Norm
ABGB §1162 IAbRechtssatz
Eigenmächtiges Verlassen des Dienstes vor dem Einmarsch der Besatzungstruppen, wenn auch aus Angst, ist eine schwere Dienstverfehlung, die auch dann zur Auflösung des Dienstverhältnisses berechtigt, wenn der Dienstnehmer zu seiner Familie flüchten wollte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0026158Dokumentnummer
JJR_19530602_OGH0002_0040OB00098_5300000_001