Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;GehG 1956 §12 Abs3 idF 1970/245;
Rechtssatz: Die Frage, ob die Vollanrechnung einer Zeit gemäß § 12 Abs 3 GehG in Betracht kommt, kann nur gelöst werden, wenn alle für die Beurteilung iSd § 12 Abs 3 GehG maßgebenden Kriterien festgestellt sind. Auf Grund eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens ist demnach festzustellen, welche tatsächlichen Ver... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1970/245;
Rechtssatz: Wenn auch eine anwaltliche Vortätigkeit die Voraussetzungen des § 12 Abs 3 GehG nicht "a priori" in jedem Fall erfüllt (Hinweis E 23.11.1972, 1395/72, VwSlg 8320 A/1972), so ist nicht auszuschließen, daß die im Rahmen dieser Tätigkeit erworbene Fähigkeit allgemeiner praktischer Behandlung verschiedenster juristischer Fragestellungen sowi... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1970/245;GehGNov 20te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0035 E 9. Mai 1988 RS 4 Stammrechtssatz Der Sinn des Gesetzes besteht nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage der 20. Gehaltsgesetznovelle, die vor der Gewinnung geeigneten Beamtennachwuchses sprechen, gerade darin, durch die positive Anwendung des § 12 Abs 3 GehG 1956 überhaupt ein... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0035 E 9. Mai 1988 RS 6 Stammrechtssatz Unter Hinweis auf die für die Zulässigkeit eines Devolutionsantrages vorgesehene Halbjahresfrist und unter Berücksichtigung des im Rahmen der Leistungsfeststellung vorgesehenen "Mindest-Beobachtungszeitraumes von 26 Wochen, vertritt der VwGH die Auffassung, dass der Beurteilung der Fr... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1970/245;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung nach § 12 Abs 3 GehG kommt es nicht auf Tätigkeiten an, die der Beamte in einem dem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis vorangegangenen vertraglichen Dienstverhältnis zum Bund während relativ kürzerer Zeit ausgeübt hat (Hinweis E 30.9.1976, 1312/76, VwSlg 9136 A/1976). European Case Law Ide... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Staatsanwalt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich des Sachverhaltes auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 9. Mai 1988, Zl. 87/12/0035, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis war der seinerzeit angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden. Maßgebend hiefür war im wesentlichen, daß die belangte Behörde in i... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1970/245;
Rechtssatz: Aus § 12 Abs 3 GehG folgt (arg: insoweit) keine Verpflichtung, die geltend gemachten besonderen Vordienstzeiten zur Gänze voll anzurechnen; es ist vielmehr eine Teilanrechnung solcher Zeiten sehr wohl zulässig bzw geboten (Hinweis E 9.12.1985, 84/12/0142). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1970/245;GehG 1956 §12 Abs9;
Rechtssatz: Eine Vortätigkeit ist dann von besonderer Bedeutung iSd § 12 Abs 3 GehG, wenn der durch sie verursachte Erfolg der Verwendung als Beamter ohne die Vortätigkeit nur in einem beträchtlich geringeren Ausmaße gegeben wäre. Diese Prüfung ist auf den Zeitpunkt der Anstellung als Beamter bzw die Tätigkeit abzustellen, die der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wurde als rechtskundiger Beamter mit dem Amtstitel "Ministerialrat" mit Ablauf des 31. Juli 1986 in den Ruhestand versetzt. Mit Ansuchen vom 29. Juni 1989 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung einer Jubiläumszuwendung gemäß § 20c des Gehaltsgesetzes 1956 in Verbindung mit Art. III Abs. 4 der 20. Gehaltsgesetz-Novelle. Dieses Ansuchen wies die belangte Behörde mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs2 idF 1970/245;GehG 1956 §12 Abs3 idF 1970/245;GehG 1956 §20c Abs2 Z2 idF 1970/245;GehGNov 19te Art2;GehGNov 20te Art3 Abs4;
