Norm: ABGB §1016ABGB §1435
Rechtssatz: Fehlt dem Vertreter die Berechtigung zur Empfangnahme einer Anzahlung so hat er sie mangels eines eigenen Rechtes an dieser als Scheinvertreter schon nach allgemeinen Kondiktionsgrundsätzen dem Leistenden zurückzustellen. Entscheidungstexte 8 Ob 529/79 Entscheidungstext OGH 10.04.1980 8 Ob 529/79 Veröff: HS 10211 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §1435
Rechtssatz: Berechnung der zweckverfehlenden Arbeitsleistung des Ehegatten im Falle der Scheidung nach dem kollektivvertragsmäßigen Mindeststundenlohn. Entscheidungstexte 5 Ob 745/79 Entscheidungstext OGH 25.03.1980 5 Ob 745/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0009557 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 CABGB §94ABGB §1435
Rechtssatz: Eine Aufwertung der Leistungen des wegen zweckverfehlender Arbeitsleistungen klagenden Ehegatten auf den Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz ist nicht begründet. Der Anspruch war mit dem Zeitpunkt des Wegfalles der zweckbezogenen Leistungsgrundlage fällig, denn von da an ist für den klagenden Ehegatten der Nutzen aus seiner Leistung weggefallen und ausschließlich dem beklagten Eh... mehr lesen...
Norm: ABGB §552ABGB §1435
Rechtssatz: Wenn der Empfänger einer Leistung eine Gegenleistung in Aussicht stellt, zu der er sich nicht wirksam verpflichten kann, wie z.B. eine Erbseinsetzung, so rechtfertigt der Nichteintritt des erwarteten Verhaltens eine Kondiktion nach § 1435 ABGB. Entscheidungstexte 3 Ob 531/79 Entscheidungstext OGH 19.03.1980 3 Ob 531/79 ... mehr lesen...
Mit seiner Klage begehrt der Kläger von der Beklagten die Zahlung von 1 994 867.20 S samt Anhang. Von 1963 bis Jänner 1977 sei er der Lebensgefährte der Beklagten gewesen. Die Auflösung der Lebensgemeinschaft sei deshalb erfolgt, weil die Beklagte einen anderen Mann kennengelernt und schließlich geheiratet habe. Im Jahre 1972 hätten die Streitteile mit dem Bau eines Hauses auf einem der Beklagten gehörigen Grundstück begonnen. An die Professionisten und für Baumaterialien habe der Bek... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Mit der Leistungskondiktion im Sinne des § 1435 ABGB kann der Lebensgefährte nur seine Geldleistungen zurückfordern und für seine Arbeit angemessenes Entgelt begehren. Die auf seinen Leistungsanteil entfallende Werterhöhung des Hauses wird hingegen nicht vom Kondiktionsanspruch erfaßt. Entscheidungstexte 7 Ob 802/79 Entscheidungstext OGH 31.01.1980 7 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Kommt eine Vereinbarung zustande, daß jemand die Kosten einer auszufertigenden Werbetafel übernimmt, wenn der andere von ihm Bier bezieht, so können die Kosten der Anfertigung der Werbetafel in analoger Anwendung des § 1435 ABGB bei Nichteintritt dieser Erwartung zurückverlangt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 756/79 Entscheidungstext OGH 15.01.1980 5 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A6ABGB §1431 AABGB §1435VersVG §165a
Rechtssatz: 1.) Leistungskondiktionen setzen eine Leistung des Verkürzten an den Bereicherten voraus, wobei unter der Leistung eine bewusste Zuwendung zur Erreichung eines bestimmten Zweckes zu verstehen ist. 2.) Leistungskondiktionen stehen zur Rückabwicklung fehlerhafter Leistungen dem Leistenden gegen den Empfänger zu. 3.) Wer rückstellungspflichtiger Leistungsempfänger ist, hängt davon a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. 1. 1976 richtete die beklagte Partei an die protokollierte Firma O***** Werbe- und Ausstellungsgesellschaft m. b. H. & Co KG (in der Folge kurz "Firma O*****" genannt) und an den Verein Österreichisches B***** (in der Folge kurz "B*****" genannt) Anbote zum Abschluss von Factoring-Verträgen. Diese Anbote wurden je mit Schreiben vom 27. 1. 1976 angenommen. Auf Grund dieser Verträge traten sowohl die Firma O***** als auch das B***** alle ihre Forderunge... mehr lesen...
