Norm: ABGB §901 II1ABGB §1435ABGB §1447 H
Rechtssatz: Eine Partei kann sich nicht auf das Nichtvorhandensein oder den Wegfall einer Vertragsvoraussetzung berufen, wenn diese sich auf Tatsachen der eigenen Sphäre (hier Kreditbeschaffung) bezieht; jeder Vertragspartner muss die Gefahr aller Umstände tragen, die sich in seinem Bereich ereignen (Koziol - Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts 3. Auflage, I 101). Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1035ABGB §1037ABGB §1041 A1ABGB §1041 A2ABGB §1435
Rechtssatz: Der Anspruch nach § 1041 ABGB greift nur dann ein, wenn weder ein Geschäftsführungsverhältnis (§§ 1035 f ABGB) noch ein die Vermögensverschiebung rechtfertigendes Vertragsverhältnis, sei es zwischen dem Verkürzten und Bereicherten, sei es zwischen dem Verkürzten und einem Dritten, besteht, bzw nicht etwa auf Grund eines vertragsähnlichen Verhältnisses ein Anspruch - gege... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrages von schließlich 13.643 S samt Anhang, weil er im September 1970 in dem ihr gehörenden Haus W, S-Gasse 1, eine Potentialausgleichserdung angebracht habe, er habe von einer Mieterin des Hauses, Ingeborg K, den Auftrag erhalten, die für verschiedene Elektroinstallationen unbedingt notwendigen Arbeiten vorzunehmen, sei damals irrtümlich der Auffassung gewesen, daß hiezu auch eine Potentialausgleichserdung notwen... mehr lesen...
Der Kläger begehrt nach Rücktritt vom Kauf einer Limonadenerzeugungsmaschine die Zahlung der Gesamtsumme von 24 Wechseln über die Kaufpreisraten von je 5700 S, weil der Beklagte die Wechsel vereinbarungswidrig an die Raiffeisenkasse F weitergegeben habe, so daß er im Zeitpunkt der Klage bereits zwei Wechsel habe einlosen müssen und auch die weiteren Wechsel einlösen werde müssen. Der Erstrichter gab der Klage in dem bezeichneten Umfang statt und sprach aus, daß der Beklagte ermächti... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia7ABGB §1435EO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §39 Abs1 Z1 IVFEO §39 Abs1 Z1 IVGEO §75
Rechtssatz: Mit dem Beschluß auf Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 1 EO ist die Folge verbunden, daß der betreibende Gläubiger aller Kosten des eingestellten Exekutionsverfahrens ohne Rücksicht darauf, ob diese bereits rechtskräftig zugesprochen wurden, und ohne Rücksicht auf ein Verschulden verlustig wird. Der Verpflichtete kann derartige, dem betreibenden ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia7ABGB §1435EO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §39 Abs1 Z1 IIIF
Rechtssatz: Rückforderung von Beugestrafen bei nachträglicher Einstellung des Exekutionsverfahrens gem § 39 Abs 1 Z 1 EO. Entscheidungstexte 8 Ob 41/74 Entscheidungstext OGH 12.03.1974 8 Ob 41/74 EvBl 1974/288 S 633 3 Ob 165/76 Entscheidungstext OGH 21.12.1976 3 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 CABGB §1435
Rechtssatz: Jede Leistung eines Ehegatten an den anderen, die über die eheliche Beistandspflicht hinausgeht, kann nach § 1435 ABGB zurückverlangt werden, wenn jene Umstände nachträglich weggefallen sind, die nach der Interessenabwägung und dem Sinn des Geschäftes die Grundlage der Leistung gebildet hatten. Entscheidungstexte 7 Ob 10/74 Entscheidungstext OGH 21... mehr lesen...
