RS OGH 1957/1/3 7Ob571/56 (7Ob572/56)

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Veröffentlicht am 03.01.1957
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Norm

ABGB §908 III
ABGB §918
ABGB §921
ABGB §1167
ABGB §1170
ABGB §1435

Rechtssatz

Steht dem Besteller weder ein Wandelungsanspruch noch ein Rücktrittsrecht nach § 918 ABGB bezüglich der bereits gelieferten Stücke zu, dann ist sein Begehren auf Rückstellung der geleisteten Anzahlung nicht begründet. Denn in diesem Falle ist der Werklohn als die dem Besteller obliegende Verbindlichkeit aus dem Werkvertrage zu entrichten. Die Anzahlung ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf diesen Lohn. Sie kann daher, wenn die Aufhebung des Vertrages nicht erfolgt, insoweit nicht zurückverlangt werden, als mit der geleisteten Zahlung der Werklohn abzudecken war.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 571/56
    Entscheidungstext OGH 03.01.1957 7 Ob 571/56

Schlagworte

Wandlung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0024689

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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