Norm: ABGB §1435ABGB §1438 Ag
Rechtssatz: Die auf Grund einer später mit Wirkung vom Klagstag herabgesetzten Alimentationsverpflichtung zu viel bezahlten Unterhaltsbeträge sind keine Vorauszahlung künftiger Alimente, sondern gegen den Unterhaltspflichtigen lediglich eine Forderung auf Rückzahlung der Mehrleistung. Gegen gesetzliche Unterhaltsansprüche ist eine Kompensation nicht zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Der im Wiederaufnahmeverfahren siegreiche Kläger kann den Rückersatz der von ihm auf Grund des früheren Urteiles dem Gegner bezahlten Prozeßkosten nicht vor der Kostenentscheidung im wiederaufgenommenen Rechtsstreit verlangen. Entscheidungstexte 3 Ob 842/37 Entscheidungstext OGH 23.11.1937 3 Ob 842/37 Veröff: SZ 19/309 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §877ABGB §1278ABGB §1435
Rechtssatz: Der Erbe, der im Wege des Erbverzichtes seine Erbschaft einem Miterben ohne Aufnahme eines Notariatsaktes oder Beurkundung durch gerichtliches Protokoll verkauft, kann nicht aus dem ungültigen Vertrage auf die vereinbarte Gegenleistung klagen, aber die Herausgabe der Bereicherung begehren (condictio causa data, causa non secuta). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §1392 BABGB §1432ABGB §1435
Rechtssatz: Die zur Deckung eines wegen Formmangels ungültigen Darlehens bestellten Sicherheiten können nicht zur Sicherung des Bereicherungsanspruches dienen. Entscheidungstexte 1 Ob 865/36 Entscheidungstext OGH 25.11.1936 1 Ob 865/36 SZ 18/195 6 Ob 602/77 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435KO §2 Abs2
Rechtssatz: Der Masseverwalter kann die Beträge zurückfordern, die auf Grund einer Exekution geleistet wurden, die in der Zeit zwischen der Einstellung des Ausgleichsverfahrens und der Eröffnung des Anschlußkonkursverfahrens bewilligt worden war. Entscheidungstexte 4 Ob 288/35 Entscheidungstext OGH 03.10.1935 4 Ob 288/35 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1432ABGB §1435NZwG §1 Abs1 litb
Rechtssatz: Ein von einem Ehegatten dem anderen ohne Notariatsakt gegebenes Darlehen kann zurückgefordert werden. Entscheidungstexte 1 Ob 459/32 Entscheidungstext OGH 07.06.1932 1 Ob 459/32 Veröff: SZ 14/171 GlRS Reichsgericht vom 20.12.1939, VIII/208 Veröff: DR EvBl 1940/133 2 Ob 199/62 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435ABGB §1437
Rechtssatz: Rückforderung von Geldbeträgen, die auf Grund eines Urteiles bis zu dessen Aufhebung (zum Unterhalte) bezahlt wurden. Entscheidungstexte 1 Ob 29/32 Entscheidungstext OGH 17.02.1932 1 Ob 29/32 Veröff: SZ 14/65 1 Ob 5/62 Entscheidungstext OGH 17.01.1962 1 Ob 5/62 Beisatz: Auc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: (Zum UngVerurtG 1918) Hat der Angeklagte auf Grund eines später aufgehobenen strafgerichtlichen Erkenntnisses den Privatbeteiligten bereits befriedigt, steht ihm der Rückforderungsanspruch gegen den Privatbeteiligten und der Entschädigungsanspruch gegen den Staat, beide als Mitschuldner zur ungeteilten Hand, zu. Entscheidungstexte 2 Ob 1001/26 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AABGB §1435
Rechtssatz: Zur Anwendung der §§ 1431, 1435 ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 173/25 Entscheidungstext OGH 11.03.1925 1 Ob 173/25 Veröff: SZ 7/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0033657 Dokumentnummer JJR_19250311_OGH0002_0010OB00173_2500000_001 mehr lesen...