RS Vwgh 1992/3/18 90/12/0120

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Veröffentlicht am 18.03.1992
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs3;

Rechtssatz

Vorgängen im Zusammenhang mit der Begründung eines dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis vorgelagerten Vertragsverhältnisses zum Bund kommt für den hier strittigen Anspruch auf volle Berücksichtigung bestimmter Zeiten für die Ermittlung des Vorrückungsstichtages nach § 12 Abs 2 GehG im Rahmen des nunmehr begründeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses keine Bedeutung zu (Hinweis E 14.10.1976, 1383/76); insbesondere kommt ihnen nicht die Wirkung zu, der strittigen Zeit gleichsam automatisch besondere Bedeutung iSd § 12 Abs 3 GehG zuzuerkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120120.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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