Norm: ABGB §877ABGB §1431 AABGB §1435
Rechtssatz: Ist im Falle der Kondiktion nach § 1435 ABGB Wiederherstellung in der Natur unmöglich oder untunlich, so hat der Empfänger für den erlangten Vorteil in Analogie zu § 1325 ABGB ein angemessenes Entgelt zu leisten, dessen Höhe sich iS des § 1431 ABGB nach dem verschafften Nutzen richtet. Entscheidungstexte 7 Ob 251/73 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II5ABGB §938 C2ABGB §948ABGB §1435AngG §29 I
Rechtssatz: 1.) Die ansonsten unentgeltliche Finanzierung des Kaufes eines Personenkraftwagen unter der Zweckbestimmung, daß das Auto von dessen Käufer im Rahmen des Dienstverhältnisses mit dem Finanzierenden verwendet werde, ist als entgeltliches Rechtsgeschäft zu beurteilen. 2.) Der übergebene Geldbetrag kann bei Auflösung des Dienstverhältnisses vor Ablauf der übereinstimmend ang... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist der Ehemann der Stiefmutter der Ehegattin des Klägers. Im Jahre 1968 besuchte er den Kläger in G*****, wunderte sich über seine beengten Wohnverhältnisse und erklärte, diesem Zustand könne durch Ankauf eines Grundstücks und Erbauung eines Hauses abgeholfen werden. Nach dem Hinweis des Klägers auf seine geringen finanziellen Möglichkeiten erklärte der Beklagte, er könne Geld zur Verfügung stellen und auch der Kläger solle etwas sparen. Nach Einverständnis... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Derjenige, der in der Erwartung der späteren Einräumung der Wohnmöglichkeit in einem fertigzustellenden Haus eigene Arbeitsleistungen und sonstige Leistungen erbrachte, kann, wenn der erwartete Rechtsgrund nicht eintrat, angemessene Entlohnung begehren, deren Höhe grundsätzlich vom verschafften Nutzen unabhängig ist. Nur wenn der Ersatzansprecher selbst den zunächst angestrebten Erfolg vereitelte, kann er nur Ansprü... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II4ABGB §1284 AdABGB §1435ABGB §1447 H
Rechtssatz: Die Änderung der Sachlage durch Wegfall der Geschäftsgrundlage hat grundsätzlich (wenn auch nicht ausnahmslos) sowohl bei entgeltlichen als auch bei unentgeltlichen Rechtsgeschäften die Aufhebung der Bindungswirkung zur Folge (§ 901 ABGB). Demjenigen, der eine Sache hingegeben oder eine sonstige Leistung erbracht hat, steht in diesem Falle ein Rückforderungsanspruch nach § 1435 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1117ABGB §1336 EABGB §1435
Rechtssatz: Die Vorauszahlung des Zinses hindert den Bestandnehmer nicht, von dem Abstehungsrecht Gebrauch zu machen. Der überschießende Zins ist in diesem Falle zurückzuzahlen. Auf diese Rückforderung (§ 1435 ABGB) darf vertraglich verzichtet werden, womit eine Vertragsstrafe vereinbart ist. Voraussetzung für die Leistung eines Vergütungsbetrages ist aber, dass der Schuldner zum Ersatz des eingetretenen S... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A6ABGB §1431ABGB §1435
