Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Der Eigentümer kann den Verkaufserlös seiner Sache von demjenigen kondizieren, der die Sache in der irrigen Meinung, sie gehöre einem Dritten für dessen Rechnung verkauft und den Verkaufserlös mit einer Forderung gegen diesen Dritten aufgerechnet hat. Entscheidungstexte 8 Ob 353/62 Entscheidungstext OGH 08.01.1963 8 Ob 353/62 Veröff: SZ 36/3 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 FABGB §1435EheG §66
Rechtssatz: Zur Rückforderung einer an die geschiedene Gattin geleisteten Unterhaltsvorauszahlung, die sich wegen Wiederverehelichung als übermäßig erwies. Entscheidungstexte 8 Ob 230/62 Entscheidungstext OGH 04.09.1962 8 Ob 230/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435JN §1 DVj1MG §12 Abs3 CMG §24 Abs1MG §35
Rechtssatz: Der Anspruch auf Rückzahlung irrtümlich zu viel bezahlter Mietzinse und sonstiger Leistungen an den Vermieter ist im Rechtsweg geltend zu machen, und hat eine vorhergehenden Antrag nach § 12 Abs 3 MG nicht zur Voraussetzung. Eine Unterbrechung des Streitverfahrens ist seit der Mietengesetznovelle 1955 nicht mehr zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Auf Grund dieser Gesetzesstelle kann die geschiedene Gattin das zum Bau des Hauses ihres Gatten, welches der ehelichen Wohnung dienen sollte, Geleistete zurückverlangen. Entscheidungstexte 5 Ob 412/61 Entscheidungstext OGH 22.12.1961 5 Ob 412/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Nach den Feststellungen des Erstgerichtes haben die Beklagten der Klägerin nicht nur die Parterreräumlichkeiten des Hauses Wien 19., K.- Straße 237, sondern auch ein Mansardenzimmer dieses Hauses vermietet; das Mietverhältnis begann am 1. April 1960, Anfang Juli 1960 gestatteten die Beklagten der Klägerin die Ausübung ihres Bestandrechtes an diesem Mansardenzimmer nicht mehr, weshalb die Klägerin in der Klage die Aufhebung des Bestandvertrages und die Rückzahlung des bei der Vermietun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1117ABGB §1435
Rechtssatz: Hat der Bestandgeber dem Bestandnehmer grundlos die Benützung eines mitgemieteten Zimmers entzogen und wurde aus diesem Grunde der Bestandvertrag vom Bestandnehmer vorzeitig aufgelöst, kann eine bei Abschluss des Bestandvertrages gegebene Investitionsablöse vom Bestandnehmer zur Gänze zurückgefordert werden, sofern das Mietverhältnis erst kurze Zeit gedauert hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 C1ABGB §1435
Rechtssatz: Zum Begehren des Sohnes auf Rückzahlung der den Eltern zum Wiederaufbau der elterlichen Existenz gezahlten Beträge ("Familiendarlehen" im Burgenland) nach Streitigkeiten zwischen Eltern und Sohn. Entscheidungstexte 1 Ob 268/60 Entscheidungstext OGH 21.09.1960 1 Ob 268/60 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIABGB §1323 AABGB §1431ABGB §1435
Rechtssatz: Lieferung des Klägers an den Beklagten über dessen Bestellung nach jeweiliger Zustimmung eines Dritten, an den die Lieferung fakturiert wird, gibt keinen Bereicherungsanspruch oder Schadenersatzanspruch gegen den Beklagten. Entscheidungstexte 6 Ob 52/60 Entscheidungstext OGH 24.03.1960 6 Ob 52/60 Veröff: RZ 1960,1... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 FABGB §877ABGB §1431ABGB §1435
Rechtssatz: Auf den Anspruch des Vertragspartners A, der sich aus der Nichtigkeit des Vertrages ergibt und auf die Rückstellung des aus dem Vertrag erhaltenen Vorteils durch den Vertragspartner B gerichtet ist, und auf den aufrechnungsweise eingewendeten Kondikationsanspruch des B auf Rückerstattung der zum Vorteil des A gemäß diesem Vertrag erbrachten Aufwendungen ist wegen des rechtlichen Konnexes... mehr lesen...
