Norm: ABGB §1435EO §275
Rechtssatz: Wurde die Veräußerung durch den Exekutionsrichter rechtskräftig aufgehoben, ist der Ersteher zur Rückstellung der Sache gegen Ausfolgung des von ihm erlegten Betrages verpflichtet, weil für ihn der rechtliche Grund, die Sache zu behalten, weggefallen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 510/84 Entscheidungstext OGH 29.02.1984 2 Ob 510/84 SZ 57/44 ... mehr lesen...
Der Beklagte war als gewerberechtlicher Geschäftsführer bei der klagenden GesmbH angestellt. Die Klägerin hat das Arbeitsverhältnis zum 31. 12. 1982 aufgekundigt und dem Beklagten eine - seiner Dienstzeit entsprechende - Abfertigung von 102 910.02 S gezahlt. Im vorliegenden Rechtsstreit verlangt die Klägerin vom Beklagten die Rückzahlung dieser Abfertigung. Sie behauptet, der Beklagte habe noch während des aufrechten Bestehens seines Arbeitsverhältnisses entgegen § 7 AngG ohne ihre ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AABGB §1435
Rechtssatz: Nicht der Zweck des Bereicherungsrechtes ist es den als Folge der Vertragsauflösung eingetretenen Rechtsverlust durch eine entsprechende Vertragskorrektur, nämlich durch die Gewährung einer Leistungskondiktion nach § 1435 ABGB auszugleichen. Entscheidungstexte 4 Ob 397/82 Entscheidungstext OGH 20.12.1983 4 Ob 397/82 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435EheG §81
Rechtssatz: Keine Anwendung der §§ 81 ff EheG auf die Vermögensauseinandersetzung nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft. Entscheidungstexte 7 Ob 584/83 Entscheidungstext OGH 22.09.1983 7 Ob 584/83 Veröff: EvBl 1984/12 S 46 7 Ob 512/85 Entscheidungstext OGH 07.03.1985 7 Ob 512/85 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Laufende Aufwendungen von Lebensgefährten für die während der Lebensgemeinschaft gemeinsame Wohnung oder sonstige Leistungen für zum sofortigen Verbrauch bestimmte Anschaffungen sind ihrer Natur nach für den entsprechenden Zeitraum der bestehenden Lebensgemeinschaft bestimmt und haben daher im Falle einer späteren Aufhebung der Lebensgemeinschaft ihren Zweck anders als die Aufwendungen für Dauerinvestitionen nicht v... mehr lesen...
Norm: ABGB §647ABGB §1435
Rechtssatz: Die Zusage, eine bestimmte letztwilige Verfügung zu treffen, ist nicht einklagbar und kann nicht auf dem Umweg eines Kondiktionsanspruches einklagbar gemacht werden. Die Zusage einer letztwilligen Zuwendung hat nur die Bedeutung, daß die Annahme auszuschließen ist, es sei Unentgeltlichkeit vereinbart. Entscheidungstexte 3 Ob 560/83 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Eine in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe eingerichtete Hausgemeinschaft ist Voraussetzung für die Beurteilung einer Gemeinschaft als Lebensgemeinschaft (EFSlg 38653). Entscheidungstexte 3 Ob 505/83 Entscheidungstext OGH 13.04.1983 3 Ob 505/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Wurde eine Zuwendung dem gesetzlichen Alleinerben versprochen, so hat dieser keinen Kondiktionsanspruch, solange noch keine der Zusage entgegenstehende Verfügung - sei es durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen - getroffen wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 575/83 Entscheidungstext OGH 23.03.1983 1 Ob 575/83 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §921ABGB §1435ZPO §182
Rechtssatz: Für eine von einem Rechtsanwalt vertretene Person kann es nicht überraschend sein, daß eine wegen behaupteten Rücktrittes vom Vertrag bzw wegen einer vom Gegner zu vertretenden Erfüllungsvereitelung begehrte Rückzahlung der geleisteten Kaufpreisanzahlung als Bereicherungsanspruch beurteilt wird; ein Verstoß gegen § 182 ZPO ist daher nicht gegeben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die von den Streitteilen am 17. 8. 1957 geschlossene Ehe ist aufrecht, doch leben die Ehegatten seit März 1975 getrennt. Die Streitteile waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 411 KG H, Baugrundstück Nr. 64/23, auf dem sie im Jahre 1974 ein Haus im Rohbau errichtet hatten, das nach seiner Fertigstellung als Ehewohnung verwendet werden sollte. Mit Kaufvertrag vom 8. 6. 1978 verkauften die Streitteile die Liegenschaft um einen Kaufpreis von 820 000 S, der im Juli 1978 je zur... mehr lesen...
