachoberinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wurde am 20. Jänner 1975 als Vertragsbediensteter I/d in den Dienstzweig "Mittlerer Fernmeldetechnischer Dienst" bei der Post aufgenommen. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens wurde ihm als Vertragsbediensteten der Präsenzdienst als Vordienstzeit gemäß § 26 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Z. 2 VBG 1948 in der damals geltenden Fas... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1970/245;GehGNov 20te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0174 E 29. November 1988 RS 3 Stammrechtssatz Die Prüfung der Anwendbarkeit von Zeiten gemäß § 12 Abs 3 GehG ist auf den Zeitpunkt der Anstellung des Beamten und auf die Tätigkeit abzustellen, die der Beamte bei Antritt des Dienstes auszuüben hatte (Hinweis E 18.3.1985, 84/12/0110). Der Beurteilung... mehr lesen...
Der 1942 geborene Beschwerdeführer steht als Professor, Verwendungsgruppe L1, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Bundeshandelsakademie P. Der Beschwerdeführer war nach erfolgreichem Abschluss seines Studiums an der Hochschule für Welthandel (1968) in verschiedenen, überwiegend leitenden Positionen in der Privatwirtschaft tätig. Auf Grund seines besonderen Interesses für den Lehrberuf - so die Beschwerde - wechselte der Beschwerde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. April 1988 zuerst als Universitätsassistent, dann als ao. Universitätsprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Graz. Bereits mit Antrag vom 22. März 1998 hatte der Beschwerdeführer die volle Anrechnung der Vordienstzeiten vom 15. Mai 1981 bis 30. April 1983, vom 1. August 1983 bis 31. Dezember 1983 und vom 1. April 1984 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;GehG 1956 §12 Abs3 idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Die Möglichkeit des Nachvollzuges der von der Behörde vorgenommenen einschränkenden Feststellung der für die Vollanrechnung (in Zusammenhang mit der Ermittlung des Vorrückungsstichtages) vom Beamten beantragten Zeiten durch in diesen Fragen fachkundige Personalisten genügt nicht der Begrün... mehr lesen...
Der 1959 geborene Beschwerdeführer steht als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Vermessungsamt St. Pölten (im Folgenden: St. P.). Vor der Begründung: seines Dienstverhältnisses zum Bund war der Beschwerdeführer in der Privatwirtschaft tätig. In der Zeit vom 15. Juni 1974 bis zum 31. Oktober 1981 stand er im Dienstverhältnis zum Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl. Ing. M. Dort war er vom 15. Juli 1974 bis 1... mehr lesen...