Norm
ABGB §983Rechtssatz
Der Anspruch auf Rückzahlung der während der Ehe gegebenen Darlehensbeträge ist kein Anspruch aus dem Titel der Bereicherung, sondern ein Anspruch auf Rückzahlung einer grundlosen Leistung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0019291Dokumentnummer
JJR_19590218_OGH0002_0050OB00037_5900000_001