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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §12 Abs3;Rechtssatz
Auch eine "mehr oder weniger rein wissenschaftliche Tätigkeit" kann für die Unterrichtserteilung von besonderer Bedeutung sein, weil auch die Vermittlung praktischer Kenntnisse auf der Ebene einer Akademie einen entsprechenden theoretischen Hintergrund voraussetzt (Hier Erteilung des Unterrichtes an der Akademie für Sozialarbeit der Caritas einer Erzdiözese sowie Arbeit in einer Justizvollzugsanstalt bei der Berechnung vom Vorrückungsstichtag eines Professors (VwGr L)).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1986120122.X06Im RIS seit
11.07.2001