Rechtssatz: Die österreichische Rechtsordnung kennt einen allgemeinen Bereicherungsanspruch nicht, sondern knüpft an Forderungen aus diesem Titel besondere, im Gesetz (§§ 1041, 1431, 1435 ABGB) festgelegte Voraussetzungen (SZ 8/67, SZ 31/150). Entscheidungstexte 3 Ob 33/73 Entscheidungstext OGH 06.03.1973 3 Ob 33/73 Veröff: MietSlg 2508... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft Klagenfurt H-Straße 11, zu welcher das Grundstück Nr. 47/9 KG M gehört. An dieses Grundstück grenzt im Westen das zu der im Eigentum der Beklagten stehende Liegenschaft Klagenfurt H-Straße 9, gehörige Grundstück Nr. 47/4 KG M an. Im Verfahren 4 C 1052/69 des Bezirksgerichtes Klagenfurt schlossen die Streitteile einen Vergleich, in welchem u. a. folgendes vereinbart wurde. "1. Die Grenze zwischen den beiden Grundstücken der St... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435EO §353 VIAEO §353 VICJN §1 DIII
Rechtssatz: Der Verpflichtete kann die Rückstellung der von ihm gemäß § 353 Abs 2 EO vorausgezahlten Kosten, wenn der Rechtsgrund für den beklagten betreibenden Gläubiger, den Vorschuß zur Durchführung der Exekution nach § 353 EO weiterzubehalten, weggefallen ist, gemäß § 1435 ABGB auf dem ordentlichen Rechtsweg begehren (SZ 8/349). (Hier hat der Verpflichtete die vertretbare Handlung dann doch d... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §1152 AABGB §1435
Rechtssatz: Zum Abschluß eines Dienstvertrages für eine erst zu gründende Gesellschaft. Ersatz von Aufwendungen, die bei Erbringung von Dienstleistungen in Erwartung des Zustandekommens eines Dienstvertrages entstehen. Entscheidungstexte 4 Ob 62/72 Entscheidungstext OGH 12.09.1972 4 Ob 62/72 Veröff: ZAS 1973/22 S 182 ( krit. Koziol ) = So... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AABGB §1435
Rechtssatz: Entspricht die Qualität der vom Arbeitnehmer geleisteten Dienste nicht den Erwartungen des Arbeitgebers und der vertraglichen Vereinbarung, beschäftigt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer gleichwohl unter den bisherigen Bedingungen weiter, so kann er nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die teilweise Rückzahlung des vereinbarten und gezahlten Arbeitsentgelts mit der
Begründung: verlangen, die Diens... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf6ABGB §1435
Rechtssatz: Vertraglich vorgesehene Werbeleistungen an eine Kommanditgesellschaft begründen auf keinen Fall Kondiktionsansprüche gegen einen Kommanditisten. - Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft können Schadenersatzansprüche der Gesellschaft gegen einen anderen Gesellschafter geltend machen, dabei jedoch nur Leistung an die Gesellschaft fordern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1325 CABGB §1325 D7ABGB §1435
Rechtssatz: Von einer Bereicherung kann nicht gesprochen werden, wenn der Geschädigte nach seiner Heilung im Besitze eines Lehnstuhles (im Wert von vierhundertfünfzig Schilling) ist, den er nur wegen der Verletzungsfolgen anschaffen mußte, sonst aber nicht benötigt. Die Möglichkeit, den Lehnstuhl zu Erholungszwecken zu verwenden, ist kein auf die Heilungskosten anwendbarer Vorteil. ... mehr lesen...