Norm: ABGB §1237ABGB §1435EheG §81 ff
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 81 ff EheG stehen während aufrechter Ehe der Erhebung von Kondiktionsansprüchen zwischen Ehegatten aus zweckverfehlten Leistungen nicht entgegen. Die besonderen Aufteilungsgrundsätze der §§ 81 ff EheG sind auf solche Kondiktionsansprüche nicht sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 591/82 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AABGB §1435
Rechtssatz: Auf den verschafften Nutzen steht dem Leistungserbringer gegenüber dem Leistungsempfänger ein Kondiktionsanspruch zu, wenn der Leistungsempfänger sich darüber im klaren war oder bei Berücksichtigung der gesamten Umstände hätte im klaren sein müssen, dass die Arbeitsleitungen in Erwartung einer späteren Zuwendung erfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 701/81 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AABGB §1152 C6ABGB §1435
Rechtssatz: Von einem durch Dienstleistungen verschafften Nutzen kann nur gesprochen werden, wenn die Dienstleistungen nicht ohnehin abgegolten worden sind. Entscheidungstexte 6 Ob 701/81 Entscheidungstext OGH 21.04.1982 6 Ob 701/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Die Firma D in München beauftragte im Jahre 1976 die Klägerin, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, die Versendung von zirka 500 t Tiefkühlfleisch aus Österreich nach Portugal zu besorgen. Die Klägerin hat die Beklagte im März 1976 durch Annahme eines ihr übermittelten Offerts als Spediteur für feste Spesen iS des § 413 Abs. 1 HGB eingeschaltet, die ihrerseits die Firma A in Frankreich mit der Durchführung des Transportes betraute. Diese beauftragte die Schweizer Firm... mehr lesen...
Die Beklagte schuldet dem Kläger aus Warenlieferungen den Betrag von 156 346.39 S, dessen Bezahlung der Kläger begehrt. Gegen die Klagsforderung bis zu deren Höhe wendete die Beklagte aufrechnungsweise eine Gegekorderung von 283 200 S ein. Nach einer in Gegenwart ihres Ehemannes Carl K stattgefundenen Inventur ihres Geschäftes und Warenlagers sei es zu einer Einigung mit dem Kläger gekommen, daß er das gesamte Unternehmen kaufe. In Erfüllung dieser Vereinbarung habe der Kläger die Kun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A1ABGB §1435
Rechtssatz: Die Verwertung einer Kundenkartei eines einzustellenden Unternehmens durch Belieferung der darin verzeichneten Kunden kann, wenn eine vertragliche Beziehung nicht entstand, einen Anspruch nach § 1041 ABGB rechtfertigen. Entscheidungstexte 1 Ob 555/82 Entscheidungstext OGH 17.03.1982 1 Ob 555/82 Veröff: SZ 55/37 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Zur Entstehung eines Kondiktionsanspruches im Sinne des § 1435 ABGB zwischen Lebensgefährten reicht es aus, wenn Leistungen nur in der dem anderen Lebensgefährten erkennbaren Erwartung einer späteren Eheschließung, letztwilligen Zuwendung oder sonstigen Versorgung oder des Eintritts eines anderen künftigen Erfolges - etwa der Erlangung einer Wohnmöglichkeit - (vorläufig unentgeltlich) erbracht wurden und sich diese ... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 20. November 1975 vermieteten der Beklagte und seine Ehegattin Theresia H die ihnen je zur Hälfte gehörende Hütte in H an den Kläger. Die Mietdauer war für die Zeit vom 1. Jänner 1976 bis 1. Jänner 1979 vereinbart. Der Mietzins betrug jährlich 2000 DM. Es war vereinbart, daß "von den Mietern" für Eigenleistungen an oder in der Hütte keine Ablöse gefordert werden könne. Der Kläger bezahlte für die Zeit vom 1. Jänner 1976 bis 30. Juni 1976 7100 S (= 1000 DM) Mietzins u... mehr lesen...
Norm: ABGB §831ABGB §877ABGB §891ABGB §1090 IIIaABGB §1295 IIa2ABGB §1435
Rechtssatz: Zwei Miteigentümer haben für die Dauer des von ihnen gemeinsam als Mitvermietern geschlossenen Mitvertrages solidarisch für die Erfüllung ihrer Bestandgeberpflichten einzustehen und werden daher bei Verletzung dieser Pflichten auch solidarisch schadenersatzpflichtig. Dies kann aber nicht auf den Fall der Rückabwicklung nach Auflösung eines Bestandvertrages aus... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B2ABGB §1435
Rechtssatz: Macht der Bestandnehmer Aufwendungen auf die Bestandsache in der Hoffnung, diese erwerben zu können und sich damit den Vorteil dieser Aufwendungen selbst zuzuwenden, begründen diese einen Anspruch nach § 1041 ABGB und nicht nach § 1435 ABGB (3 Ob 24/58). Entscheidungstexte 7 Ob 628/81 Entscheidungstext OGH 24.09.1981 7 Ob 628/81 Verö... mehr lesen...
