RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0118

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Veröffentlicht am 23.09.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §56;
GehG 1956 §12 Abs3;

Rechtssatz

Die Ablehnung der Vollanrechnung von Vordienstzeiten (hier als Rechtsanwaltsanwärter) noch vor Beginn des Dienstverhältnisses des Beamten, belastet nicht von vornherein einen Bescheid mit Rechtswidrigkeit, mit dem der Vorrückungsstichtag gem § 12 GehG in Verbindung mit § 8 Abs 1, 02ter Satz GehG festgesetzt wurde (Hinweis E 26.6.1989, 87/12/0020).

Schlagworte

Sachverhaltsermittlung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120118.X04

Im RIS seit

28.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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