Die Parteien sind Ehegatten. Mit Notariatsakt vom 14. 1. 1961 schenkte die Klägerin dem Beklagten die Hälfte der Liegenschaft EZ 540 KG T. Die Ehegatten planten den Bau eines Wohnhauses auf der Liegenschaft. Mit dem Hausbau wurde noch im nämlichen Jahr auf Grund von Leistungen beider Parteien begonnen. Im Jahre 1965 verließ der Beklagte seine Familie, er nahm Arbeit in der Schweiz an und lebt seither dort mit einer anderen Frau zusammen. Diesem ehebrecherischen Verhältnis entstammt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §948ABGB §1435
Rechtssatz: Der Anspruch des Geschenkgebers nach Ausübung des Widerrufs ist ein Fall des § 1435 ABGB. Entscheidungstexte 6 Ob 252/71 Entscheidungstext OGH 22.12.1971 6 Ob 252/71 Veröff: SZ 44/192 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0018863 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 DABGB §1435BStG §18 Abs1EisbEG §4 AEisbEG §22EisbEG §30
Rechtssatz: Im Verfahren nach §§ 4 ff EisbEG, §§ 13 ff BStG ist kein Raum für eine Entscheidung über den Rückersatzanspruch des Enteigners hinsichtlich bereits geleisteter Mehrbeträge ( so auch schon 5 Ob 193, 194/71 ). Entscheidungstexte 5 Ob 210/71 Entscheidungstext OGH 27.10.1971 5 Ob 210/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Die in einem für dem Vermieter auf die Dauer von zehn Jahren unkündbaren Mietvertrag enthaltene Vereinbarung: "Der Mieter erklärt sich freiwillig bereit, zu den Instandsetzungskosten des Hauses, welches grundlegend renoviert wurde, einen Betrag in der Höhe von 60000 S zu bezahlen. Der Vermieter erklärt sich dagegen nach seiner Wahl bereit, im Fall der Auflösung des Bestandverhältnisses ohne Verschulden des Mieters e... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Ein aus § 1435 ABGB abgeleiteter Rückforderungsanspruch (hier Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen auf den Mietgegenstand wegen Auflösung des Mietverhältnisses) kann nur gegen den Empfänger der Leistung, nicht gegen dessen dinglichen Einzelrechtsnachfolger gerichtet werden. Entscheidungstexte 6 Ob 73/71 Entscheidungstext OGH 28.04.1971 6 Ob 73/71 ... mehr lesen...
Die Streitteile sind verheiratet, leben aber getrennt. Auf Grund des Urteils des Bezirksgerichtes V vom 12. Dezember 1967, 6 C 1611/67-5, war der Beklagte bereits verpflichtet, der Klägerin einen monatlichen Geldunterhalt von 1500 S zuzüglich der Hälfte der ihm jeweils zustehenden Gehaltssonderzahlungen zu leisten. Der Beklagte hatte damals auch noch für seinen ehelichen Sohn Günther H einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 1000 S zu Handen der Klägerin als der bestellten Sondersachwa... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Bei Wegfall des Grundes der Leistung besteht ein Rückforderungsanspruch des mittelbar Leistenden gegen den Empfänger, nicht aber ein solcher desjenigen, der die Leistung im Namen eines anderen erbringt. Entscheidungstexte 6 Ob 248/70 Entscheidungstext OGH 14.10.1970 6 Ob 248/70 5 Ob 507/82 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 CABGB §1435EO §35 AgEO §36 AdGBG §61 A
Rechtssatz: Wird durch den Vollzug einer Exekution ein Zustand geschaffen, der der materiellen Rechtslage nicht entspricht, so kann keine Klage nach §§ 35, 36 EO erhoben werden, sondern nur mehr mit einer Klage der Anspruch auf Herstellung des der materiellrechlichen Rechtslage entsprechenden Zustandes geltend gemacht werden. Es kann die Rückgabe der Sache nach §§ 1431, 1435 ABGB oder die ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 53.650 S s A mit der Begründung: , er und die Beklagte seien verlobt gewesen, er habe im Jahre 1966 für eine Wohnung einer gemeinnützigen Wohnbau- und Siedlungsgesellschaft den eingeklagten Betrag ausgegeben und die Wohnung sei im Hinblick auf die beabsichtigte Heirat auf die Beklagte übertragen worden; die Verlobung sei jedoch dann ohne Verschulden des Klägers, und ohne daß er einen Grund dazu gegeben hätte, aufgelöst worde... mehr lesen...
Norm: ABGB §46ABGB §1247ABGB §1435
Rechtssatz: Rückforderung des Betrages, den der Bräutigam für den Erwerb einer der Braut zugeschriebenen Genossenschaftswohnung aufgewendet hat, wenn der Bräutigam das Verlöbnis zwar selbst, aber nicht im Widerspruch zu Treu und Glauben aufgelöst hat. Entscheidungstexte 8 Ob 257/69 Entscheidungstext OGH 27.01.1970 8 Ob 257/69 Veröff: SZ 43/... mehr lesen...