Norm
ABGB §1158 IVRechtssatz
Entscheiden, ob eine "Kündigung" oder eine "Entlassung" vorliegt, ist nicht die Einhaltung bestimmter Kündigungszeiten, sondern der Umstand, ob die Kündigung auf ein gesetzliches (vertragliches) Kündigungsrecht gestützt wird und in Ausübung desselben erfolgt, oder aber ob die Auflösungserklärung auf einen Auflösungsgrund gestützt wird, der unabhängig vom allgemeinen vertragsmäßigen Kündigungsrecht die regelmäßige Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0021535Dokumentnummer
JJR_19531201_OGH0002_0040OB00216_5300000_002