Norm: ABGB §983ABGB §1431 FABGB §1435
Rechtssatz: Der Anspruch auf Rückzahlung der während der Ehe gegebenen Darlehensbeträge ist kein Anspruch aus dem Titel der Bereicherung, sondern ein Anspruch auf Rückzahlung einer grundlosen Leistung. Entscheidungstexte 5 Ob 37/59 Entscheidungstext OGH 18.02.1959 5 Ob 37/59 3 Ob 559/77 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AABGB §1435
Rechtssatz: Hat der Ehemann, der zusammen mit seiner Frau als Solidarschuldner auf Leistung eines Geldbetrages beklagt worden war, diese gegen ihn erhobene Forderung befriedigt, dann ist er, wenn er später die Grundlosigkeit dieser Leistung behauptet, jedenfalls zur Erhebung des Rückforderungsanspruches legitimiert. Ob das Geld zur Befriedigung der gegen ihn erhobenen Forderung von seiner Gattin stammte, ist ohne Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I3ABGB §1431ABGB §1435
Rechtssatz: Nur dann, wenn bei einer ohne Schuldvertrag erbrachten Leistung der Empfänger eine Gegenleistung in Aussicht stellt, zu der er sich nicht verpflichten kann, erscheint gegebenenfalls bei Nichteintritt des erwarteten Verhaltens ein Kondiktionsanspruch gerechtfertigt. Hat aber bei einem nicht ausdrücklich zur Bedingung eines entgeltlichen Geschäftes erhobenen Beweggrund die Regel des § 901 ABGB Pl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1402ABGB §1435
Rechtssatz: Der durch einen Betrag des Anweisungsempfängers (Fälschung der laut Akkreditiv vorzulegenden Frachtdokumente) zur Annahme veranlaßte Angewiesene, kann sich durch Erlag der vom Anweisenden empfangenen Deckung zu Gericht wegen zweifelhafter Rechtslage gegenüber Anweisenden und Anweisungsempfänger befreien. Entscheidungstexte 6 Ob 162/58 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435GenG §9
Rechtssatz: Unbeachtlichkeit der Bestimmungen einer "Siedlerordnung" einer Wohngenossenschaft und Siedlungsgenossenschaft, die die Satzung abändert. Vergütung für geleistete Arbeitsstunden nach dem Ausscheiden aus der Genossenschaft. Entscheidungstexte 1 Ob 432/57 Entscheidungstext OGH 15.01.1958 1 Ob 432/57 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §921ABGB §1435ABGB §1479ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: § 921 Satz 2 ABGB stellt nichts anders dar als einen Anwendungsfall des § 1435 ABGB. Der aus ihm abgeleitete Anspruch unterliegt, anders als der aus dem ersten Satz des § 921 ABGB abgeleitete Differenzanspruch, grundsätzlich der dreißig jährigen Verjährung, ebenso wie alle anderen Kondiktionen, Verwendungsansprüche und Bereicherungsansprüche. § 1486 Z 1 ABGB wäre nur dann anwendbar, w... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 C5ABGB §1431 FABGB §1435ABGB §1489 III
Rechtssatz: Lebensgefährten stehen hinsichtlich ihrer Aufwendungen Ersatzansprüche nur dann zu, wenn ein Aufwandersatz vereinbart oder nachträglich anerkannt wurde. Der nachträglich anerkannte Aufwandersatz verjährt in dreißig Jahren. Entscheidungstexte 3 Ob 198/57 Entscheidungstext OGH 10.04.1957 3 Ob 198/57 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1402ABGB §1435
Rechtssatz: Es mag Fälle geben, in denen der Angewiesene einen Rückforderungsanpruch nur gegen den Anweisenden, nicht aber gegen den Empfänger richten kann. Das folgt schon daraus, dass die Anweisung abstrakt erfolgen kann und die Zahlung des Angewiesenen dann unabhängig sowohl vom Valutaverhältnis (zwischen Anweisendem und Empfänger) als auch vom Deckungsverhältnis (zwischen Anweisendem und Angewiesenem) erfolgt. Das... mehr lesen...
Norm: ABGB §908 IIIABGB §918ABGB §921ABGB §1167ABGB §1170ABGB §1435
Rechtssatz: Die Rückforderung einer Anzahlung auf den Werklohn ist möglich, wenn der Besteller bei wesentlichen Mängeln von seinem Wandelungsrechte Gebrauch macht oder wenn er unter den Voraussetzungen des § 918 ABGB den Rücktritt vom Vertrag erklärt. In beiden Fällen wird der Vertrag rückwirkend aufgehoben und es ist das vom Unternehmer empfangene Entgelt zurückzustellen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §908 IIIABGB §918ABGB §921ABGB §1167ABGB §1170ABGB §1435
Rechtssatz: Steht dem Besteller weder ein Wandelungsanspruch noch ein Rücktrittsrecht nach § 918 ABGB bezüglich der bereits gelieferten Stücke zu, dann ist sein Begehren auf Rückstellung der geleisteten Anzahlung nicht begründet. Denn in diesem Falle ist der Werklohn als die dem Besteller obliegende Verbindlichkeit aus dem Werkvertrage zu entrichten. Die Anzahlung ist nichts an... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I1ABGB §1435
Rechtssatz: Das bloße Motiv genügt nicht, um einen Bereicherungsanspruch wegen Nichteintrittes des Erfolges abzugeben. Entscheidungstexte 4 Ob 62/56 Entscheidungstext OGH 03.07.1956 4 Ob 62/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024358 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 BABGB §1435AZO §15KollV für das Gast- und Schankgewerbe allgSonntagsruheG allg
Rechtssatz: Der nicht genossene Sonntag bzw Ruhetag ist nicht in Geld abzulösen, sondern durch entsprechende Freizeit zu ersetzen. Ist ein derartiger Ersatzruhetag einmal aus Gründen, die im Betriebe gelegen sind, nicht begehrt worden, dann gebührt weder für Sonntagsarbeit noch für die an Ruhetagen geleistete Arbeit ein Überstundenentgelt, es steht a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1218ABGB §1435
Rechtssatz: Im Falle des Erwerbes von Gegenständen aus den Mitteln des Heiratsgutes tritt eine unmittelbare Berechtigung der rückstellungsberechtigten Person, im vorliegenden Fall der Gattin, an diesem Surrogat nur ein, wenn der Mann im Namen der Frau erworben hat. Entscheidungstexte 1 Ob 162/56 Entscheidungstext OGH 14.03.1956 1 Ob 162/56 Veröff: JBl... mehr lesen...