Rechtssatz: Bei den für die Jubiläumszuwendung maßgebenden Dienstzeiten nach § 20c Abs 2 Z 2 iVm § 12 Abs 2 GehG haben die Vordienstzeiten gem § 12 Abs 3 GehG außer Betracht zu bleiben (Hinweis E 1.2.1990, 89/12/0162). ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht seit 1. Juni 1961 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Ablauf des 31. Dezember 1988 wurde er gemäß § 15 Abs. 1 BDG 1979 in den Ruhestand versetzt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Februar 1989 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des He... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §20c Abs2;GehGNov 19te Art5;GehGNov 20te Art3;VordienstzeitenV 1957 §4 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der maßgeblichen Dienstzeit iSd § 20c Abs 2 GehG und Art III der 20ten GehG-Nov haben zB die für die Ermittlung des Vorrückungsstichtages zur Gänze berücksichtigten Zeiten nach § 12 Abs 3 GehG (Hinweis E 24.11.1986, 86/12/0242) oder nach Art III A... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0587/76 E 25. Jänner 1978 RS 7 Stammrechtssatz Ein Verwendungserfolg, der über dem von Beamten ohne ähnliche Vortätigkeit liegt, kann unter Umständen auch als Indiz für die besondere Bedeutung der " gewertet werden (VJ 973/74). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Aus einem Vergleich der Vordienstzeiten eines Beamten mit den durchschnittlichen Vordienstzeiten anderer Beamten lässt sich nicht der Schluss ziehen, dass ein solches Durchschnittsausmaß gerade jene Zeit ist, die für den Verwendungserfolg des Beamten von besonderer Bedeutung iSd Gesetzes sein muss. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DO Wr 1966 §16 Abs3;GehG 1956 §12 Abs3 impl;
Rechtssatz: Die Feststellung der Durchschnittszeitdauer zwischen Abschluss der Facharztausbildung und dem Beginn des öff-rechtlichen Dienstverhältnisses ist für die Frage, welche Zeiten im Einzelfall anzurechnen sind, nicht wesentlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1395/72 E 23. November 1972 VwSlg 8320 A/1972 RS 3 Stammrechtssatz Die Vollberücksichtigung von Zeiten nach § 12 Abs 3 GG 56 ist in jedem Einzelfall auf Grund der konkreten Gegebenheiten nach dem Gesetz vorzunehmen oder nicht vorzunehmen. Ein Vergleich mit den Laufbahnen anderer Beamter ist vom Gesetz nicht vorgesehen. ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DO Wr 1966 §16 Abs3;GehG 1956 §12 Abs3 impl;
Rechtssatz: Dass ein Bewerber um einen Dienstposten von der Behörde als "sehr gut" qualifiziert worden war, schließt nicht aus, dass darauf folgende Zeiten bis zur Ernennung auf einem vergleichbaren Dienstposten für die erfolgreiche Verwendung des Beamten auf diesem Dienstposten nicht von besonderer Bedeutu... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Liegt der Verwendungserfolg eines Beamten über dem von Beamten ohne ähnliche Vortätigkeit, so kann dies dann als Indiz für die besondere Bedeutung der Vortätigkeit gewertet werden, wenn ausreichendes Erfahrungswissen über den normalen Verwendungserfolg, der je nach Eifer und Begabung des Beamten innerhalb bestimmter Grenzen liegen wird, vorhanden ist... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DO Wr 1966 §16 Abs3;GehG 1956 §12 Abs3 impl;
Rechtssatz: Unter Heranziehung der leitenden Grundgedanken des Gesetzes für den Begriff der "besonderen" Bedeutung muss der Sinn des Gesetzes zum Tragen kommen, es zu ermöglichen, einem Beamten im Wege der Vollanrechnung von Vordienstzeiten ein materielles Äquivalent für einen besonderen Verwendungserfolg z... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §56;DienstrechtsG Krnt 1985 §145 Abs3;GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Feststellungen über die Kriterien, die möglicherweise für eine Vollanrechnung von "zur Hälfte berücksichtigten Zeiten" (hier Privatdienstzeiten bzw. Studienzeiten in Betracht kommen, sind nicht deshalb entbehrlich, weil schon anlässlich der Auf... