RS OGH 1953/4/21 4Ob43/53

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Veröffentlicht am 21.04.1953
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Norm

ABGB §1162 IV

Rechtssatz

In dem dem Dienstnehmer, der einen Entlassungsgrund gesetzt hat, günstigen Streben des Dienstgebers, im Falle eines Einlenkens die Entlassung zu vermeiden, kann, zumal wenn der Dienstnehmer nicht im unklaren gelassen wurde, daß er andernfalls mit der Entlassung zu rechnen habe, kein Verzicht auf die Geltendmachung des Entlassungsgrundes erblickt werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 43/53
    Entscheidungstext OGH 21.04.1953 4 Ob 43/53
    Veröff: Arb 5685

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0026098

Dokumentnummer

JJR_19530421_OGH0002_0040OB00043_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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