Die Klägerin vereinbarte im Jahre 1977 mit der A Ges. m. b. H. & Co. KG (in der Folge kurz "A" genannt) eine Flugreise nach T und übergab am 5. Dezember 1977 als Anzahlung einen Scheck über 50 000 S. Nach der getroffenen Vereinbarung sollte am 20. Dezember 1977 pro Reiseteilnehmer ein weiterer Betrag von je 2000 S überwiesen werden. Die gesamte noch offene Forderung betrug 125 000 S. Die Flugreise sollte im Jahre 1978 stattfinden. Mit Abtretungsanzeige der Firma A vom 5. Dezembe... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVcABGB §921ABGB §1394ABGB §1396ABGB §1435
Rechtssatz: Entsteht nachträglich ein Rückforderungsanspruch wegen Rücktritts vom Vertrag (Grundgeschäft), so ist der Zessionar zumindest in allen jenen Fällen zur Rückzahlung des Erhaltenen an den Zessus verpflichtet, in denen ihm die Zession die Verpflichtung des Zedenten zur Erbringung einer Gegenleistung bekannt war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die beiden Kläger schlossen am 18. November 1970 mit dem Rechtsvorgänger der beiden Beklagten, Dipl.-Ing. St., einen Mietvertrag über eine im ersten Stock des Hauses Graz, K-Straße 49, gelegene Wohnung. Es wurde ein wertgesicherter monatlicher Mietzins von 2200 S vereinbart. Das Mietverhältnis begann am 1. Dezember 1970. Der Nachlaß des am 28. Jänner 1972 verstorbenen Dipl.-Ing. St. wurde vom Bezirksgericht für ZRS Graz der Mutter der Beklagten zu einem Viertel und den beiden Beklagte... mehr lesen...
Der Beklagte schloß mit der Klägerin Anfang November 1976 einen Vertrag, wonach er einen von der Firma M. Handelsgesellschaft m. b. H. anzuschaffenden M-Telefoncomputer 1100 (Wählautomat) für 60 Monate zu bestimmten Bedingungen mietet. Die Klägerin begehrte 67 505.19 S samt Anhang mit der Begründung: , der Beklagte sei mit mehreren Mietzinsraten in Verzug, weshalb sie gemäß Punkt 19 des Mietvertrages berechtigt sei, den Mietzins für die gesamte vorgesehene Vertragsdauer fällig zu stel... mehr lesen...
Norm: ABGB §877ABGB §932 IIIeABGB §1090 IIfABGB §1117ABGB §1435
Rechtssatz: Kommt es zur Aufhebung des Kaufvertrages des Leasinggebers mit dem Dritten (Hersteller, Lieferant) gemäß § 932 ABGB, so richtet sich die Rückabwicklung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer nach den §§ 877, 1435 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 571/79 Entscheidungstext OGH 06.11.1979 2 Ob 571/79 Veröf... mehr lesen...
Der Kläger verkaufte der Firma Sepp N & Sohn OHG Holzindustrie M, über deren Vermögen mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 24. Jänner 1978, S 9/78-2, Konkurs eröffnet wurde, 21.54 fm Blochholz und 7.56 fm Schleifholz "Hoblerholz"), wobei der Preis des Blochholzes 1050 S pro fm betrug. Vereinbart war, daß das Holz bis zur Bezahlung im Feber 1978 Eigentum des Klägers bleibe. Das mit drei Kerben gekennzeichnete Holz wurde auf dem Lagerplatz der späteren Gemeinschuldnerin nic... mehr lesen...
