Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;DVG 1984 §1;DVG 1984 §10;DVG 1984 §13;GehG 1956 §12 Abs1 impl;GehG 1956 §12 Abs10 impl;GehG 1956 §12 Abs3 impl;GehG 1956 §12 Abs9 impl;GehG/Stmk 1974 §12 Abs1 idF 2000/040;GehG/Stmk 1974 §12 Abs10;GehG/Stmk 1974 §12 Abs3 idF 2000/040;GehG/Stmk 1974 §12 Abs9;LBG Stmk 1974 §2 Abs1 idF 1984/033;LBG Stmk 1974 §2 Abs3 idF 1989/... mehr lesen...
Der 1959 geborene Beschwerdeführer steht als Professor, Verwendungsgruppe L1, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe und Hotelfachschule in W., Oberösterreich. Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 27. September 2000, Zl. 98/12/0054, verwiesen: Mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 21. Mai 1997 wurde der Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers mit 18. Februar 198... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete SteiermarkL24009 Gemeindebedienstete Wien63/02 Gehaltsgesetz
Norm: DGO Graz 1957 §16a Abs3 impl;DO Wr 1966 §16a Abs3 impl;GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu vergleichbaren Anrechnungsbestimmungen bei Vordienstzeiten das nicht näher umschriebene öffentliche Interesse UNTER ANDEREM darin erblickt, dass der zu besetze... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Ein öffentliches Interesse im Sinne des § 12 Abs. 3 GehG 1956 kann auch darin erblickt werden, dass ein Lehrer seinen Schülern jenes (praxisbezogene) Wissen vermittelt, das er im Rahmen eines Studiums oder einer Vortätigkeit erworben hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 3. März 1980, Zl. 1929/79). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Der 1947 geborene Beschwerdeführer wurde unstrittig mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 2 im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ernannt und steht seither in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wird als Referent (Ministerialrat) in Angelegenheiten des multilateralen Außenhandels verwendet. Von 2. März 1992 bis 31. Dezember 2001 befand sich ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 2000/I/016; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0054 E 27. September 2000 RS 2 Stammrechtssatz Zur Beantwortung der Frage nach der besonderen Bedeutung einer Vortätigkeit des Beamten ist festzustellen, welche tatsächlichen Verrichtungen während der Vordienstzeit besorgt wurden, in welchem Ausmaß dies geschehen ist und welche Kenntnisse und Fähigkeiten hieb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GehG 1956 §113 Abs5 idF 2000/I/094;GehG 1956 §12 Abs3 idF 2000/I/016;VBG 1948 §26 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0293 E 20. Februar 2002 RS 1
(hier ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Nur bei Vollanrechnung von privaten Vordienstzeiten im Vertragsbedienstetenverhältnis zum Bund nach § 26 Abs. ... mehr lesen...
Die 1973 geborene Beschwerdeführerin hat nach ihrer Sponsion zur Mag. iur. im Dezember 1995 im Sommersemester 1996 das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften begonnen. Während dieses Studiums absolvierte sie vom 1. Jänner 1997 bis 30. September 1997 die Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesgerichtes X. Vom 1. April 1998 bis 31. Jänner 2001 war sie als Rechtsanwaltsanwärterin beschäftigt. Sie wurde am 13. Oktober 1998 zur Doktorin der Rechtswissenschaften promoviert und nach erf... mehr lesen...
