Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1993/256;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: Es ist einzuräumen, dass die Erläuterungen zu der Novelle, BGBl Nr 447/1990, (1333 Blg NR 17 GP) von DERSELBEN TÄTIGKEIT sprechen. Festzuhalten ist aber, dass der Gesetzeswortlaut diesen Begriff nicht verwendet, sondern darauf abstellt, dass der Beamte am Beginn des öffentlich-rechtlichen... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1993/256;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: Die im zweiten Satz des § 12 Abs 3 GehG mehrfach verwendete Wendung ZUR GÄNZE hat dieselbe Bedeutung wie in § 12 Abs 1 lit a und Abs 2 GehG und bringt nur zum Ausdruck, dass die anerkannten Zeiten für die Ermittlung des Vorrückungsstichtages voll (dh 1:1) zu berücksichtigen sind (während ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1993/256;GehG 1956 §12a Abs3 idF 1979/136;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass allein ein qualitativer Unterschied in der Wertigkeit der Tätigkeit - jedenfalls bei der im Beschwerdefall gegebenen Konstellation, bei der der Beamte den Aufstieg von der Entlohnungsgruppe c in die Entlohnun... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1993/256;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: § 12 Abs 3 zweiter Satz GehG (idF BGBl 1993/256) sieht eine der Verwaltungsvereinfachung dienende Bindung der Dienstbehörden an eine bereits vorliegende positive Entscheidung über die Vollanrechnung von Dienstzeiten in einem dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis unmittelbar vorangeg... mehr lesen...
Der 1959 geborene Beschwerdeführer steht als Professor, Verwendungsgruppe L1, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe und Hotelfachschule in W, Oberösterreich. Nach der Matura und Ableistung des Präsenzdienstes war der Beschwerdeführer ab Juni 1979 bei der S-D P AG als Sachgebietsleiter im Einkauf und dann ab 1. September 1984 bis 13. September 1992 im Wesentlichen als Einkaufsleiter bei e... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Zur Beantwortung der Frage nach der besonderen Bedeutung einer Vortätigkeit des Beamten ist festzustellen, welche tatsächlichen Verrichtungen während der Vordienstzeit besorgt wurden, in welchem Ausmaß dies geschehen ist und welche Kenntnisse und Fähigkeiten hiebei erworben wurden. Andererseits ist festzustellen, welche tatsächlichen T... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung (Hinweis E 5.3.1973, 1183/72, VwSlg 8393 A/1973) zur Berücksichtigung von Vordienstzeiten vor der Erfüllung der Anstellungserfordernisse ausgesprochen, dass schon für Vordienstzeiten, die nach Erfüllung des betreffenden Anstellungserfordernisses zurückgelegt wurden, für die Berück... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachlehrer (Verwendungsgruppe L2a2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Höhere Technische Bundeslehranstalt Salzburg, in der er fachpraktische Gegenstände auf dem Gebiet der Elektrotechnik und Nachrichtentechnik unterrichtet. Mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 8. Juni 1995 war der Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers unter Berücksichtigung der letzten beiden Jahre seiner privaten ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998120529.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachlehrer (Verwendungsgruppe L2a2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Höhere Technische Bundeslehranstalt Salzburg, in der er fachpraktische Gegenstände auf dem Gebiet der Elektrotechnik und Nachrichtentechnik unterrichtet. Nach erfolgreichem Abschluß seiner schulischen Ausbildung war der Beschwerdeführer im Fachgebiet der Elektrotechnik ab 1. Juni 1974 bei verschiedenen Unternehmen der Privatwirtsc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GehG 1956 §12 Abs3 idF 1990/447; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/29 92/12/0107 1 Stammrechtssatz Der mit der Nov BGBl 447/1990 ergänzte zweite Satz des § 12 Abs 3 GehG 1990 sieht zwar eine der Verwaltungsvereinfachung dienende Bindung der Dienstbehörde an eine bereits vorliegende positive Entscheidung über die Vollanrechnung vo... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG rechtskundige Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle war das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz. Vom 15. Juli 1991 bis zur Ernennung in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis mit 1. Juli 1995 war die Beschwerdeführerin Vertragsbedienstete. Bereits vor ihrer Ernennung in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis beantragte die Beschwerdeführerin die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §1;DVG 1984 §2 Abs1 impl;GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0084 E 7. Juli 1987 RS 1 Stammrechtssatz Auch im Vordienstzeitenanrechnungsverfahren darf die Entscheidung nur der DienstBeh und nicht der zustimmungsberechtigten Behörde zugerechnet werden. (Hinweis auf B 10.9.1970, Z 1143/70, VwSlg 7849 A/19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Aus der Tatsache der Nichtanrechnung von Vordienstzeiten im privatrechtlichen Dienstverhältnis ist kein Ausschluß dieser Möglichkeit für die Anrechnung im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis vorgesehen (Hinweis E 29.9.1993, 92/12/0107). Es ist also jedenfalls geboten, in einem Verfahren nach § 12 Abs 3 GehG ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: AVG §56;GehG 1956 §12 Abs3;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: Selbst wenn nach der Ernennung eines Vertragsbediensteten zum Beamten der Vorrückungstichtag "seine unmittelbare besoldungsrechtliche Relevanz verloren hat", ändert dies nichts an der gesetzlichen Verpflichtung der Behörde, über den Vorrückungsstichtag nach § 12 Abs 3... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/22 90/12/0221 3 Stammrechtssatz Die Frage, ob die Vollanrechnung einer Zeit gemäß § 12 Abs 3 GehG in Betracht kommt, kann nur gelöst werden, wenn alle für die Beurteilung iSd § 12 Abs 3 GehG maßgebenden Kriterien festgestellt sind. Auf Grund eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §1;GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0084 E 7. Juli 1987 RS 2 Stammrechtssatz Die erforderliche Zustimmung zur Vordienstzeitenanrechnung stellt lediglich ein Tatbestandserfordernis für die Entscheidung der Dienstbehörde dar (Hinweis auf B 24.6.1952, 0779/52, VwSlg 2588 A/1952), die ihrerseits bei Beschwerde der Überprüfung durc... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: Für die vom Gesetz geforderte besondere Bedeutung und das öffentliche Interesse ist es ohne Belang, ob die anzurechnenden Zeiten vor oder nach der Erfüllung der Anstellungserfordernisse liegen (hier: Anrechnung eines Zweitstudiums). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Der 1942 geborene Beschwerdeführer steht als Professor, Verwendungsgruppe L1, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Bundeshandelsakademie St. Pölten. Der Beschwerdeführer war nach erfolgreichem Abschluß seines Studiums an der Hochschule für Welthandel (1968) in verschiedenen, überwiegend leitenden Positionen in der Privatwirtschaft tätig. Auf Grund seines besonderen Interesses für den Lehrberuf - so die Beschwerde - wechselte der Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/22 90/12/0221 3 Stammrechtssatz Die Frage, ob die Vollanrechnung einer Zeit gemäß § 12 Abs 3 GehG in Betracht kommt, kann nur gelöst werden, wenn alle für die Beurteilung iSd § 12 Abs 3 GehG maßgebenden Kriterien festgestellt sind. Auf Grund eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/29 92/12/0107 1 Stammrechtssatz Der mit der Nov BGBl 447/1990 ergänzte zweite Satz des § 12 Abs 3 GehG 1990 sieht zwar eine der Verwaltungsvereinfachung dienende Bindung der Dienstbehörde an eine bereits vorliegende positive Entscheidung über die Vollanrechnung von Vordienstze... mehr lesen...
Der 1952 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Oktober 1992 als Beamter der Verwendungsgruppe B in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz. Seine Dienststelle ist die MA 23 (Amt für Umweltschutz), bei der der Beschwerdeführer Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit wahrzunehmen hat. Zuvor übte der Beschwerdeführer folgende Tätigkeiten aus: 1. Zeitraum: 1. Oktober 1971 - 28. Februar 1980 Freier Mitarbeiter bei den "XY Nachrichten" und beim ORF 2. Zeitraum: ... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DGO Graz 1957 §16a Abs3;GehG 1956 §12 Abs3 impl;
Rechtssatz: Die Verwaltungspraxis, wonach eine Vollanrechnung nach § 16a Abs 3 DGO Graz nur dann erfolgen könne, wenn bestimmte einschlägige Vordienstzeiten zur Aufnahmebedingung, zB bei einer besonderen öffentlichen Stellenausschreibung, gemacht worden seien, ist nicht gesetzeskonform. Einer solc... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DGO Graz 1957 §16a Abs3;GehG 1956 §12 Abs3 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/18 90/12/0120 3 Stammrechtssatz Nach § 12 Abs 3 GehG idF vor der Nov BGBl 447/1990 (mit dieser Nov wurde § 12 Abs 3 GehG durch die Einfügung eines weiteren Satzes ausdrücklich dahin ergänzt, daß nach § 26 Abs 3 VBG zur Gänze berücksichtigte Zeiten be... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DGO Graz 1957 §16a Abs3;GehG 1956 §12 Abs3 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/28 92/12/0206 1 Stammrechtssatz Es muß zwar die besondere Bedeutung der Vortätigkeit nicht für den gesamten Tätigkeitsbereich des Beamten gegeben sein (Hinweis E 14.11.1988, 88/12/0086), wenn aber die konkrete Vortätigkeit und die dadurch gewonnene s... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete SteiermarkL24009 Gemeindebedienstete Wien63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DGO Graz 1957 §16a Abs3;DO Wr 1966 §16 Abs3 impl;GehG 1956 §12 Abs3 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0086 E 14. November 1988 RS 2(hier zu § 16a Abs 3 DGO Graz) Stammrechtssatz Das in § 16 Abs 3 DO der Stadt Wien nicht näher umschriebene Interesse kann nicht ausschließlich auf den Fall beschränkt sein, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachoberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Höheren Landeslehranstalt für Fremdenverkehrsberufe XY zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1987 war der Beschwerdeführer (der vom 15. Oktober 1970 bis 31. August 1984 zum Bundesland Kärnten und vom 1. September 1984 bis 31. März 1987 zum Bund in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis als Vertragslehrer gestanden hatte) in ein öffentlich-rechtlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;GehG 1956 §12 Abs1 litb;GehG 1956 §12 Abs2;GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §12 Abs9;GehG 1956 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/26 92/12/0144 2 Stammrechtssatz Inhalt des Spruches eines gem § 12 Abs 9 GehG erlassenen Bescheides bildet einzig und allein die datumsmäßige Festlegung des gemäß § 8 Abs 1 GehG für die Vorrückung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Universitätsassistent seit 1. April 1988 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität XY. Mit Antrag vom 22. März 1988 begehrte der Beschwerdeführer die volle Anrechnung der Vordienstzeiten vom 15. Mai 1981 bis 30. April 1983, vom 1. August 1983 bis 31. Dezember 1983 und vom 1. April 1984 bis 31. Dezember 1987 gemäß § 12 Abs. 3 GG 1956. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994120174.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...