Norm: ABGB §921ABGB §1063ABGB §1435
Rechtssatz: In der Klage auf Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen liegt ein Rücktritt vom Vertrag; es ist daher der Grund, daß sie der Käufer behalte, gemäß § 921 zweiter Satz ABGB (der nur ein Anwendungsfall des § 1435 ABGB ist; EvBl 1967/13; SZ 44/87; EvBl 1974/287) weggefallen. Entscheidungstexte 1 Ob 714/79 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435KO §44 Abs2KO §46 Abs1 Z5
Rechtssatz: Der Bereicherungsanspruch geht auf Geldleistung schlechthin, während der Anspruch auf Ersatzaussonderung (jedenfalls im Sinne der herrschenden Ansicht) auf die Herausgabe eines bestimmten, individualisierten Geldbetrages (Verkaufserlöses) gerichtet ist. Der Unterschied zwischen beiden Begehren zeigt sich insbesonders im Exekutionsverfahren, da nur beim Bereicherungsanspruch Exekution wegen G... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 C7ABGB §1431 BABGB §1435ArbGerG §1 Abs1 Z1 IAArbGerG §2 Abs1 IA3
Rechtssatz: Wird aus zweckverfehlender Arbeitsleistung Entgelt eingeklagt, so ändert auch die Behauptung eines Bereicherungsanspruches mindestens dann nichts an der ausschließlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes, wenn Arbeitnehmerähnlichkeit vorliegt und die Bereicherung nur aus der Ersparnis der Entlohnung abgeleitet wird. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AABGB §1435
Rechtssatz: Wurde eine vertragliche Regelung getroffen, ist eine Heranziehung von Bereicherungsgrundsätzen ausgeschlossen. Entscheidungstexte 6 Ob 586/79 Entscheidungstext OGH 11.07.1979 6 Ob 586/79 7 Ob 3/81 Entscheidungstext OGH 19.03.1981 7 Ob 3/81 Beisatz: Hier: Anerkenntnis oder Vergleich. (T1) ... mehr lesen...
Mit der am 17. März 1978 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin von der Beklagten die Bezahlung eines Betrages von 984 316.25 S samt 5% Zinsen seit 1. April 1977. Sie brachte vor, sie habe mit der protokollierten Firma X Ges. m. b. H. einen Factoring-Vertrag abgeschlossen, wonach sie dieser Firma sämtliche aus Fakturen an Dritte entstandenen Forderungen unwiderruflich abgekauft habe; trotz Kenntnis dieser Abtretung habe die beklagte Bank seit 1. April 1977 an die Kl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 C6ABGB §1435ZPO §273
Rechtssatz: Bestimmung der Höhe des Entgelts für Leistungen, auf das gemäß § 1435 ABGB in Verbindung mit § 1152 ABGB ein Anspruch besteht, gemäß § 273 ZPO. Keine allzuweitgehend analoge Heranziehung von kollektiven Löhnen, wenn die Umstände eher ein familiäres als ein Arbeitsverhältnis nahelegen. Entscheidungstexte 3 Ob 512/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 C6ABGB §1435
Rechtssatz: Nicht das Motiv des Leistenden für die Arbeit, sondern die objektive Erkennbarkeit desselben und die Verursachung durch den Leistungsempfänger sind ausschlaggebend. Der Leistungsempfänger muss sich über die Leistungsgrundlage im klaren gewesen sein oder hätte es bei Berücksichtigung der gesamten Umstände zumindest sein müssen, sodass schon bei der Leistung und Entgegennahme der Dienste kein Zweifel an e... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A2ABGB §1431 AABGB §1435
