Norm
ABGB §1402Rechtssatz
Der durch einen Betrag des Anweisungsempfängers (Fälschung der laut Akkreditiv vorzulegenden Frachtdokumente) zur Annahme veranlaßte Angewiesene, kann sich durch Erlag der vom Anweisenden empfangenen Deckung zu Gericht wegen zweifelhafter Rechtslage gegenüber Anweisenden und Anweisungsempfänger befreien.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0033160Dokumentnummer
JJR_19580710_OGH0002_0060OB00162_5800000_001