Norm
ABGB §1435Rechtssatz
Auf Grund dieser Gesetzesstelle kann die geschiedene Gattin das zum Bau des Hauses ihres Gatten, welches der ehelichen Wohnung dienen sollte, Geleistete zurückverlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0034021Dokumentnummer
JJR_19611222_OGH0002_0050OB00412_6100000_001