Mit der am 29. März 1977 eingelangten Klage begehrt der Kläger die Zahlung eines Betrages von 150 000 S samt Anhang und bringt vor, er habe mit Vertrag vom 25. März 1974 das Haus W-Dorf 114 vom Beklagten, der Eigentümer dieses Hauses gewesen sei, gemietet. Im Feber 1975 sei es zwischen den Streitteilen zum Abschluß eines mündlichen Kaufvertrages hinsichtlich der Liegenschaft gekommen. Der Kläger habe im Hinblick auf diesen Vertrag Investitionen über jenen Umfang hinaus getätigt, den e... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Aufwendungen für einen einem gemeinsamen Zwecke dienenden Personenkraftwagen werden im Hinblick auf diese gemeinsame Verwendung gemacht. Solange der Personenkraftwagen in diesem Sinne verwendet wird, kann ein Wegfall des Geschäftszweckes betreffend die auf ihn gemachten Aufwendungen nicht genommen werden. Erst wenn diese gemeinsame Verwendung weggefallen ist, erweist sich der verbleibende Restnutzen als durch den Hi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Nach Kondiktionsgrundsätzen kann Ersatz für Leistungen nach den Umständen des Falles auch gegenüber einer beschränkt Entmündigten gefordert werden. Entscheidungstexte 8 Ob 551/80 Entscheidungstext OGH 12.02.1981 8 Ob 551/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0033881 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1284 CABGB §1435
Rechtssatz: Kommt ein Übergabsvertrag deshalb nicht zustande, weil der präsumtive Hofübernehmer vor der in Aussicht genommenen Übergabe verstirbt, entsteht für die von ihm erbrachten Leistungen ein Rückforderungsanspruch der ähnlich einem bedingten Anspruch vererblich und weder nach seinem Leistungsinhalt noch nach seinen Voraussetzungen dem Verstorbenen höchstpersönlich zugeordnet ist. Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Im allgemeinen begründen Arbeitsleistungen von Lebensgefährten keinen Bereicherungsanspruch, weil sie sich nach dem Parteiwillen oder nach den von der Verkehrssitte her zu beurteilenden Umständen als Gefälligkeit darstellen. Mithilfe beim Hausbau im Ausmaß von durchschnittlich 1 1/2 Stunden wöchentlich, stellt eine "Gefälligkeit" dar. Entscheidungstexte 3 Ob 560/79... mehr lesen...
Norm: ABGB §46ABGB §1175 EABGB §1435
Rechtssatz: Das Konkubinat ist ein jederzeit lösbares familienrechtliches Verhältnis sui generis, das der Ehe nachgebildet, aber vom geringerer Festigkeit ist und in der öffentlichen Meinung der Ehe nicht gleichgestellt wird (SZ 27/156 ua). Bei einer Lebensgemeinschaft kann daher nicht bei einer bestehenden Ehe von der selbstverständlichen Erwartung ihrer Fortdauer ausgegangen werden. Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Die Auflösung einer Lebensgemeinschaft berechtigt grundsätzlich zur Rückforderung eines hingegebenen Geldbetrages (hier: 51000,-- S). Ein bloßes Verschulden an der Aufhebung der Lebensgemeinschaft rechtfertigt nicht die Ablehnung eines Kondiktionsanspruchs. Entscheidungstexte 3 Ob 560/79 Entscheidungstext OGH 08.10.1980 3 Ob 560/79 Veröff: EFSlg 362... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 30. 10. 1968, Zl. 96 195/24-66 415/18, wurde das Kraftwerk W als bevorzugter Wasserbau erklärt. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 18. März 1970, Zl. 96 195/105- 39376/70, wurde der beklagten Partei auf Grund des den wasserrechtlichen Verhandlungen vom 10. bis 13. Juni und 16. Juni 1969 sowie vom 30. Juni bis 4. Juli 1969 vorgelegten Projektsentwurfes nach Maßgabe des in Abschnitt ... mehr lesen...
Die Streitteile schlossen am 17. November 1970 die Ehe, der zwei Kinder, geboren 1971 und 1972, entstammen. Wegen der beengten Wohnverhältnisse - sie wohnten bei den Eltern der Beklagten - entschlossen sie sich, ein Haus zu bauen. In der Zeit von Mai bis November 1974 errichtete der Kläger mit Unterstützung seines Vaters und unter unentgeltlicher Mithilfe seiner Brüder und Freunde auf dem Grundstück der Beklagten, das sie von ihrem Vater erhalten hatte, den Rohbau eines Wohnhauses. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 AABGB §1435
Rechtssatz: Machen beide Ehegatten auf die als künftige Ehewohnung in Aussicht genommene Liegenschaft eines Ehegatten (hier: durch Errichtung eines Rohbaus) Aufwendungen, die nach der Ehescheidung wegen eines unumgänglichen Notverkaufes nur mit einem Teil ihres ursprünglichen Wertes realisiert werden können, so ist der dadurch eintretende Verlust (das "Leistungsrisiko") entsprechend dem Verschulden beider Ehegatten ... mehr lesen...