Norm
ABGB §863 EIRechtssatz
Lieferung des Klägers an den Beklagten über dessen Bestellung nach jeweiliger Zustimmung eines Dritten, an den die Lieferung fakturiert wird, gibt keinen Bereicherungsanspruch oder Schadenersatzanspruch gegen den Beklagten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0015922Dokumentnummer
JJR_19600324_OGH0002_0060OB00052_6000000_001