RS Vwgh 1991/6/10 86/12/0122

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs3;

Rechtssatz

Auch eine "mehr oder weniger rein wissenschaftliche Tätigkeit" kann für die Unterrichtserteilung von besonderer Bedeutung sein, weil auch die Vermittlung praktischer Kenntnisse auf der Ebene einer Akademie einen entsprechenden theoretischen Hintergrund voraussetzt (Hier Erteilung des Unterrichtes an der Akademie für Sozialarbeit der Caritas einer Erzdiözese sowie Arbeit in einer Justizvollzugsanstalt bei der Berechnung vom Vorrückungsstichtag eines Professors (VwGr L)).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986120122.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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