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;DienstrechtsG Krnt 1985 §145 Abs3;GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Dass die bel Beh mit dem noch vor Beginn des öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses des Bf erlassenen angefochtenen Bescheid eine Vollanrechnung der "zur Hälfte berücksichtigten Zeiten" abgelehnt hat, belastet den angefochtenen Bescheid nicht mit Re... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §56;DienstrechtsG Krnt 1985 §145 Abs3;GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Vollanrechnung nach § 145 Abs 3 Krnt DienstrechtsG in Betracht kommt, kann im allgemeinen (nämlich dann, wenn nicht im konkreten Fall von vornherein eine solche Anrechnung ausscheidet) nur gelöst werden, wenn alle für die Beu... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Für die Frage der Anrechnung von Zeiten gem § 12 Abs 3 GehG 1956 ist auch zu berücksichtigen, inwieweit die Verwendung als Vertragsbediensteter gleichfalls als Ursache für den Verwendungserfolg anzusehen ist und die Bedeutung der weiter zurückliegenden Ursachen derart verringert, dass keine BESONDERE Bedeutung dieser Tätigkeiten für die erfolgreiche ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die Prüfung der Anwendbarkeit von Zeiten gemäß § 12 Abs 3 GehG ist auf den Zeitpunkt der Anstellung des Beamten und auf die Tätigkeit abzustellen, die der Beamte bei Antritt des Dienstes auszuüben hatte (Hinweis E 18.3.1985, 84/12/0110). Der Beurteilung der Frage der besonderen Bedeutung der Vortätigkeit für die erfolgreiche Verwendung ist grundsätzl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die bloße Behauptung, dass eine Unerlässlichkeit der Vortätigkeit für die nunmehrige Verwendung nicht habe gefunden werden können, wird den Anforderungen an die
Begründung: des Bescheides (§ 60 AVG) nicht gerecht. Schlagworte Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründu... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖffD 9/1988, S 32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0147 E 18. März 1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine Vortätigkeit ist von einer derart qualifizierten Bedeutung, wenn der durch sie verursachte Erfolg der Verwendung als Beamter ohne die Vortätigkeit einer in einem beträchtlich geringeren Ausmaß gegeben wäre. (Hinweis auf... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §83;GehG 1956 §12 Abs1;GehG 1956 §12 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖffD 9/1988, S 32;
Rechtssatz: Mangels einer entsprechenden gesetzlichen Anordnung besteht keine Verpflichtung zu einer Leistungsfeststellung im Zusammenhang mit der Festsetzung des Vorrückungsstichtages. Dies insbesondere auch deshalb, weil für die Leistungsf... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖffD 9/1988, S 32;
Rechtssatz: Die Rechtsprechung zu § 12 Abs 3 GehG 1956 ist auch bei
Begründung: eines neuerlichen Dienstverhältnisses heranzuziehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987120035.X02 Im RIS seit 22.06.2006 mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖffD 9/1988, S 32;
Rechtssatz: Der Sinn des Gesetzes besteht nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage der 20. Gehaltsgesetznovelle, die vor der Gewinnung geeigneten Beamtennachwuchses sprechen, gerade darin, durch die positive Anwendung des § 12 Abs 3 GehG 1956 überhaupt einen Anreiz dafür zu schaffen, in de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §83;GehG 1956 §12 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖffD 9/1988, S 32;
Rechtssatz: Unter Hinweis auf die für die Zulässigkeit eines Devolutionsantrages vorgesehene Halbjahresfrist und unter Berücksichtigung des im Rahmen der Leistungsfeststellung vorgesehenen "Mindest-Beobachtungszeitraumes von 26 Wochen, vertritt der VwGH die Au... mehr lesen...