Rechtssatz: Gemeinsam ist den Bereicherungsansprüchen, dass ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen rückgängig gemacht werden sollen. Ein rechtfertigender Grund für eine Vermögensverschiebung ist aber jedenfalls dann gegeben, wenn die Wertbewegung in Erfüllung eines gültigen Schuldverhältnisses stattgefunden hat. Entscheidungstexte 1 Ob 613/79 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 C6ABGB §1435
Rechtssatz: Art und Umfang der Leistungen sind bedeutsam, um das Vorliegen eines Vergütungsanspruches für erbrachte Leistungen bei einer erwarteten, aber nicht erfolgten Gegenleistung (Erbseinsetzung) beurteilen zu können. Entscheidungstexte 3 Ob 512/79 Entscheidungstext OGH 27.06.1979 3 Ob 512/79 Veröff: EvBl 1980/37 S 130 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 C6ABGB §1435
Rechtssatz: Endgültige Unentgeltlichkeit der Leistung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeitsleistungen ganz oder zum Teil nach dem Parteiwillen oder hilfsweise nach den gesamten, auf Grund redlicher Verkehrssitte zu beurteilenden Umständen aus Entgegenkommen oder bloßer Gefälligkeit erbracht wurden. Entscheidungstexte 3 Ob 512/79 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I4ABGB §946ABGB §1435
Rechtssatz: Bringt der Geschenkgeber seine allfällige Absicht, das Geschenk der Geschenknehmerin nur unter der Voraussetzung zu machen, daß die Lebensgemeinschaft mit ihr Bestand hat, oder daß es gar zu einer Eheschließung mit ihr kommt, nicht in erkennbarer Weise zu Ausdruck, dann fehlen sowohl für einen Rückforderungsanspruch nach § 1435 ABGB wie auch für das Vorliegen eines beachtlichen Motivirrtums im S... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AABGB §1435
Rechtssatz: Die Kondiktion ist auf Erstattung des durch die Leistung verschafften Vorteiles gerichtet. Von einem Vorteil für denjenigen, für den Aufwendungen angeblich gemacht wurden, kann aber keine Rede sein, wenn dieser durch Entfernung des Produktes der Aufwendungen im Zuge einer Delogierung desjenigen, der den Aufwand gemacht hat, eindeutig zu erkennen gibt, daß er keinen Nutzen aus diesem Aufwand ziehen will. ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte von der Beklagten 9051 S samt 5% Zinsen seit 1. Jänner 1973 für die Reparatur einer von Ing. Wilhelm J, dem Rechtsvorgänger der Beklagten, an die Firma U "verliehenen" und von dieser an die Firma W "weiterverliehenen" Pumpe. Er brachte vor, daß einer seiner Techniker die Pumpe im Spätherbst 1972 im Auftrag der Firma J bei der Firma W überprüft und dabei festgestellt habe, daß sie nicht in Ordnung sei. Der Techniker habe die Pumpe mitgenommen, instand gesetzt und an... mehr lesen...
Norm: ABGB §33ABGB §34ABGB §35ABGB §36ABGB §37 AABGB §37 C1ABGB §1041 A1ABGB §1042 AABGB §1431 AABGB §1431 A2ABGB §1431 E2ABGB §1435
Rechtssatz: Da das österreichische Recht keinen allgemeinen Bereicherungsanspruch, sondern nur einzelne Bereicherungstatbestände kennt, erscheint angesichts ihrer inhaltlichen Verschiedenheit auch keine gleichartige Anknüpfung nach dem IPR möglich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 VIIaABGB §983ABGB §1435
Rechtssatz: Ein bereits zugezähltes Darlehen kann unter Berufung auf die Umstandsklausel im allgemeinen nicht zurückgefordert werden. Die Rückforderbarkeit ist nach § 1435 ABGB zu beurteilen, der nicht nur bei Wegfall des Geschäftszweckes, sondern allgemein bei Wegfall jener Umstände, die nach der Interessenabwägung und nach dem Sinn des Geschäfts die Grundlage der Leistung bildeten, zum Tragen kommt. ... mehr lesen...