Der 1973 geborene Beschwerdeführer hat nach seiner Sponsion zum Magister der Rechtswissenschaften im Juli 1997 zwischen 1. Oktober 1997 und 30. September 1998 seine Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesgerichtes X. zurückgelegt. Vom 1. Oktober 1998 bis 31. Mai 1999 war er im Rahmen einer 40-Stunden-Woche als Verwaltungspraktikant im Amt für Zivilrechtsangelegenheiten des Stadtmagistrates I. beschäftigt und dort mit der Erledigung zivilrechtlicher und öffentlichrechtlicher Agenden ... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem RDG kann kein Anspruch eines Richteramtsanwärters auf die Ernennung entnommen werden (vgl. dazu den hg. Beschluss vom 14. Jänner 1971, Zl. 2078/70). Schlagworte Besondere Rechtsgebiete Im RIS seit 02.06.2005 Zuletzt aktualisiert am 11.07.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Einrechnung gemäß § 15 RDG wird lediglich der Ausbildungsdienst nach § 9 leg. cit. verkürzt, jedoch nicht das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis (des damaligen Richteramtsanwärters) als solches berührt. Insbesondere sind von der Einrechnung gemäß § 15 RDG die Festsetzung des Vorrückungsstichtages nach § 12 GehG 1956 (also die so genannte Anrechnung von Vordienstzeiten für die Vorrückung in höhere Bezüge) und die Anrechnung von Ruhegenussvordienstzeiten oder im Ruh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §12;RDG §15 idF 1988/230;RDG §33 Abs2;RDG §9 idF 1988/230;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0201 B 16. März 2005 RS 2 Stammrechtssatz Dem RDG kann kein Anspruch eines Richteramtsanwärters auf die Ernennung entnommen werden (vgl. dazu den hg. Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §12;PG 1965 §53;PG 1965 §54;PG 1965 §55;PG 1965 §56;PG 1965 §57;RDG §15 idF 1988/230;RDG §9 idF 1988/230;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0201 B 16. März 2005 RS 1 Stammrechtssatz Durch die Einrechnung gemäß § 15 RD... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptmann des höheren militärtechnischen Dienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 31. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2002 auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe M ZO 1 ernannt. Mit Antrag vom 29. Jänner 2003 begehrte er die Anrechung bestimmter Zeiten auf die Ausbildungsphase im Sinn des § 148 BDG 1979. Zum einen begründete er dies mit dem Vorl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §148 Abs4 Z3 idF 2002/I/119;GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: § 148 Abs. 4 Z 3 BDG 1979 setzt einen Bescheid über den Vorrückungsstichtag voraus, bei dessen Festsetzung eine Zeit nach § 12 Abs. 3 GehG 1956 berücksichtigt wurde. Damit wird die Tatbestandswirkung des Bescheides über die Festsetzung des Vorrückungsstichtages für die Anrechnung n... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer absolvierte in der Zeit vom 1. Juni 1994 bis 31. Jänner 1996 seine Gerichtspraxis und stand anschließend bis 30. April 2001 als Rechtsanwaltsanwärter in einem Anstellungsverhältnis. Mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2001 wurde er unter Erteilung der Nachsicht vom Erfordernis der einjährigen Rechtspraxis im richterlichen Vorbereitungsdienst nach § 26 Abs. 3 RDG auf die Planstelle eines Richters des Landesgerichtes Salzburg in der Gehaltsgruppe R 1b und in weiterer Folge m... mehr lesen...
Die im Jahre 1963 geborene Beschwerdeführerin steht als Richterin des Landesgerichtes Krems in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Nach Ablegung der Reifeprüfung im Jahre 1981 studierte sie (u.a.) von März 1982 bis März 1987 Germanistik und Französisch. Am 26. März 1987 schloss sie das Studium als Magister der Philosophie (Deutsche Philologie und Französisch) ab. Vom 1. Juli 1989 bis 31. August 1999 stand sie vorerst bei der Pubrel/Hill and Knowlton Public Rel... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0054 E 27. September 2000 RS 1 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung (Hinweis E 5.3.1973, 1183/72, VwSlg 8393 A/1973) zur Berücksichtigung von Vordienstzeiten vor der Erfüllung der Anstellungserfordernisse ausgesprochen, dass schon für Vordienstzeiten, die nach Erfüllung des betreffenden An... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1993/256; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0065 E 14. Juni 1995 RS 2 Stammrechtssatz Bei zeitlich lang andauerndern Vortätigkeiten, die für die erfolgreiche Verwendung des öffentlichrechtlich Bediensteten von Bedeutung sind, kann eine besondere Bedeutung iSd § 12 Abs 3 GehG nur für einen Teil dieser Zeit, der in der Regel erforderlich ist, um die notwen... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1993/256; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0054 E 27. September 2000 RS 2 Stammrechtssatz Zur Beantwortung der Frage nach der besonderen Bedeutung einer Vortätigkeit des Beamten ist festzustellen, welche tatsächlichen Verrichtungen während der Vordienstzeit besorgt wurden, in welchem Ausmaß dies geschehen ist und welche Kenntnisse und Fähigkeiten hiebei... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;
