Norm
ABGB §1162 IVRechtssatz
Der Dienstgeber kann Verfehlungen, welche sich der Dienstnehmer zu einer Zeit zuschulden kommen ließ, zu welcher er öffentlicher Verwalter des Unternehmens des Dienstgebers war, nach Enthebung als öffentlicher Verwalter als Entlassungsgrund geltend macht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0026102Dokumentnummer
JJR_19520506_OGH0002_0040OB00051_5200000_001