Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖffD 9/1988, S 32;
Rechtssatz: Die Anknüpfung der iSd § 12 Abs 3 GehG 1956 zu prüfenden Frage der besonderen Bedeutung einer Vortätigkeit an dem Zeitpunkt der Anstellung verstößt in keiner Weise gegen das Prinzip der Sachgerechtigkeit (Hinweis auf E 7.6.1978, 1116/78, VwSlg 9583 A/1978). European Ca... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs2;GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §13a;
Rechtssatz: § 68 Abs 2 AVG ist nicht ohne weiteres zu entnehmen, dass die Abänderung des gem § 12 Abs 3 GehG bescheidmäßig festgesetzten Vorrückungsstichtages nicht rückwirkend erfolgen könne. Die Frage des Zeitpunktes der Wirksamkeit des geänderten Bescheides kann nämlich nicht losgelöst von der angewendete... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete WienL94409 Krankenanstalt Spital Wien63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DO Wr 1966 §16 Abs3;GehG 1956 §12 Abs3;KAG Wr 1958 §9 Abs2;
Rechtssatz: Wenn § 9 Abs 2 des Wr KrankenanstaltenG die Qualifikation als Facharzt des einschlägigen medizinischen Sonderfaches als gesetzliches Anstellungserfordernis vorsieht, schließt dies nicht von vornherein aus, dass die Berufspraxis eines Facharztes für... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0341/72 E 20. April 1972 VwSlg 8218 A/1972 RS 1
(hier: Auslandszeiten als ärztlicher Institutsvorstand) Stammrechtssatz Eine Vortätigkeit ist für die erfolgreiche Verwendung eines Beamten von Bedeutung, wenn sie sich als eine ihrer Ursachen darstellt. Von besonderer Bedeutung ist sie dann, wenn der durch sie verursachte Erfolg de... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §1;DO Wr 1966 §16 Abs3;DVG 1984 §2 Abs1 impl;GehG 1956 §12 Abs3 impl;
Rechtssatz: Auch im Vordienstzeitenanrechnungsverfahren darf die Entscheidung nur der DienstBeh und nicht der zustimmungsberechtigten Behörde zugerechnet werden. (Hinweis auf B 10.9.1970, Z 1143/70, VwSlg 7849 A/1970) ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §1;DO Wr 1966 §16 Abs3;GehG 1956 §12 Abs3 impl;
Rechtssatz: Die erforderliche Zustimmung zur Vordienstzeitenanrechnung stellt lediglich ein Tatbestandserfordernis für die Entscheidung der Dienstbehörde dar (Hinweis auf B 24.6.1952, 0779/52, VwSlg 2588 A/1952), die ihrerseits bei Beschwerde der Überprüfung durch den VwGH u... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen über die "Nicht-Voll-Anrechenbarkeit" der Zeit als Entwicklungshelfer vor Inkrafttreten der 41. GehG-Novelle für die Tätigkeit als Professor in den Gegenständen Geographie und Geschichte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986120268.X01 Im RIS seit 25.09.2006 mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DienstrechtsG Krnt 1985 §145 Abs2 Z6;DienstrechtsG Krnt 1985 §145 Abs3;GehG 1956 §12 Abs3 impl;
Rechtssatz: Eine Vollanrechnung der HTL Zeiten eines Gemeindebeamten als Zeiten des erfolgreichen Studiums an einer höheren Schule darf gemäß § 145 Abs 2 Z 6 Krnt DienstrechtsG und nur in diesem Rahmen erfolgen. Darüber hinausgehende Schulzeiten sind nicht... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DO Wr 1966 §16 Abs3 idF 1971/004;GehG 1956 §12 Abs3 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0060 E 15. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Voraussetzung für die Vollanrechnung der Zeit einer Vortätigkeit oder eines Studiums ist einerseits die besondere Bedeutung der Tätigkeit oder des Studiums für die erfolgreiche Verwendung des Beamten und an... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DO Wr 1966 §16 Abs3 idF 1971/004;GehG 1956 §12 Abs3 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0060 E 15. Dezember 1986 RS 2 Stammrechtssatz Die Erfüllung eines bestimmten Anstellungserfordernisses schließt nicht aus, dass ein besonderer Verwendungserfolg im Sinne des § 16 Abs 3 DO eine Vollanrechnung von Vordienstzeiten gebietet, wenn feststeht, da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0383/80 E 18. Mai 1981 RS 1 Stammrechtssatz Wurde der Bescheid über Feststellung des Vorrückungsstichtages vor dem Beginn des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses des Beamten erlassen, so kann dem nachträglichen Begehren des Beamten auf Vollanrechnung einer Zeit gemäß § 12 Abs 3 des Ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §12 Abs9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3000/79 E 9. Jänner 1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Dienstbehörde hat einen nach rechtskräftiger Feststellung des Vorrückungsstichtages gestellten Antrag auf Vollanrechnung einer bisher nur zur Hälfte berücksichtigten Zeit mit Rücksicht darauf, daß ein solcher Antrag auf Abä... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DO Wr 1966 §16 Abs3 idF 1971/004;GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die Erfüllung eines bestimmten Anstellungserfordernisses schließt nicht aus, dass ein besonderer Verwendungserfolg im Sinne des § 16 Abs 3 DO eine Vollanrechnung von Vordienstzeiten gebietet, wenn feststeht, dass der Beamte ohne solche Vordienstzeiten einen Verwendungserfolg nur in einem... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DO Wr 1966 §16 Abs3 idF 1971/004;GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die Voraussetzung für die Vollanrechnung der Zeit einer Vortätigkeit oder eines Studiums ist einerseits die besondere Bedeutung der Tätigkeit oder des Studiums für die erfolgreiche Verwendung des Beamten und andererseits, dass die Vollanrechnung im öffentlichen Interesse liegt (Hinweis E... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete OberösterreichL24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GdBedG OÖ 1982 §2 Abs1;GehG 1956 §12 Abs2;GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §20c Abs2 Z2;LBGErg OÖ 19te;
Rechtssatz: Bei der für die Jubiläumszuwendung maßgebenden Dienstzeit sind nur die gemäß § 12 Abs 2 GehG 1956 voll angerechneten Zeiten zu berücksichtigen und nicht die Vordienstzeiten gemäß § 12 Abs 3 Ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §12 Abs9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3000/79 E 9. Jänner 1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Dienstbehörde hat einen nach rechtskräftiger Feststellung des Vorrückungsstichtages gestellten Antrag auf Vollanrechnung einer bisher nur zur Hälfte berücksichtigten Zeit mit Rücksicht darauf, daß ein solcher Antrag auf Abä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §12 Abs9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3000/79 E 9. Jänner 1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Dienstbehörde hat einen nach rechtskräftiger Feststellung des Vorrückungsstichtages gestellten Antrag auf Vollanrechnung einer bisher nur zur Hälfte berücksichtigten Zeit mit Rücksicht darauf, daß ein solcher Antrag auf Abä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. September 1982 (auf zwei Jahre bestellt) als Universitätsassistent in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Universität X. Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Für die Feststellung seines Vorrückungsstichtages war (vom oder für den Beschwerdeführer) handschriftlich ein Erhebungsblatt ausgefüllt worden, wonach - hinsichtlich der Beschwerdepunkte im nunmehrigen Verwaltun... mehr lesen...