Rechtssatz: Soweit die Beschwerdeführerin (eine Richterin) die Anrechnung der Zeiten ihres Studiums der "Deutschen Philologie und Französisch" sowie ihrer "Agenturzeit" (die Beschwerdeführerin stand vom 1. Juli 1989 bis 31. August 1999 bei zwei näher genannten Agenturen in einem Angestelltenverhältnis) zur Gänze nach § 12 Abs. 3 GehG 1956 im Hinblick auf deren b... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;RDG §10 Abs1 idF 1988/230;RDG §12 Abs1 idF 1988/230;
Rechtssatz: Da nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 5. April 1973, Zl. 1183/72, VwSlg 8393 A/1973, sowie das hg. Erkenntnis vom 21. November 2001, Zl. 99/12/0097) bei der Prüfung der Anrechenbarkeit von Z... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0174 E 29. November 1988 RS 3 Stammrechtssatz Die Prüfung der Anwendbarkeit von Zeiten gemäß § 12 Abs 3 GehG ist auf den Zeitpunkt der Anstellung des Beamten und auf die Tätigkeit abzustellen, die der Beamte bei Antritt des Dienstes auszuüben hatte (Hinweis E 18.3.1985, 84/12/0110). Der Beurteilung der Frage der besonderen ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1993/256;
Rechtssatz: Eine Bezugnahme auf eine vom Bundesministerium für Finanzen hinausgegebene Richtlinie für die Berücksichtigung von Zeiten für die Feststellung des Vorrückungsstichtages vermag die gebotene nachvollziehbare
Begründung: nicht zu ersetzen, zumal die besondere Bedeutung der Vordienstzeit des Beschwerdeführers konkret im Hinblick auf seine Tät... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §1;GehG 1956 §12 Abs3 idF 1993/256;
Rechtssatz: Die erforderliche Zustimmung zur Vordienstzeitenanrechnung stellt lediglich ein Tatbestandserfordernis für die Entscheidung der Dienstbehörde dar, die ihrerseits der Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof unterliegt. Im Fall der Vordienstzeitenanrechnung obliegt ausschließlich der Dienstbehörde und ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin der Allgemeinen Verwaltung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck. Mit Beschluss vom 5. Dezember 2000 überstellte der Stadtsenat die Beschwerdeführerin mit Wirkung vom 1. Jänner 2001 in die Verwendungsgruppe A und ernannte sie auf einen in der Verwendungsgruppe A systemisierten Dienstposten mit der Möglichkeit der Zeitvorrückung in die VII. Dienstklasse. Gegen die Erledigung des Stadtsenates vom 6. Dezem... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete TirolL24007 Gemeindebedienstete Tirol63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GdBG Innsbruck 1970 §55 lita idF 2001/064;GehG 1956 §12 Abs3 impl;GehG 1956 §12a impl;LBG Tir 1998 §2 litc Z1 idF 2000/030 impl;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin vermag mit ihrem Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 2000, Zl. 95/12/0172, VwSlg 15513 A/2000) eine Rechtswidrigkeit des vorliegend angefochtenen B... mehr lesen...
Der 1957 geborene Beschwerdeführer steht seit dem 1. August 1999 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. Vom 30. September 1975 bis 31. März 1977 und vom 1. Dezember 1977 bis 31. August 1991 war er beim Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl.-Ing. S. beschäftigt. Vom 2. September 1991 bis 31. Juli 1999 war er Vertragsbediensteter zuerst beim Vermessungsamt Z., dann beim Bundesamt für Eich- ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GehG 1956 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0001 E 21. Jänner 1998 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Tatsache der Nichtanrechnung von Vordienstzeiten im privatrechtlichen Dienstverhältnis ist kein Ausschluß dieser Möglichkeit für die Anrechnung im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis vorgesehen (Hinweis E 29.9.1993, 92/12/0107). E... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 idF 1999/I/127;VBG 1948 §26 Abs3;
Rechtssatz: Eine mehrjährige Tätigkeit als Vertragsbediensteter, die unmittelbar der Tätigkeit, die der Beamte bei Antritt seines Dienstes ausübte, vorangegangen und mit dieser im Wesentlichen gleichartig war, schließt von vornherein aus, dass eine weiter zurückliegende Tätigkeit in der Privatwirts... mehr lesen...