Die Untergerichte haben folgenden Sachverhalt festgestellt: Die Klägerin hat sich im Jahre 1925 mit Rudolf R. verheiratet. Dieser war Jude, die arische Klägerin ist anläßlich ihrer Eheschließung mit ihm zum jüdischen Glauben übergetreten. Ihr Gatte hat ihr noch vor ihrer Verehelichung einen Betrag von 100.000 sfrs. geschenkt, mit welchem Betrag sie sich ebenso wie ihr Gatte an der St.-Kreditgesellschaft in Vaduz beteiligt hatte. Als ihr Mann im Jahre 1938 von der Gestapo verhaft... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 CABGB §1435
Rechtssatz: Die Ehegattin ist verpflichtet, auch ihr eigenes Einkommen und Vermögen zugunsten des Gatten zu verwenden, wenn es sich um das infolge Verhaftung durch die Gestapo gefährdete Leben desselben handelt (Lösegeld für Entlassung aus Konzentrationslager). Der Rechtsgrund für diese Leistung ist durch den mehrere Jahre später erfolgten Zerfall der Ehe nicht weggefallen, daher kein Ersatzanspruch der Gattin. Insowe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097ABGB §1435
Rechtssatz: Daß der Bestandnehmer gehofft hat, die Investitionen innerhalb der Vertragsdauer durch Führung des Geschäftes hereinbringen zu können, berechtigt ihn nicht dazu, bei vorzeitiger Räumung auf Grund eines Vergleiches nunmehr einen Teil dieser Investitionen vom Beklagten ersetzt zu verlangen. Entscheidungstexte 3 Ob 72/56 Entscheidungstext OGH 15.0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B5ABGB §1431ABGB §1435HVG §6HVG §29
Rechtssatz: Anspruch eines Vermittlers auf Entschädigung gegenüber einem Dritten, der die ihm - als eventuell in Betracht kommenden Vertragspartner - zwecks Geschäftsabschlusses bekanntgegebenen Geschäftsgrundlagen zu seinem Nutzen verwertet. Die Bekanntgabe der Geschäftsgrundlagen an den Dritten kann durch den Vermittler selbst, dessen Organ oder sonst jemanden im Auftrage des Vermittlers er... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 DABGB §1435MG §17 Abs1 litd B4b
Rechtssatz: Verboten ist auch ein Entgelt, das dafür gegeben wird, daß eine Vorbedingung für die Vereinbarung eines Mietvertrages geschaffen wird (Hausherrnvorschlag). Wenn der Hauseigentümer hinterher das Haus verkauft, ohne den vereinbarten Verzicht auf Eigenbedarfskündigung auf den neuen Erwerber zu überbinden, so hat er die Zweckbestimmung vereitelt und der Mieter kann den bezahlten Betrag ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Im Wege einer ausdehnenden Auslegung des § 1435 ABGB im Sinne der conditio causa data, causa non secuta kann ein Bereicherungsanspruch nur dann zuerkannt werden, wenn die Voraussetzung, daß ein bestimmter Erfolg eintreten werde, Vertragsbestandteil war. Entscheidungstexte 7 Ob 11/56 Entscheidungstext OGH 18.01.1956 7 Ob 11/56 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1434ABGB §1435JN §1 DVIa1ZPO §40
Rechtssatz: Zulässigkeit der Klage um Rückersatz von dem Gegner auf Grund einer inzwischen im Wiederaufnahmeverfahren aufgehobenen gerichtlichen Entscheidung geleiteten Kostenbeträgen. Entscheidungstexte 7 Ob 543/55 Entscheidungstext OGH 14.12.1955 7 Ob 543/55 5 Ob 560/82 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §939ABGB §1435
Rechtssatz: Wollte man § 1435 ABGB neben den Vorschriften über die Gewährleistung anwenden, so würden die Gewährleistungsregeln und insbesondere die Normen über die Befristung der Gewährleistungsansprüche sowie vor allem auch die Vorschrift des § 929 ABGB ihren Anwendungsbereich verlieren. Entscheidungstexte 1 Ob 688/55 Entscheidungstext OGH 07.12.1... mehr lesen...