Norm
ABGB §1162 IVRechtssatz
Der Dienstgeber kann kurze Zeit vor der Entlassung liegende Entlassungsgründe immer noch geltend machen, wenn er sie im Laufe des Rechtsstreites um eine Kündigungsentschädigung in Erfahrung bringt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, wichtiger Grund, Entlassungsgrund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Verfahren, Prozeß, Eventualmaxime, Verfristung, Verspätung, Geltendmachung, Vorbringen, Kenntnis, Bekanntwerden, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0028968Dokumentnummer
JJR_19530707_OGH0002_0040OB00109_5300000_001