Index
63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §12 Abs3;Rechtssatz
Vorgängen im Zusammenhang mit der Begründung eines dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis vorgelagerten Vertragsverhältnisses zum Bund kommt für den hier strittigen Anspruch auf volle Berücksichtigung bestimmter Zeiten für die Ermittlung des Vorrückungsstichtages nach § 12 Abs 2 GehG im Rahmen des nunmehr begründeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses keine Bedeutung zu (Hinweis E 14.10.1976, 1383/76); insbesondere kommt ihnen nicht die Wirkung zu, der strittigen Zeit gleichsam automatisch besondere Bedeutung iSd § 12 Abs 3 GehG zuzuerkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990120120.X02Im RIS seit
11.07.2001