Norm
ABGB §1097Rechtssatz
Daß der Bestandnehmer gehofft hat, die Investitionen innerhalb der Vertragsdauer durch Führung des Geschäftes hereinbringen zu können, berechtigt ihn nicht dazu, bei vorzeitiger Räumung auf Grund eines Vergleiches nunmehr einen Teil dieser Investitionen vom Beklagten ersetzt zu verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024783Dokumentnummer
JJR_19560215_OGH0002_0030OB00072_5600000_002